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Keine Militarisierung der Zivilgesellschaft!

Petition gegen das Bayerische Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern

 

Sehr geehrter Herr Staatsminister Beißwenger,
sehr geehrte Mitglieder des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten,
sehr geehrte Mitglieder des Bayerischen Landtags,

 

als Petent:innen nach Art. 115 der Bayerischen Verfassung und Art. 1 ff BayPetG lehnen wir das Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern ab. Wir bitten Sie, in der abschließenden Lesung des Gesetzes zur Förderung der Bundeswehr in Bayern im Plenum mit ‚NEIN’ zu stimmen. Sollte das Gesetz beschlossen werden, bitten wir im Rahmen der Behandlung im federführenden Ausschuss die Petition mit der Bewertung „Berücksichtigung“ zu beschließen.

 

Wir möchten dies auch kurz begründen:


1. Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit

 

Das Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern greift unverhältnismäßig in die Autonomie der Hochschulen und damit in die Forschungs- und Wissenschaftsfreiheit ein. „Dies steht in einem Spannungsverhältnis zum Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) und verstößt gegen den Grundsatz der Wissenschaftsfreiheit gem. Art. 5 Abs. 3 GG, Art. 108 der Bayerischen Verfassung.

 

Mit dem BayHIG hat der Bayerische Landtag die Autonomie der Hochschulen in vielen Punkten bekräftigt. Ein Aspekt davon ist die Möglichkeit der einzelnen Hochschulen über die Innovationsklausel, sich selbst zu verpflichten, offenzulegen, inwiefern Forschung militärisch genutzt wird (Transparenzklausel), oder Forschung zu militärischen Zwecken sogar ganz abzulehnen (Zivilklausel).  Der vorliegende Gesetzesentwurf greift massiv in diese Freiheit ein.


2. Eingriff in die Glaubens- und Gewissensfreiheit an Schulen

 

Das Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern verstößt gegen die Gewissensfreiheit gem. Art. 4 GG, Art. 107 BV.

 

Zudem widerspricht der Gesetzesentwurf dem Neutralitätsgebot des Staates gem. Art. 4 GG, Art. 107 BV, da die Bundeswehr nicht als ein Kooperationspartner unter vielen anderen genannt wird, sondern nun speziell herausgehoben wird. Der Entwurf sieht vor, Jugendoffizier:innen der Bundeswehr explizit zu Kooperationspartner:innen an den Schulen zu machen.

 

Diese Änderung im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) nimmt den Schüler:innnen bzw. ihren Erziehungsberechtigen die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob sie an Veranstaltungen, in denen ein Bundeswehr-Offizier die Rolle des wertevermittelnden Lehrenden ausübt, teilnehmen wollen oder nicht. Verglichen zu den entsprechenden Regelungen für schulischen Religionsunterricht wäre die Regelung aus dem Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern ein beispielloser Eingriff in die Gewissensfreiheit des Einzelnen.


Wir bitten deshalb die Mitglieder des Landtags, in dieser Abstimmung verfassungstreu zu sein und den Gesetzesentwurf abzulehnen.

Sie würde uns damit den Gang vor den Bayerischen Verfassungsgerichtshof ersparen.

 

Mit freundlichen Grüßen
Martina Borgendale (GEW Bayern), Thomas Rödl (DFG-VK), Adelheid Rupp (MdL a.D., Rechtsanwältin)
und weitere Unterstützerinnen und Unterstützer