Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten
GEW unterstützt Kampagne gegen „Doppelverbeitragung“
Seit 2004 müssen Bezieherinnen und Bezieher von Betriebsrenten volle Krankenkassenbeiträge entrichten – auch wenn diese bereits während des Ansparens gezahlt wurden. Die Gewerkschaften fordern per Petition ein Ende der Doppelverbeitragung.