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Je eine Erklärung der betroffenen GEW-Mitglieder und des GEW – LA vom 14.11.1981 (13 S.)

Seit einem Jahrzehnt sind in der Bundesrepublik verfassungsmäßige Grundrechte, u.a. Meinungsfreiheit, die freie Berufswahl - insbesondere das Recht des gleichen Zugangs zum Öffentlichen Dienst -, aber auch das Verbot politisch und weltanschaulich begründeter Diskriminierung zum Teil außer Kraft gesetzt. Damit begann ein besorgniserregender Abbau demokratischer und sozialer Grundrechte.

Auftakt dazu war der Beschluß der Ministerpräsidenten und des Bundeskanzlers am 28.1.1972, der sog. ,,Radikalenerlaß".

Mit ihm wurde eine Atmosphäre geschaffen, in der sich die junge Generation verunsichert fühlen mußte aufgrund einer rigiden Verhör- und Ablehnungspraxis staatlicher Einstellungsbehörden.

Der „Radikalenerlaß", die damit verbundene Praxis der generellen politischen Überprüfung und Überwachung und die Praxis der Berufs- und der Berufsausbildungsverbote haben zu dieser für die Demokratie schädlichen Entwicklung maßgebend beigetragen. Auch im Ausland wird mit zunehmender Sorge der Verfall demokratischer Grundsätze in der BRD beobachtet.

Ihren schlimmsten Umfang haben die Berufsverbote in Bayern angenommen. In den vergangenen zehn Jahren haben bayerische Einstellungsbehörden über 180.000 Bewerber für den Öffentlichen Dienst vom Verfassungsschutz überprüfen lassen. Das Grundrecht auf Ausbildung, z.B. für ein Lehramt, wird in Bayern von Anfang an in Frage gestellt.

Wir, betroffene Mitglieder der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, wurden einem sogenannten Anhörungsverfahren unterworfen, angeblich, um „Zweifel in unsere Verfassungstreue zu klären". Tatsächlich handelte es sich dabei um politische Gesinnungsverhöre. Damit wurde den meisten von uns zunächst das Grundrecht auf die Fortsetzung unserer Ausbildung verwehrt. Einige von uns sind bereits mehrfach der politischen Überprüfung durch den Dienstherrn unterzogen worden; andere sollten mit Disziplinarverfahren aus dem Lehramt entfernt werden.

Für uns alle bedeutete dies in jedem Falle Unsicherheit über unsere berufliche Zukunft, für die meisten eine Verzögerung der Einstellung, die mit materiellen Nachteilen verbunden war, für manche ein jahrelanges, noch andauerndes oder wiederholtes Berufsverbot. Alle diese Maßnahmen stellen eine politische Diskriminierung dar und bezwecken eine politische Einschüchterung nicht nur der direkt Betroffenen.

Weil wir uns in Ausbildung und Beruf für unsere sozialen und demokratischen Belange eingesetzt und politische Grundrechte: das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Koalitionsrecht, das Demonstrationsrecht wahrgenommen haben, weil wir den Auftrag unserer Verfassung, für Frieden und Völkerverständigung einzutreten, ernstgenommen haben, stempelt uns die Bayerische Staatsregierung zu „Verfassungsfeinden".

Heute, zum Teil nach Jahren, sehen wir keine entscheidende politische Änderung und keine Änderung in der Praxis der bayerischen Behörden, obwohl diese in mehr als 90% aller Verfahren unterlegen sind.

Noch ist kein Betroffener voll rehabilitiert worden. Noch immer wird die Berufsverbotspraxis insbesondere in Bayern ausgeweitet, noch immer werden von den Behörden die Urteile der Gerichte und wesentliche Artikel des Grundgesetzes mißachtet (z.B. freie Berufswahl, Art. 12 GG, gleicher Zugang zum öffentlichen Dienst, Art. 33 (2) GG, Gleichheit vor dem Gesetz, Art. 3 (3) GG).

Mit Hilfe der solidarischen politischen und rechtlichen Unterstützung durch unsere Gewerkschaft und einer wachsenden politischen Protestbewegung haben die meisten von uns die Einstellung erreicht und sind seit langem im Öffentlichen Dienst beschäftigt. Viele mußten erst vor den Gerichten ihr Recht erstreiten. Einige sind inzwischen in anderen Bundesländern im Öffentlichen Dienst, andere kämpfen noch immer mit Hilfe der GEW um ihr Recht.

Mit diesem Appell wenden wir, die betroffenen GEW-Mitglieder, uns heute an die Gewerkschaften und an die Öffentlichkeit:

1. Die Gewerkschaftsbewegung als bedeutendste demokratische Kraft unseres Landes rufen wir auf, die Grundrechte der Bürger gegen Berufsverbieter und reaktionäre Politiker zu verteidigen und gegen Disziplinierung am Arbeitsplatz, gegen Berufsverbote und für die Wiederherstellung politischer Grundrechte einzutreten.

2. Wir rufen die Mitglieder der GEW auf, wie wir selbst eine Spende in der Höhe ihres gewerkschaftlichen Monatsbeitrages in den Solidaritätsfonds zu leisten. Wir, die Betroffenen, wissen, daß nur mit einer starken Gewerkschaft der Abbau von demokratischen Rechten verhindert werden kann.

Wir, die Betroffenen, ermuntern Euch, zu helfen, weiterzukämpfen für die Aufhebung des sog. „Radikalenerlasses" und für die vollständige Rehabilitierung aller bisher Betroffenen.

Wir appellieren an die Öffentlichkeit im In- und Ausland: Helfen Sie uns bei der Wiederherstellung der politischen Grundrechte in der Bundesrepublik Deutschland!

 

Bis Redaktionsschluß am 1.12.1981 haben folgende Kolleginnen und Kollegen den Aufruf unterschrieben: Christoph Abel, Richard Auer, Peter Baehr, Maria-Rita Beck, Walter Beddrich, Hansjörg Bisle-Müller, Udo Bittermann, Gerhard Bitterwolf, Heinz Braun, Sonja Braun-Alferi, Ulrike Bruckner, Helmut Brückner, Christine Burian-Manske, Jane K. Clouston, Harald Demetz, lngelore Devendran, Robert Eckert, Hans Elas, Elisabeth Elsner, Hannelore Emmert, Ingeborg Engel, Peter Etthöfer, Jörg Forßmann, Dorothea Fuchs, Gunter Fuchs, Günther Gerstenberg, Heidi Glöckner, Günter Götzfried, Brigitte Grabe, Dr. lnge Graichen-Bierlein, Theo Grünbaum, Agnes Gschwind, Hans Peter Haas, Manfred Hackner, Hans Heinrich Häberlein, Andreas Hartle, llja Hausladen, Helga Heidemann Schmidt, Dr. Eduard Hertel, Axel Hocke, Ursula Hohmann, Prof. Horst Holzer, Ute Kaasch, Fred Karl, Peter Kellndorfer, Wolfgang Kirschner, Hans Kolb, Friedrich Konrad, Matthias Konrad, Winfried Krämer, Hardo Kroll, Gert Küfner, Anton Kuhn, Gerhard Kupfer, Helmut Langer, Luise Lehner, Manfred Lehner-Wendt, Helmut Leonhardt, Ulrich Leske, Mechthild Leske-Murau, Christina Lichtwarck, Klaus Liebig, Sigi Limberg-Genei, Jan-Bernd Lohmöller, Anne Macht, Karl Maier, Gerd Michaelis, Fritz Multrus, Gerd Neudeck, Wolfgang Orlowski, Klaus Pilhofer, Luise Poblotzki, Willi Preßmar, Norbert Przybilla, Prof. Dr. Dietrich Rabenstein, Angela Rauscher-Neubauer, Helmut Reichelt, Heinrich Reiß, Barbara Reuter, Jürgen Ruß, Friedrich Sendelbeck, Reinhard Seyler, Dr. Gabriele Sprigath, Peter Schallmoser, Maria Scherer, Gerhard Schmid, Erwin Schmidt-Achert, Barbara Stark-Engelhardt, Jakob Steinberger, Georg Steinbichler, Lilot Steinbichler, Helmut Steiner, Cornelia Stoll, Werner Ströhlein, Dr. Peter Strutynski, Renate Tix, Hans Treuheit, Gerhard Trollmann, Hans Truckenbrodt, Reinhard Vanoni, Volker Veeser, Edgar Vögel, Andreas Vollmer, Reinhard Walcher, Lothar Walter, Rudolf Waschke, Beate Weid, Walter Weißmann, Ludwig Würfl, Astrid Wulkow, Walter Zilker.

 

 

Erfolge der GEW - Skandale der Staatssregierung

exemplarische Fälle der Rechtsschutzstelle der GEW Bayern

Harald Demetz, im Juni 1976 legte ich in Nürnberg mein 1. Staatsexamen für das Lehramt an Volksschulen ab. Anfang September teilte mir die Regierung von Schwaben mit, daß Bedenken hinsichtlich meiner Verfassungstreue bestünden. Am 7. Oktober wurden diese Bedenken in einem sogenannten Einstellungsgespräch in Augsburg konkretisiert: Beginn politischer Aktivitäten während der Schulzeit; Zusammenarbeit mit linken Studentengruppen in Erlangen; Kandidatur zum Studentenparlament an der Uni Erlangen auf der Liste der „Marxistischen Gruppe". Nach ca. 3 Monaten Berufsverbot konnte ich mit meiner Arbeit im Dezember 1976 beginnen. Ich bin seit ca. 3 Jahren Vorsitzender des Kreisverbandes Coburg.

Helmut Leonhardt, Volksschullehrer, Nichtzulassung zum Vorbereitungsdienst 1975, stattdessen eine Gesinnungsprüfung wegen angeblicher Zweifel an meiner Verfassungstreue. Die Ablehnung stützte sich auf die Mitgliedschaft, Kandidatur für und nicht erfolgte Distanzierung vom Sozialistischen Hochschulbund (SHB) und auf das Eintreten für gewerkschaftliche Ziele (Kandidatur zu Studentengremien auf der Grundlage der 23 Forderungen des DGB zur Hochschulreform). 1976 entschied der Bay. Verwaltungsgerichtshof, daß keinerlei Zweifel an meiner Verfassungstreue begründet seien, und ich einzustellen sei. Nach erfolgreichem Abschluß der 2. LAP (Lehramtsprüfung) keine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe, da wieder Zweifel an meiner Verfassungstreue angemeldet wurden. Die 2. Ablehnung erfolgte wegen der gleichen Vorwürfe wie 1975; zusätzlich aufgrund der Unterschrift unter den Aufruf „Beendet das Wettrüsten in Ost und West" und der Mitarbeit im Bürgerkomitee gegen Berufsverbote in Nürnberg. Meine SPD-Mitgliedschaft wurde nicht als entlastend betrachtet. Zur Zeit läuft die juristische Auseinandersetzung.

Volker Veeser, 1. Lehramtsprüfung 1974. Ein Vierteljahr Schuldienst. 7 Jahre dauert nun schon der „Rechtsweg". Berufsverbot, weil ich gegen die NPD demonstrierte (und dazu auch das Anti-Strauß­ Komitee aufrief - mit einem Flugblatt das damals schon vor der Hoffmann-Bande warnte), weil ich eine Vietnam-Demonstration aktiv unterstützte, weil ich bei StuPa Wahlen auf einer Bündnisliste unter Einschluß von Kommunisten kandidierte (,,Demokratische Front"), weil ich Redner auf einer Veranstaltung gegen die Berufsverbote war. Weil ich für die Einheitsfront von Sozialdemokraten, Parteilosen und Kommunisten im Kampf gegen die Reaktion bin, deshalb habe ich Berufsverbot.

Seit 5 Jahren Arbeit als Elektromechaniker. Vertrauensmann der IG Metall.

Heinrich Häberlein, 32 Jahre, verh., 1 Tochter. Früher Feinmechaniker, 2. Bildungsweg, 1976/II 1. Lehramtsexamen für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, danach Berufsverbot wegen Funktion in der DFG-VK (Deutsche Friedensgesellschaft /Vereinigte Kriegsdienstgegner) - Landesvorsitzender Bayern, Mitgliedschaft in „Verband der Verfolgten des Naziregimes-Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) und DDR-Reisen. 1977 Klage gegen Freistaat Bayern, Januar 1978 Klage wird vom VG Ansbach zurückgewiesen (Skandalurteil von Ansbach), September 1978 Einstellung als Lehramtsanwärter aufgrund einstweiliger Anordnung des Bayr. Verwaltungsgerichtshofs in München. 1981: 2. Lehramtsexamen, aufgrund der Note müßte Einstellung als Beamter auf Probe erfolgen. Anfang August 1981 mündliche Benachrichtigung, daß vorläufig mit einer Einstellung nicht zu rechnen ist, also wiederum Berufsverbot zu erwarten, Hauptsacheverfahren hat noch nicht stattgefunden.

Klaus Pilhofer, weil ich mich für demokratische Reformen an der Hochschule engagiert habe, soll ich nicht Lehrer sein können. Dem militanten Antikommunismus der CSU folgend hätte ich Kollegen als „Verfassungsfeinde" denunzieren müssen, dann wäre ich vielleicht ein „geeigneter" Lehrer. Über das Bildungssystem der DDR hätte ich mich nicht vor Ort informieren sollen. Und auch Referate gegen das eigene Berufsverbot hält ein Betroffener nicht, auch nicht bei den Jungsozialisten. Auf Aktivitäten gegen das Wettrüsten verzichtet ein bayerischer Lehrer gänzlich. Deshalb belegte die Reg. v. Mittelfranken mich 1980 zum 2. Mal mit Berufsverbot. Daß ich kein Verfassungsfeind bin, wurde mir zum 4. Mal von einem Gericht im August 1981 bestätigt. Nach einjähriger Unterbrechung unterrichte ich wieder, doch möglicherweise wieder nur für begrenzte Zeit.

Die breite Solidarität und der Protest gegen mein Berufsverbot waren sicherlich mitentscheidend für diesen Erfolg, darum Kollegen, kämpft weiter gegen diese verfassungswidrigen Berufsverbote.

Wolfgang Orlowski, 1975: Prozeß wegen Verteilens antimilitaristischer Schriften vor einer bayerischen Kaserne 1972. Verurteilung wegen „fahrlässiger Veröffentlichung eines Druckwerks strafbaren Inhalts". Von 1975 bis 1977 Privatschuldienst. Im September 1978 zunächst vergeblicher Versuch, Lehramtsanwärter zu werden. Im Oktober 1978 versucht es Dr. Kitzinger nach einem schriftlichen Anhörungsverfahren mit mir. Während der Ausbildungszeit: Seminarvorwurf an mich, tendenziösen Unterricht über die jüngste Geschichte zu halten. Ab 1980 wieder im Privatschuldienst.

Anne Macht, ich erhielt am 17.2. 1977 die Nachricht, daß ich aufgrund verschiedener „Tatsachen", die dem Bay. Kultusministerium „bekannt geworden seien", nicht in den Vorbereitungsdienst übernommen werden könne (Kandidaturen für den MSB Spartakus, für die Liste fachschaftlicher Orientierung u.a.m.). Ich verdiente mir dann mein Brot als Deutschlehrerin für Spätaussiedler. Im September 1978 erhielt ich Rechtsschutz von der GEW für meinen Prozeß vor dem Verwaltungsgericht; dazu kam es aber nicht mehr, da ich mich zwischenzeitlich für eine Referendariatsstelle in NRW beworben hatte und am 1.9.78 meine 2. Ausbildungsphase in Arnsberg/Sauerland begann. Obwohl ich im Dez. 79 meine 2. Staatsprüfung erfolgreich abgelegt hatte und zum 1.2.80 eine Übergangsbeschäftigung hätte antreten wollen, wurde ich zum 1.2. nicht übernommen, nachdem ich am 7.8.79 bereits eine „Anhörung" beim Schulkollegium in Münster hatte absolvieren müssen, deren Resultat aber nicht bekannt wurde. Meine Einstellung verzögerte sich, zum 1.8.81 wurde ich jedoch als Beamter auf Probe an einem Bielefelder Gymnasium übernommen - meinem Wunsch entsprechend -, wo ich nun seit 1 Jahr unterrichte und mich wohlfühle.

Günter Götzfried, Gymnasiallehrer; 1. Staatsexamen Frühjahr 1973, danach 1 Jahr arbeitslos. Das Kultusministerium hatte ,,gewisse Zweifel" an meiner Eignung, weil ich „an führender Stelle an Aktionen teilgenommen, die von der damaligen ,Aktion demokratischer Fortschritt' und der ,Aktionsgemeinschaft kritische Schule und Betrieb, Kaufbeuren' organisiert waren". Mit Unterstützung der GEW erreichte ich die Einstellung zum 4.2.74. Meine Klage auf Schadenersatz wurde vom Bayer. Oberlandesgericht im Namen des Volkes abgewiesen. Das hohe Gericht hat zwar mir die Beweislast auferlegt, es andererseits aber in Ordnung gefunden, daß das Ministerium Akteneinsicht verweigerte.

Hans Kolb. Frühjahr 1975: Berufsausbildungsverbot (LAA) wegen Kandidaturen für den Sozialistischen Hochschulbund SHB und die Liste „Gewerkschaftliche Orientierung" zu Hochschulwahlen. Herbst 1976: Nach Einstweiliger Anordnung durch den BayVGH Ableistung des Vorbereitungsdienstes bis Sommer 1979. Herbst 1979: Erneute Ablehnung durch die Regierung von Mittelfranken. Gründe wie oben und Unterschrift unter Abrüstungsaufruf und Mitarbeit im Nürnberger Bürgerkomitee gegen Berufsverbote. Sept. 1981: Nach mehreren Verhandlungen vor dem AG Nürnberg und dem AG München Urteil zu meinen Gunsten mit sofortiger Vollstreckbarkeit. Jetzt angestellter Lehrer in Schnelldorf/ Lkrs. Ansbach. Funktionen in der GEW: Mitglied des Bezirksvorstandes Mittelfranken, Geschäftsführer im Kreisverband Weißenburg-Gunzenhausen.

Hans Peter Haas, 29.12.1946, Vorsitzender im GEW KV-Fürth. Im Mai 1972 war ich im Vorstand der Deutschen Friedensgesellschaft (DFG) Nürnberg und Delegierter zum Bundeskongreß der DFG. Nach der 1. Lehramtsprüfung (1973) unbeanstandet als Beamter auf Widerruf eingestellt (die DFG stand noch nicht auf der Abschußliste). Nach der 2. Lehramtsprüfung (1976) wurden zur Übernahme als Beamter auf Probe Zweifel vorgebracht. 2 „Anhörungsgespräche" zu Satzung und Politik der Organisation und eigenem Verhalten. Ohne Sachaussage zu den erhobenen Vorwürfen mit zeitlicher Verzögerung als Beamter auf Probe übernommen; bis dahin als Beamter auf Widerruf weiterbeschäftigt. Inzwischen auf Lebenszeit verbeamtet.

Edgar Vögel, verheiratet, 2 Kinder. Studium Lehramt Chemie/Biologie in München, Examen Dezember 1977. „Anhörung" im Februar 78, Vorwürfe: Mitgliedschaft im Sozialistischen Hochschulbund und Aktivitäten für ihn sowie Propagierung des Orientierungsrahmens '85 der SPD. Mit Hilfe des GEW-Rechtsschutzes im Sommer 79 einstweilige Anordnung des Bay. Verwaltungsgerichtshofes auf Einstellung in den Vorbereitungsdienst. Referendar in München bis Sommer 81. Keine Verbeamtung in Bayern (Planstellensituation Lehrerarbeitslosigkeit, Nichtanerkennung für das KuMi negativer Gerichtsurteile). Berufliche Zukunft ungewiß. (GEW-„Funktionen": Bezirks- und Landesdelegierter).

Peter Weiß, 1. LAP (Grund- und Hauptschulen) im Sommer 1974. Regierung von Mittelfranken als Einstellungsbehörde äußert im September 1975, ,,Zweifel an der Verfassungstreue" wegen Kandidatur zur Wahl des Studentenparlaments der Uni Erlangen-Nürnberg auf der Liste „Sozialdemokratischer Hochschulbund" (SHB) in1 Jahr 1973, auf der Liste „Sozialistischer Hochschulbund" (SHB) im Jahr 1974 und wegen Kandidatur zur Wahl der Hochschulgremien auf der Liste „Gewerkschaftliche Orientierung" im Jahr 1975. Ablehnung im Dezember 1975, gerechtfertigt mit den genannten Kandidaturen und der Mitarbeit im Nürnberger Solidaritätskomitee ,,Freiheit für Chile".

1977 Bescheid, eine zweite Bewerbung sei unerheblich. Das Verwaltungsgericht Ansbach (1978) und der Bayer. VGH (1980) heben diesen Bescheid als rechtswidrig auf. Die gerichtliche Überprüfung des ersten Ablehnungsbescheids steht bevor.

Cornelia Stoll, geb. 1953, Studium in Erlangen und Bamberg, durfte ihren Beruf als Fachlehrerin für Englisch an Volksschulen noch nie ausüben, weil sie seit Abschluß ihres Studiums 1976 vom Berufsverbot betroffen ist. Der Grund: Ihr friedenspolitisches Engagement als Mitglied der Deutschen Friedensgesellschaft - Vereinigte Kriegsdienstgegner (DFG-VK). In dem Berufsverbotsverfahren, das von den bayerischen Behörden über Jahre verschleppt wurde und wird, hat Cornelia schon mehrere Anhörungen und zwei Prozesse hinter sich. Beide Prozesse, am Arbeitsgericht München 1978 und am Landesarbeitsgericht München 1981 hat sie gewonnen. Der Freistaat Bayern hat jedoch jedes Mal Berufung eingelegt, heute liegt ihr Fall beim Bundesarbeitsgericht und es ist noch nicht abzusehen, wieviel Jahre sich das Verfahren noch hinziehen wird. Heute arbeitet Cornelia Stoll als Buchhändlerin im „alternativen buchladen die Gruppe" in Tübingen.

Barbara Reuter, nach Abschluß meines Studiums für das Lehramt an Grund- und Haupt-, anschließend an Sonderschulen, wurde mir mit Schreiben vom 29.9.80 durch die Regierung von Unterfranken die Zulassung zum Vorbereitungsdienst verweigert. Die ,,Erkenntnisse", für ein Flugblatt der Sozialistischen Deutschen Arbeiterjugend (SDAJ) zum Internationalen Frauentag 1975 presserechtlich verantwortlich gezeichnet zu haben, sowie als Kandidatin für den MSB Spartakus an den Hochschulwahlen teilgenommen und, ebenfalls 1976, eine DDR-Reise unternommen zu haben, reichten der Behörde aus, mich - nach einer Anhörung - am 18.11.80 endgültig mit Ausbildungs- und Berufsverbot zu belegen. Nach mehreren Monaten Arbeitslosigkeit, wurde ich in Hessen als Referendarin für das Lehramt an Grundschulen eingestellt. GEW-Funktionen: Vorsitzende der Bezirksfachgruppe Sonderschulen (Unterfranken); Mitglied des Vorstands der Landesfachgruppe Sonderschulen; Mitglied des Bezirksvorstands der GEW Unterfranken; Delegierte des KV Aschaffenburg für den Kreisjugendausschuß des DGB Aschaffenburg.

Rudolf Waschke, 34 Jahre, verheiratet, 2 Kinder, Grundschullehrer in Eckersdorf, parteiloser Pazifist, Kreisvorsitzender der GEW Bayreuth, Mitglied der Deutschen Friedensgesellschaft (DFG/VK) seit 1977, Mitunterzeichner (einschl. GEW-Funktionsangabe) eines Aufrufs zur Gründung der Bayreuther Bürgerinitiative zur Erhaltung der Grundrechte - gegen Berufsverbote. Anhörungsverfahren bei der Reg. von Oberfranken am 15.4.81 wegen Mitgliedschaft in der DFG/VK und wegen des Aufrufs zur Gründung der Bürgerinitiative. Mittlerweile Beamter auf Lebenszeit. Persönliche Anmerkung: Ich habe verschiedene Formen von Solidarität und Brüderlichkeit erlebt: das stärkt. Der Frieden ist wichtiger als persönliche Bedrängnisse.

Walter Zilker, 34 Jahre, Studienreferendar für das höhere Lehramt an kaufmännischen Schulen; 1968 bis 1972 Mitglied des Vorstandes der DFG-VK München; 1979 bis 1981 Mitglied des Kreisvorstandes der GEW-München. Anhörung am 21.9.1979 in Landshut: Gründe

- Anmeldung und Verantwortlichkeit für eine Anti-Hiroshima-Veranstaltung am 29.7.1970; Teilnahme an einer AStA-Versammlung in einem Uni-Hörsaal am 28.7.1976: 500 Studenten werden erkennungsdienstlich behandelt - angeblich werden später alle Unterlagen vernichtet. Obwohl die „Erkenntnisse", die zur Anhörung führten, dem Kultusministerium bereits seit Februar 1979 vorliegen, fand die Anhörung erst am 21.9.79 statt (Einstellungstermin 15.9. 1979). Mit einer Verspätung von 2 Monaten wurde ich ins Referendariat übernommen.

Astrid Wulkow, Lehrerin (Grund-, Haupt- und Realschule). Seit 1970 im Dienst, bis 1974 in Aschaffenburg, jetzt an einer IGS in Hessen. 1973 Teilnahme an einer Demonstration in Aschaffenburg gegen die Einführung der ASchO, zusammen mit 2 Kollegen. Wir 3 Lehrer wurden zur Anhörung vorgeladen: Wir sollten uns zum Inhalt eines Flugblattes äußern, das verteilt worden war. Wir sehen es bei der Anhörung zum ersten Mal. Unsere Anwälte gaben an unserer Stelle an: Wir äußern uns nicht zu Schriftstücken, welcher Art auch immer, wenn wir nicht an ihrer Abfassung beteiligt waren. Keine weiteren Folgen. 2 Jahre später wechselte ich an eine Gesamtschule nach Hessen. Einige Monate nach Dienstantritt wurde ich auch dort zur Anhörung geladen, ohne Angabe des Gesprächsgegenstandes. Wieder wurde ich zur Teilnahme an der Demonstration in Aschaffenburg befragt. Auf mein Erstaunen - das sei doch meines Wissens abgeschlossen - teilte man mir mit, der Bericht des Verfassungsschutzes begleite mich in jedes Bundesland und werde bei jedem Bundeslandwechsel neu bearbeitet werden - ohne Berücksichtigung der vorangegangenen Anhörungen und deren Ergebnisse.

Axel Hocke, Nichteinstellung zum Schuljahr 76/77 als Beamter auf Widerruf im Volksschuldienst. Grund war u.a. eine angebliche Beteiligung an einer Fahrt in die DDR als Student, an der 25 DKP-Kandidaten zur Landtagswahl 1976 teilnahmen. Nach 3 Stunden Anhörung bei der Regierung von Schwaben im Oktober 1976 erfolgte die Einstellung und am 1.8.1977 die Ernennung zum Beamten auf Widerruf. Heute bin ich Beamter auf Probe im Volksschuldienst. Ich bin stellv. GEW-Kreisvorsitzender in Bamberg, Bezirksfachgruppenvorsitzender der Fachgruppe Grund- und Hauptschulen in Oberfranken.

Gerhard Schmid, 13.9.1972, Regierung von Schwaben: ,,Der Antrag des Herrn Gerhard Schmid ... auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Volksschulen wird abgelehnt." Begründet wurde dies u.a. mit meinen Aktivitäten in sozialistischen Organisationen und meiner Beteiligung an Demonstrationen gegen den Krieg in Vietnam, gegen den Springer-Verlag und gegen den sowjetischen Einmarsch in die CSSR. Jetzt bin ich Lehrer an einer Hauptschule in Berlin, Vorsitzender des Personalrats der Lehrer und Erzieher im Bezirk Schöneberg und Mitglied des Hauptpersonalrats, der Personalvertretung des gesamten öffentlichen Dienstes in Berlin.

Hardo Kroll, statt der Einstellung in das Referendariat zum 15.2.78 erhielt ich am 21.2. einen Brief des Kultusministeriums mit der Aufforderung zu einem Gespräch ohne Angabe von Gründen. Mit dem Rechtsschutz der GEW und einem Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt im Rücken ging ich ins Kultusministerium, wo mir „Erkenntnisse" von der Qualität ,,Anmeldung einer Kundgebung beim Amt für öff. Ordnung für einen Initiativkreis „Solidarität gegen Berufsverbot" vorgelegt wurden. Nach hitziger und stressiger Debatte um Begriffe wie „Berufsverbot" konnte ich nach zwei Stunden ohne Zu- oder Absage des KuMi gehen. Am 2.3. wurde ich dann doch einem Pädagogischen Seminar zugewiesen. Heute bin ich StR bei der Stadt München; Mitglied im Kreisvorstand der GEW München.

Heinrich Reiß, ,,Wir können Sie nicht vereidigen, Ihre Unterlagen sind noch nicht da", Neustadt/ Aisch, fünf Minuten vor der Vereidigung. Drei Monate später, Dezember 1974, nach einer Anhörung (1969 für den Sozialdemokratischen Hochschulbund zum Studentenparlament in Erlangen kandidiert) begründungslos eingestellt. Heute Hauptschullehrer, Lebenszeitbeamter. Viele haben mir geholfen: meine Deutsch-Hochschullehrer (trotz Anfeindung), eine Oberschwester aus der Arbeitszeit im Krankenhaus, mein einstiger Volksschullehrer (BLLV), ein Fernsehmitarbeiter, Politiker, Kolleg/inn/en, Freunde und ihre Eltern. In der GEW seit 1972, 1977-79 Kreisvorsitz in Nürnberg.

Lilot Steinbichler, 31 Jahre, verheiratet, ein Kind, GEW- und DKP Mitgliedschaft, Betriebsrätin. Berufs(ausbildungs)verbot 1974 als Lehramtsanwärterin für den Vorbereitungsdienst an Volksschulen. Begründung der Ablehnung (im Anhörungsverfahren): Verantwortlichkeit für Flugblätter und Informationsstände zur Solidarität mit Vietnam und Chile; DKP-Mitgliedschaft (generell). Weiterer Ausbildungsweg: Erzieherprüfung, Sonderschulstudium mit 1. Lehramtsprüfung. Seitdem als Heilpädagogin an einer privaten Sonderschule tätig.

Angela Rauscher-Neubauer, im März 1981 Examen für das Lehramt an Volksschulen bestanden. Am 6. Mai 1981 „Einstellungsgespräch" bei der Regierung von Mittelfranken. Vorwürfe: Kandidatur auf der Liste Gewerkschaftliche Orientierung 1980 für das Studentenparlament, zwei Reisen in die DDR, Hochzeitsanzeige in der „UZ". Am 7.9.81 Notiz in den „Nürnberger Nachrichten" über meine Einstellung aufgrund einer Pressemitteilung der Regierung von Mittelfranken.

Norbert Przybilla, Regensburg, geb. am 17.5.53, studierte ab 1972 das LA an Gymnasien in Regensburg. Ab 1973 GEW-Mitglied, 8 Semester lang Fachschaftsrat, zeitweise Fachbereichsvertreter und Sprecherrat. Herbst 1978: 1. Staatsexamen mit Gesamtnote 1,9. Nach Bewerbung Anhörung; Vorwurf: Kandidatur auf MSB-Listen und MSB-Mitgliedschaft. Ablehnung Herbst 1979 mit der Begründung, daß ich nicht die Meinung des Kultusministeriums teile, der MSB verfolge verfassungsfeindliche Ziele. Prozeß Juli 1980. Der Tenor des Urteils geht mangels ,,Beweisen" dahin, daß mein „Demokratisches Engagement als Tarnung abqualifiziert" wird. Am 18.8. bestätigt der Bayer. VerwGH (II. Instanz) ohne mündliche Verhandlung das Ersturteil; darüber hinaus verwirft er den Hilfsantrag, als Angestellter meine Ausbildung vollenden zu können und läßt keine Revision zu. Seit einem Jahr Photographenausbildung.

llse Schneider, Studienrätin zur Anstellung im Privatschuldienst. Studium in Regensburg, Mitgliedschaft in der Demokratischen Front. Bewerbung um Aufnahme in den Vorbereitungsdienst für LA Gym. Herbst 1978. Zu Schuljahresbeginn noch keinen Bescheid über Zuweisung. Am 27.9.78 folgende Vorwürfe: zweimal Kandidatur für Demokratische Front (DF), für Fachschaftsratswahlen und zweimal für Liste des AStA bei Studentenparlamentswahlen, nachdem diese Organe bereits abgeschafft waren, Mitgliedschaft in der DF. Gewünscht: Darlegung des Verhältnisses zum Kommunistischen Hochschulbund und zum „Arbeiterbund für den Wiederaufbau der KPD", Erklärung für die Kandidaturen. Mit Hilfe von dem von der GEW gestellten Rechtsanwalt verfaßte ich einen Brief, in dem es mir gelang, die Zweifel auszuräumen. 4 Wochen nach Unterrichtsbeginn wurde ich der Seminarschule zugewiesen, erhielt allerdings nie die Nachricht, daß die Zweifel beseitigt seien. Wäre nach Abschluß der Referendarzeit in den Staatsdienst übernommen worden, habe aber aus persönlichen Gründen abgelehnt.

Manfred Lehner-Wendt, Berufsverbot wegen seines, aus christlichen Motiven erwachsenen Engagements für Frieden und Abrüstung. Vorgeworfen wurde ihm 1976 seine Mitgliedschaft in der Deutschen Friedensgesellschaft (DFG). Sein Recht auf Ausbildung als- Lehramtsanwärter mußte er sich gerichtlich erstreiten. 2. Lehramtsprüfung 1979/80. die Regierung von Mittelfranken weigerte sich, ihn als Lehrer einzustellen. Im Ablehnungsbescheid vom Juni 1981 wurde dies erneut mit seinem Friedensengagement begründet. Nicht zuletzt aufgrund einer beeindruckenden Solidarität aus dem In- und Ausland, verpflichtete sich die Regierung im Sept. 81 vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, ihn in das Beamtenverhältnis einzustellen. Z. Zt. beschäftigt beim Bildungswerk des DGB. In Kürze erfolgt die Einstellung in den Schuldienst.

Walter Weißmann, meine 1. Lehramtsprüfung habe ich im Jahre 1975 erfolgreich abgelegt, konnte dann meine Ausbildung aber nicht abschließen. 1977 wurde die Klage vor dem Verwaltungsgericht Regensburg auf Übernahme in den Schuldienst abgewiesen. Ich bin inzwischen 30 Jahre alt, habe zwei Kinder im Alter von 6 und 4 Jahren und lebe seit knapp zwei Jahren in Scheidung. Inwieweit sich mein Berufsverbot zersetzend auf meine Ehe ausgewirkt hat, läßt sich schwer sagen; auf alle Fälle ging die ganze Sache so weit, daß meine Frau im Sorgerechtsstreit um die Kinder angeführt hat, ich habe „einen unsteten beruflichen Werdegang" und sei sogar aus „politischen Gründen nicht in den Staatsdienst übernommen worden". Per einstweiliger Anordnung wurde mir vor 3 Monaten meine 6jährige Tochter, die bis dahin bei mir gelebt hat, weggenommen. Beruflich habe ich jetzt keine Schwierigkeiten mehr. Im Jahre 1976 absolvierte ich einen Fahrlehrerlehrgang und bin auch seit Januar 1977 als Fahrlehrer tätig.

Peter Schallmoser, 26 Jahre, Lehramtsanwärter für das Lehramt an Volksschulen. 1973 Gründungsmitglied des GEW-Kreisverbandes Landsberg und Kreisvorstandsmitglied.

Berufsverbot vom Mai 1978 bis Mai 1980. „Gründe“: Mitglied im Sozialistischen Hochschulbund (SHB), Kandidaturen auf Listen des SHB, gewerkschaftliche Orientierung und Liste des AStA und der Fachschaften. Einstellung in den Vorbereitungsdienst durch einstweilige Anordnung in 2. Instanz. Ein Schmankerl aus dem Ablehnungsbescheid vom Okt. 1978: „schon damals war er Mitglied des SHB und betätigte sich gewerkschaftlich."

Erwin Schmidt-Achert, 30 Jahre, 1. Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien Juni 1978, heute als Lehrer selbständige Tätigkeit. Ausbildungsverbot 1978, Gründe: Kandidaturen zwischen 1975 und 1978 auf der Liste „Gewerkschaftliche Orientierung" Februar 1979: Klage auf Übernahme in den Vorbereitungsdienst, bisher keinerlei Reaktion vonseiten des Gerichts(!).

Reinhard Seyler, 28 Jahre, Studienrat zur Anstellung. Seit 1975 GEW Mitglied. Staatsexamen im Sommer 1978. Anhörung im Februar 1979 wegen Kandidatur auf der linken Aktionseinheitsliste zu den Gremienwahlen an der Uni Regensburg ,,Liste von AStA und Fachschaften" und Kandidatur zu den Studentenparlamentswahlen auf der „Liste Stärkt den AStA durch die Einheit der fortschrittlichen Kräfte". Vorwürfe: Zusammenarbeit mit Kommunisten, z.B. auch die Kritik an den Berufsverboten. Einstellung zum korrekten Termin, ohne von der Anhörung jemals ein Ergebnis oder Protokoll bekommen zu haben.

Inge Graichen-Bierlein, 1973 nach dem 1. Staatsexamen für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien vom Bayerischen Kultusministerium abgelehnt wegen Mitgliedschaft in der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) und im MSB Spartakus, insbesondere wegen Kandidaturen für diese Organisationen fürs Studentenparlament und bei der Stadtratswahl 1972; trotz Rechtsschutz und gewerkschaftlicher Solidarität der GEW konnte bisher auch gerichtlich keine Einstellung erreicht werden. Im Moment keine Berufstätigkeit, da zwei kleine Kinder.

Gerhard Bitterwolf, 31, Lehrer an Grund- und Hauptschulen, Nürnberg, hat mit Hilfe des GEW Rechtsschutzes 1975 die Ableistung des Vorbereitungsdienstes gerichtlich erstritten. Danach (seit 1978) erneut Ablehnung und Berufsverbot. Gründe: Mitgliedschaft in der Deutschen Friedens Union (DFU), Eintreten für friedliche Koexistenz, Entspannung und Abrüstung, Veröffentlichungen zur Friedenserziehung, Eintreten gegen Berufsverbote. Proteste aus dem In- und Ausland, daarunter von mehr als 40 britischen, französischen und dänischen Parlamentariern und der sozialistischen Partei Frankreichs. Seit 1978 noch keine Gerichtsentscheidung.

Lothar Walter, Diplom-Handelslehrer, Note: sehr gut. Seit Mai 1979 bis jetzt berufstätig bei verschiedenen Arbeitgebern (Firmen und Bildungsträger), z.Z. als Übungsfirmenausbilder in der beruflichen Erwachsenenbildung. Bewerbung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Höhere Lehramt an beruflichen Schulen zum Herbst 1981; Anhörung zur Überprüfung der Verfassungstreue am 25.08.81 und 03.09.81 - Vorwurf: Kandidatur zu Hochschulwahlen auf SHB- (Sozialistischer Hochschulbund) bzw. Bündnislisten; ein Bescheid steht noch aus.

Reinhard Vanoni; Vorgeschichte: Mitarbeit bei einem Rosenheimer Jugendmagazin 1969-72, herausgegeben von der APO-Gruppierung ,Basisgruppe Schüler und Lehrlinge', die mit DGB-Jugend, Jusos, Jungdemokraten und Kriegsdienstgegnern zusammenarbeitete. In dieser Zeit parteipolitischer Organisierung traten 2 der Redaktionsmitglieder in die DKP ein - ich selbst war aktives SPD-Mitglied - und begründeten namentlich ihren Schritt in einem Artikel. Impressum der betreffenden Nummer: „Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder." Folgen: Obwohl bereits für 13.9. 1977 mein Dienstantritt als Lehramtsanwärter angeordnet war, wurde ich (ohne Rücknahme dessen) für den 5.9.1977 in die Regierung von Oberbayern vorgeladen. Vorwurf: Zusammenarbeit mit Kommunisten. Unter GEW-Rechtsschutz 1,5 Std. Verhör unter Vorsitz von Oberregierungsrat Dr. Göbel. Vorlage einer kopierten Impressumsseite aus einer anderen Ausgabe, in der der oben angegebene Satz fehlte. Das Gespräch verlief ergebnislos. Am 5.12.1977 erhielt ich - nach ersatzlosem Verlust von 3 Monatsgehältern - grünes Licht für den Dienstbeginn, jedoch ohne Aufhebung der Vorwürfe.

Hans Elas, seit 1972 Mitglied der GEW, Febr. 1975 1. LAP in Regensburg. 2. Mai: aufgrund „fehlender Unterlagen" nicht vereidigt, Ende Mai: sog. Einstellungsgespräch mit 3 Vorwürfen: Teilnahme an Kriegsdienstverweigererkongreß und 2 Kandidaturen zur Studentenparlamentswahl (72/73), August: Neuer „Verdachtsmoment": Teilnahme am Streik gegen das Bayerische Hochschulgesetz (73), September: GEW Mittelfranken fordert Regierung auf: „Sofort einstellen!" Jan. 76: Schriftliche Einweisung in Vorbereitungsdienst, Februar: Vereidigung, 1978: Wahl in den örtl. Personalrat, 1979: 2. LAP, seit 1981 Vorsitzender der Landesfachgruppe Grund- und Hauptschulen und stellv. DGB-Ortskartellvorsitzender in Dorfen.

Sonja Alferi (verheiratete Braun), nach Beendigung meines Studiums an der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät der Uni Regensburg wurde mir 1974 (von der Regierung von Schwaben) meine weitere Ausbildung aus folgenden Gründen verwehrt: 1. Kandidaturen von 72 und 73 zu den Studentenparlamentswahlen auf der Liste der ,,Demokratischen Front" (DF). 2. Beteiligung als Streikposten am Vorlesungsstreik gegen das BHG (Bayerisches Hochschulgesetz). 3. Teilnahme an einer Berufsverbotsveranstaltung anläßlich des Jahrestags zum „Radikalenerlaß". Aufgrund des erfolgreichen Urteils in II. Instanz (Bayer. Verwaltungsgerichtshof) konnte ich schließlich 1977 nach 3 Jahren Warten den Vorbereitungsdienst ableisten. Die vom bayer. Staat angestrengte Revisionsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht wurde im Dezember 1980 abgewiesen. Seit August 1980 bin ich als Hauptschullehrerin in Nordrhein-Westfalen tätig.

Fred Karl, geboren 1947, Diplomsoziologe, sollte 1973 am Institut für Soziologie an der Universität Regensburg als Verwalter der Dienstgeschäfte eines Wiss. Assistenten (Schwerpunkt: marxistische Soziologie) eingestellt werden. Trotz einer positiven Anhörung durch die Universitätsspitze, bei der die Zweifel des Innenministeriums an der Verfassungstreue Karls ausgeräumt wurden, verbot das Kultusministerium die Einstellung wegen Mitgliedschaft im MSB-Spartakus und DKP-Kandidatur. Gleichzeitig wurde am Institut ein Konkordatslehrstuhl eingerichtet (Theorieverbot für marxistische Soziologie und Bindung eines Teils der Lehrer an kirchliche Soziallehre). Nach 8 Jahren Rechtsstreit lehnt das Landesarbeitsgericht München 1981 die Klage Karls ab. Der Fall kommt 1982/83 vor das Bundesarbeitsgericht Kassel. Fred Karl ist derzeit ohne Beschäftigung, abgesehen von Lehraufträgen an der Gesamthochschule Kassel. Seine letzten Veröffentlichungen: Soziale Bibliotheksarbeit, Kassel 1980; Die Bürgerinitiativen - Analyse einer neuen sozialen Bewegung, Frankfurt 1981.

Mechthild Leske-Murau, im Oktober 1975 wurde ich nach einem Anhörungsverfahren beim Kultusministerium in München mit ca. 3wöchiger Verspätung zum Referendardienst für das Lehramt an Gymnasien zugelassen. Mir wurde vorgeworfen, zweimal auf der „Liste der Fachschaften und Basisgruppen" für das Studentenparlament der Universität Erlangen kandidiert zu haben. Formulierungen im Wahlprogramm ließen Zweifel an meiner Verfassungstreue zu. Nach der Referendarausbildung arbeitete ich bei der Stadt Nürnberg ein Jahr im Angestelltenverhältnis, bevor ich 1978 in das Beamtenverhältnis übernommen wurde.

Elisabeth Elsner, 26 Jahre, Studienreferendarin für das Lehramt an Gymnasien. Seit 1975 GEW-Mitglied. Staatsexamen im Frühjahr 1980. Anhörung im September 1980 wegen Kandidatur auf der „Liste von AStA und Fachschaften" zu den Gremienwahlen an der Uni Regensburg und Kandidatur zu den Studentenparlamentswahlen auf der „Liste Stärkt den AStA durch die Einheit der fortschrittlichen Kräfte". Zweimalige Anhörung wegen angeblicher Zusammenarbeit mit Kommunisten und der Kritik an den ,Mut zur Erziehung-Thesen'. 6 Wochen nach Schulbeginn Einstellung, ohne Begründung oder Protokoll.

Ludwig Würfl, am 19.12.75 wurde mir die Aushändigung der Urkunde „Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe" auf Veranlassung der Regierung von Oberbayern verweigert, da seitens des bayerischen Innenministeriums „Bedenken gegen meine Verfassungstreue bestünden (Gründe: politische Aktivitäten an der Hochschule). Nach einigen „Anhörungen", bei denen mich die GEW juristisch, politisch und moralisch unterstützte, mußte ich von den zuständigen Behörden am l. Juli 1976 zum Beamten auf Probe, am 12. März 1979 zum Beamten auf Lebenszeit ernannt werden. Als Vorsitzender des Kreisverbandes Freising der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft bemühe ich mich, die GEW als Teil der Arbeiterbewegung weiter zu stärken.

Matthias Konrad, 30 Jahre, Studienreferendar für das Lehramt an Gymnasien. Seit 197 3 Mitglied der GEW, ehem. Landesstudentensprecher. Vorläufige Verweigerung der Zulassung zum Referendardienst im Februar 1980 trotz bestandenen 1. Staatsexamen und ordnungsgemäßer Anmeldung. „Gründe": - Anmeldung von Informationsständen beim Amt für öff. Ordnung für Fachschaft Germanistik u. ,,De­ mokrat. Studenteninitiative".

- Veröffentlichung eines Artikels zum Thema „Germanistik - Studium im Chaos" in der Zeitung ,,unireport". - Kandidaturen auf Listen des MSB Spartakus, Gewerkschaftliche Orientierung und Listen des AStA und der Fachschaften. Anhörungsverfahren beim Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus mit GEW-Rechtsschutz. Übernahme in den Referendardienst mit zweiwöchiger Verspätung.

Hans Truckenbrodt, Studium an der Uni Erlangen. 1977: l. Staatsexamen; Frühjahr 79: Bewerbung zum Vorbereitungsdienst für. das Lehramt an Gymnasien. Nach zwei Anhörungsgesprächen im Kultusministerium Ablehnungsbescheid des bayer. Kultusministeriums. Ablehnungsgründe: Kandidaturen zu Studentenparlamentswahlen 72, 73, 74 auf der Liste des MSB Spartakus, sowie zu Gremienwahlen 197 5 auf der Liste „Gewerkschaftl. Orientierung". Verantwortlichkeit für das Layout einer Hochschulzeitung des MSB Spartakus (1972). Herausgabe eines Flugblattes gegen das Bayerische Hochschulgesetz (1973). Von Okt. 1979 bis Juli 1981 über Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen beschäftigt. Seit 1.8.81 im Vorbereitungsdienst für das LA an Gymnasien in Hamburg.

Helmut Steiner, 9, 10/1975: Nichtübernahme in den Vorbereitungsdienst; Anhörung 12/1975: Ablehnungsbescheid der Regierung von Unterfranken wegen Kandidatur für den Sozialdemokratischen bzw. Sozialistischen Hochschulbund 72-74; 9/1976: Einstweilige Anordnung des VerwG Würzburg; Übernahme 4/1978: VerwG Würzburg: Zweifel an Verfassungstreue nicht gerechtfertigt 8/ 1979: BayVerwGH bestätigt Würzburger Urteil 7/1980 und 10/1980: Anhörungen bei der Regierung von  Mittelfranken 9-10/1980: Nichtübernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe 12/1980: Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe 1981: Einstellung des Verfahrens durch das Bundesverwaltungsgericht.

Christina Lichtwarck. Seit 1974 versucht die Regierung von Schwaben, mich an der Ausübung meines Berufes als Hauptschullehrerin zu hindern. Begründung: Kandidatur für die Demokratische Front, 1972, Anbringen eines Plakates für Frieden und Völkerfreundschaft gegen Olympiabetrug (72), Mitarbeit in der Augsburger Initiative gegen Berufsverbote und im letzten Ablehnungsbescheid: Unterstützung des Anachronistischen Zugs, Brecht statt Strauß 1980. Urteile des Verwaltungsgerichts Augsburg und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ermöglichten mir den Abschluß meiner Ausbildung. Das Augsburger Arbeitsgericht verschaffte mir einen befristeten Arbeitsvertrag. Jetzt bin ich seit September 80 wieder arbeitslos, die Übernahme ins Beamtenverhältnis ist abgelehnt und der lange Weg durch die Instanzen beginnt von Neuem.

Gerhard Kupfer, 32 J.; 1974: l. Staatsexamen (Volksschulen); statt Einstellung zwei „höchstpersönliche Einstellungsgespräche"(Gesamtdauer 6 Std.). Erst ein Jahr später Ablehnungsbescheid wegen Kandidatur für die Liste „Demokratische Front", Kleben eines Plakats (,,Gegen Olympiabetrug - für Völkerfreundschaft"), Teilnahme an einer Berufsverbotsveranstaltung des AStA Regensburg, Teilnahme an einer Demonstration gegen den NPD-Parteitag. Zwei Jahre Warten auf den ersten gerichtlichen Entscheid. Sieg in 1. und 2. Instanz (1977 u. 1981). Juli 1981: Nach bestandenem 2. Staatsexamen und 1 Jahr als Lehrer im Angestelltenverhältnis, erneut arbeitslos. Lapidare Begründung: ,,Eine Weiterbeschäftigung kommt ... nicht ... in Betracht."

Dietrich Rabenstein, 15.3.1974 Anfrage des Rektors der TU wegen Unterzeichnung eines „Aufrufs Münchner Wissenschaftler und Künstler zur Wahl der Stadtratskandidaten der DKP". Gleichzeitig Information der Vorgesetzten, diese drängten auf Arbeitsplatzwechsel. Nach erfolgloser Stellensuche in Bayern Übersiedlung nach Hamburg am 1.1.75; Übergangsarbeitsplatz an der Universität Hamburg. Ab Ende 1976 Hochschullehrer an der Fachhochschule Hamburg. 1972, 1973: Vorsitzender der Fachgruppe Hochschulen der GEW Bayern und Mitglied im Bundesfachgruppenausschuß Hochschulen. Gegenwärtig: Mitglied des Vorstandes der Fachgruppe Hochschulen der GEW Hamburg.

 

 

10 Jahre Ministerpräsidentenbeschluß in Bayern

Erklärung der GEW Bayern, beschlossen vom Landesausschuß am 14.11.1981

Unter Berufung auf den sog. ,,Radikalenerlaß" der Ministerpräsidenten vom 28. Januar 1972 leiten die Behörden in Bayern seit nunmehr 10 Jahren Überprüfungsverfahren gegen Bewerber und Ermittlungsverfahren gegen Bedienstete im öffentlichen Dienst ein, wenn sie der Auffassung sind, daß Zweifel an deren Verfassungstreue" bestehen.

Aus großer Sorge um die Entwicklung der Verfassungswirklichkeit in der Bundesrepublik zog am 25. Januar 1975 die GEW Bayern in einer vom Landesvorstand einstimmig beschlossenen Erklärung eine Bilanz der drei Jahre alten Praxis des sog. „Radikalenerlasses" in Bayern (s. Die Demokratische Schule 2/1975) und eine Bilanz nach 5 Jahren (s. Die Demokratische Schule 1 /1977). Die GEW-Bayern weiß sich damals wie heute, als Teil der deutschen Gewerkschaftsbewegung und kraft eigener Satzung, der Aufgabe verpflichtet, jederzeit aktiv für die Erhaltung und Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung einzutreten.

Die GEW muß daher heute wiederum eine Bilanz der Anwendung des sog. „Radikalenerlasses" in Bayern seit nunmehr 10 Jahren ziehen. Mit Sorge, weil

- der Fehlentwicklung der Bundesrepublik zum autoritären Überwachungsstaat bisher noch nicht Einhalt geboten werden konnte.

- die Überwachung sogar noch verstärkt worden ist,

- der Kreis der vom „Radikalenerlaß" Betroffenen ausgeweitet worden ist,

- in den Überprüfungsverfahren immer weitere Grundrechte verletzt werden (vgl. Koalitionsfreiheit, Recht auf Kriegsdienstverweigerung),

- nahezu jede von der CSU-Ideologie abweichende Meinung für vogelfrei erklärt wird,

- die bayerische Staatsregierung bei jeder neuen Laufbahnentscheidung eines Bewerbers immer wieder die gleichen Vorwürfe erhebt, auch wenn diese Vorwürfe längst von den Gerichten als unzulässig zurückgewiesen worden sind,

- die Staatsregierung nicht nur Gerichtsentscheidungen mißachtet, sondern jede Kritik an ihrer Praxis selbst wieder als verfassungsfeindlich denunziert.

Mit Hoffnung, weil sich die Anzeichen, daß der Widerstand zunimmt, mehren:

- Bei den Gewerkschaften des DGB, bei demokratischen Organisationen, in SPD und FDP, zahlreichen Initiativen und vielen mit der Jugendarbeit befaßten Institutionen (Jugendringe, Kirchenjugend und in der Publizistik) ist die tödliche Gefahr dieser Einschüchterung der jungen Generation für die Zukunft der Demokratie erkannt worden.

- Die europäischen  Nachbarstaaten verfolgen mit wachsendem Unmut und zunehmender Sorge die Entwicklung der Verfassungswirklichkeit in der Bundesrepublik.

Die GEW Bayern hat mit politischen und juristischen Mitteln gegen die Praxis des „Radikalenerlasses" erreicht, daß in über 90% der rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren ihren betroffenen Mitgliedern zu ihrem Recht verholfen wurde. Diese Erfolge gegen behördliche Willkür und Rechtsverletzungen werden ermöglicht durch die Solidarität der Mitglieder, durch enge Zusammenarbeit mit der Bundesstelle der GEW für Rechtsschutz, sowie mit Hilfe erfahrener GEW-Rechtsanwälte.