Durch Tarifvertrag von 2005 (TVöD Tarifvertrag öffentlicher Dienst gilt für Kommunen und den Bund) und 2006 (TV-L Tarifvertrag Länder gilt für die Länder) wurde der alte Tarifvertrag BAT (Bundesangestelltentarifvertrag) abgelöst. Das neue Tarifwerk sieht eine völlige Änderung der Vergütungssystematik vor. Im BAT wurden Tätigkeit und Qualifikation gewertet, die Einstufung im System wurde anhand des Lebensalters vorgenommen. Die Folge war, dass BerufsanfängerInnen, die jung waren, weniger verdienten als BerufsanfängerInnen, die älter waren obwohl Qualifikation und Tätigkeit gleich waren. Der neue Tarifvertrag geht nur von Tätigkeit (und Qualifikationsanforderung) aus, so dass junge und ältere BerufsanfängerInnen das Gleiche verdienen. ...
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