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Zur Entwicklung des durchschnittlichen Einkommens von Lehrkräften an öffentlichen Schulen

Der folgende Artikel wurde von Ilse Schaad, verantwortlich für Angestellten- und Beamtenpolitik beim Hauptvorstand der GEW, bereits im Sommer für eine finnische Zeitschrift verfasst. Wegen seines guten Überblicks drucken wir ihn an dieser Stelle nach. Die Angaben im Folgenden beziehen sich ausschließlich auf Angestellte, deren Arbeitsverhältnis durch Tarifvertrag geregelt wird. Dies gilt für ca. 300.000 von insgesamt ca. 800.000 Lehrkräften. Für 500.000 Lehrkräfte, die als BeamtInnen beschäftigt werden, gelten einseitig vom Arbeitgeber festgelegte gesetzliche Regelungen. Diese werden am Ende noch angefügt, berücksichtigen aber z. B. noch nicht die im Oktober wirksam gewordene Besoldungserhöhung in Bayern.

Durch Tarifvertrag von 2005 (TVöD – Tarifvertrag öffentlicher Dienst – gilt für Kommunen und den Bund) und 2006 (TV-L – Tarifvertrag Länder – gilt für die Länder) wurde der alte Tarifvertrag BAT (Bundesangestelltentarifvertrag) abgelöst. Das neue Tarifwerk sieht eine völlige Änderung der Vergütungssystematik vor. Im BAT wurden Tätigkeit und Qualifikation gewertet, die Einstufung im System wurde anhand des Lebensalters vorgenommen. Die Folge war, dass BerufsanfängerInnen, die jung waren, weniger verdienten als BerufsanfängerInnen, die älter waren – obwohl Qualifikation und Tätigkeit gleich waren. Der neue Tarifvertrag geht nur von Tätigkeit (und Qualifikationsanforderung) aus, so dass junge und ältere BerufsanfängerInnen das Gleiche verdienen. ...


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