Zeugnisverweigerungsrecht
Wir suchen Deinen Fall!
Das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit sucht dringend Beispielsfälle!
Nach der erfolgreichen Podiumsdiskussion „Zur Notwendigkeit eines Zeugnisverweigerungsrechts in der Sozialen Arbeit – 50 Jahre sind genug!“ im Oktober 2022 in Berlin ist die Diskussion um ein Zeugnisverweigerungsrecht im politischen Berlin angekommen. Davon zeugt auch ein Antrag der sächsischen Regierungsfraktionen zum Thema, mit dem die Landesregierung beauftragt werden soll, sich auf Bundesebene für ein ZVR für staatlich anerkannte Sozialarbeiter*innen einzusetzen.
Für das Bündnis ergeben sich damit zwei konkrete Aufgaben:
- konkrete Vorschläge für die Reform des §53 StPO zu erarbeiten. Diese Vorschläge werden derzeit erarbeitet und im Bündnis besprochen.
- Noch mehr konkrete Praxisbeispiele zu sammeln, um den Vorschlag zu untermauern.
Das Bündnis benötigt von daher Fälle aus denen deutlich wird, warum es eines Zeugnisverweigerungsrecht bedarf.
- Wie hat eine erfolgte Aussage die Beziehung belastet?
- Welche Auswirkungen hat eine drohende Aussagepflicht auf die konkrete Arbeit?
- Welche Befürchtungen für den persönlichen Lebensbereich bestehen, wenn ausgesagt werden muss?
- Wie konnte die Zeugenaussage abgewendet werden – falls das gelang?
Zu diesen und anderen Aspekten bitte das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht um Deinen Fall.
Wie anonym übermitteln?
- unbedingt den Text mehrmals auf Hinweise zu Ort, Zeit und Personen überprüfen. Die Fälle müssen anonym bleiben!
- Wir arbeiten noch an einer sicheren eigenen Plattform der GEW zur digitalen Übertragung. Bis dahin bitte ausgedruckt per Post an: GEW Bayern – Sozialpädagogisches Büro, z.H. Mario Schwandt – persönlich, Am Kornmarkt 5-7, 90491 Nürnberg. Kollege Schwandt ist Gewerkschaftssekretär, er behandelt alle Informationen absolut vertraulich und hat ein Zeugnisverweigerungsrecht ;-) Er wird die Fälle anonymisiert weiterleiten.