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Tarif-Info Mindestlohn Weiterbildung

Wir erwarten ein besseres Angebot

In der dritten Verhandlungsrunde zum Tarifvertrag Mindestlohn in der Weiterbildung nach SGB II und III am 21. März 2022 hat die Zweckgemeinschaft des Bundesverbandes der Träger beruflicher Bildung e.V. (BBB) ein neues Angebot vorgelegt.

Das Angebot zeigt zwar Bewegung, wird der Erwartungshaltung der Beschäftigten jedoch keineswegs gerecht .

Arbeitgeberangebot
Das Arbeitgeberangebot vom 21. März 2022 sieht eine Laufzeit von 4 Jahren – vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2026 – sowie folgende unterschiedliche Erhöhungsschritte in Gruppe 1 und Gruppe 2 vor:

                                 Gruppe 1       Gruppe 2
Zum 1. Januar 2023  3,5 Prozent    3,5 Prozent
Zum 1. Januar 2024  3,5 Prozent    3,75 Prozent
Zum 1. Januar 2025  3,5 Prozent    3,9 Prozent
Zum 1. Januar 2026  3,5 Prozent    4,0 Prozent

 

Bewertung des Arbeitgeberangebots
Die Arbeitgeberseite hat bei der linearen Steigerung der Entgelte etwas nachgebessert, sich jedoch noch nicht ausreichend bewegt. Wertschätzung sieht immer noch anders aus. Die Beschäftigten erbringen eine hohe Leistung unter schwierigen Pandemie-Bedingungen. Die Lebenshaltungs- kosten steigen immer weiter an. Das muss auch die Arbeitgeberseite anerkennen. Strukturell ist es überraschend, dass das neue Angebot – anders als das erste Angebot vom 1. März 2022 – unterschiedliche Erhöhungen der Entgelte in Gruppe 1 und 2 vorsieht. Das würde bedeuten, dass sich beide Gruppen noch weiter auseinander entwickeln. Damit wird die gewerkschaftliche Forderung, beide Gruppen wieder zusammenzuführen, gänzlich konterkariert. Das ist für uns nicht hinnehmbar!

 

Unsere Erwartungen
Es muss deutlich nachgelegt werden, damit die Entgelte auch in der Weiterbildungsbranche in Zukunft deutlich über dem neuen gesetzlichen Mindestlohn liegen und damit die Branche für die Fachkräfte attraktiver wird. Die Gewerkschaften haben die Zweckgemeinschaft des BBB noch einmal ausdrücklich aufgefordert, bis zur nächsten Verhandlungsrunde am 4. April 2022 in Hannover ihr Angebot erheblich nachzubessern, sollten sie, wie sie es mehrmals in den Verhandlungen bekundet haben, mit uns zu einer schnellen Einigung zum neuen Mindestlohn kommen wollen.

Tarifabschlüsse gibt es nur mit einer starken Gewerkschaft!