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bfz & gfi

Wie geht’s weiter mit der Bezahlung?

Nachdem auf der Betriebsräteversammlung im Dezember 2019 vehement von den Betriebsräten Tarifverhandlungen gefordert wurden, fand am 7. Februar 2020 ein Sondierungsgespräch statt, das Hoffnung aufkommen ließ.

Jedoch zerstoben diese Hoffnungen durch Corona und die kurzfristig angebotenen Verhandlungen zu einem Tarifvertrag Kurzarbeit, der kurz zuvor auch im öffentlichen Dienst abgeschlossen worden war. Die GEW hatte innerhalb von 3 Wochen einen unterschriftsreifen TV vorgelegt, der leider vom Arbeitgeber abgelehnt wurde. Seitdem herrscht Schweigen an der Haustariffront. Dabei wäre die Wiedereinsetzung des Manteltarifvertrags und ein Entgelt-Tarifvertrag nötiger denn je!

Zum Tarifgeschehen auf Branchenebene:

Der Mindestlohn in der Weiterbildung steigt ab 1. Jan. 2021 auf 2886,12 Euro für das pädagogische Personal in der Gruppe 2.

Das muss ab 1. Jan. 2021 bezahlt werden:

Gruppe 1

01.01.2021     Erhöhung um 3,00 %                         16,68 €/h        2.828,46 €

01.01.2022     Erhöhung um 3,00 %                         17,18 €/h        2.913,25 €

Gruppe 2

01.01.2021     Erhöhung um 3,90 %                         17,02 €/h        2.886,12 €

01.01.2022     Erhöhung um 4,00 %                         17,70 €/h        3.001,42 €

Die Qualifikationen für die Gruppe 2 findet sich hier ab Seite 4: BAnz AT 29.03.2019 V1

Zum Vergleich: Derzeit erhalten die pädagogisch Beschäftigten in der Gruppe 1 2787,06 Euro (41,40 Euro plus mit MiLo) und in der Gruppe 2 2820,98 (65,14 Euro plus mit MiLo) Euro. Da gibt es ordentlich was oben drauf allein auf Grund des Mindestlohntarifvertrags. Und das ist wegen der Allgemeinverbindlichkeit zwingend!

Das nicht-pädagogische Personal geht leider leer aus, da sich die Arbeitgeber bei den Branchen-TV-Verhandlungen immer geweigert haben, diese in den TV mitaufzunehmen. Das wirkt sich im bfz so aus, dass die gehaltlichen Abstände vom pädagogischen zum nicht-pädagogischen Personal sich immer mehr vergrößern, obwohl das nicht-pädagogische Personal denselben Anteil am Gelingen der Maßnahmen hat. 

Zurück zum Manteltarifvertrag

Dies könnte alles in einem Haus-Entgelt-Tarifvertrag berücksichtigt und verhandelt werden. Gleichzeitig sollte der gekündigte Manteltarifvertrag wieder in Kraft gesetzt werden.

Keine Betriebsvereinbarung zum Entgelt

Jedoch baut der Arbeitgeber dabei seit vielen Jahren lieber auf den Gesamtbetriebsrat, der in einer mehr oder weniger illegalen Betriebsvereinbarung Mindest-Einstiegsgehälter absegnen soll. Denn Verhandlungsmacht hat der Gesamtbetriebsrat nicht!

In § 77.3 BetrVG heißt es:
„Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein“. Das ist der sogenannte Tarifvorbehalt, indem er den TV-Parteien den Vorrang zur Regelung von Arbeitsbedingungen einräumt und sie konkret vor einer Konkurrenz durch die Betriebspartner schützt“ (ErfK/Kania, 21. Aufl. 2021, BetrVG § 77 Rn. 43).

Entgelt wird mit der Gewerkschaft verhandelt! Die GEW-Tarifkommission hat sich bereits wieder getroffen und wird über weitere Maßnahmen beraten. Wichtig ist dabei, die Kolleg:innen zu unterstützen. Am besten geschieht das mit eurem Mitgliedsantrag, falls noch nicht geschehen. Und natürlich sind wir über alle Anregungen dankbar!

Abmahnungen für gewerkschaftliche Betriebsratsmitglieder müssen zurückgenommen werden

Überaus ärgerlich waren die Abmahnungen, die an zwei freigestellte Betriebsratsmitglieder gingen, die beide auch Mitglied der Verhandlungskommission der GEW sind. Die nach Auffassung der GEW ungerechtfertigten Abmahnungen gegen die beiden Betriebsratsvorsitzenden müssen aufgrund eines Vergleichs vor dem Arbeitsgericht München aus den Personalakten entfernt werden. „Die Parteien sind sich einig, dass die streitgegenständliche Abmahnung ab dem 1. Januar 2021 keine Wirkung mehr entfaltet und zu diesem Zeitpunkt aus der Personalakte der Klägerin entfernt wird.
Darüber hinaus gab es im Laufe des Jahres diverse Schikanen gegen Betriebsratsmitglieder, vor allem auch im Zusammenhang mit den Betriebsvereinbarungen zur Kurzarbeit.

Unterstütze die GEW mit deiner Mitgliedschaft für faire statt prekäre Arbeitsverhältnisse!

Entspannte und friedliche Festtage wünscht dir deine GEW!