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Wechselmöglichkeit TvÖD SuE Fristen

1. Entgeltgruppe E9 in S8b, S9 (Frist: 29. Februar 2016) 2. Kolleg*innen in der Leitung bzw. stellv. Leitung (Frist: 30. Juni 2016) 3. Heimzulage 4. Umsetzung des Tarifergebnisses

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 mit diesem Brief informieren wir alle diejenigen von Euch, die unmittelbar vom TVöD und der im vergangenen Jahr durchgesetzten Änderungen der S-Tabelle betroffen sind. Mit dem Tarifergebnis gibt es nun für einige von euch bei der Eingruppierung Wahlmöglichkeiten:

 1. Entgeltgruppe E9 in S8b, S9 (Frist: 29. Februar 2016)

 Nicht für alle war die 2009 eingeführte S-Tabelle vorteilhaft. Einige Kolleg*innen bekamen deswegen ein Wahlrecht und blieben aus unterschiedlichen Gründen in der normalen E-Tabelle des TvöD. Nun haben diese Kolleg*innen erneut die Wahlmöglichkeit in die neuem Entgeltgruppen S8b (Erzieher*innen mit fachlich schwierigen Tätigkeiten) oder S9 (Heilpädagog*innen)zu wechseln. Nun gilt es zu entscheiden, welche der beiden Tabellen die jeweils bessere ist. Dies kann individuell sehr unterschiedlich sein und auch von der eigenen lebensplanung abhängen. Dazu bieten wir euch eine Beratung an. Um die richtige Empfehlung zu geben, benötigen wir:

 die aktuelle Eingruppierung mit aktueller Stufe

die aktuelle Tätigkeit

das Datum des nächsten Stufenaufstiegs.

 In eurer letzten Lohnabrechnung steht meist alles drin. Haltet sie bei der Beratung bereit. Am besten schickt Ihr Eure Anfrage vorab per Email an Björn Köhler.

Achtung: Die Überleitung lohnt sich automatisch immer, wenn Kolleg*innen in der Endstufe der "kleinen E9" –also der Stufe 5 sind! Denn in S8b und S9 gibt es noch eine Stufe 6 und die Jahressonderzahlung ist auch höher!

Die letzte Beratungsmöglichkeit von Björn Köhler hierzu ist der 25.02.! Wer bis dahin noch keine Antwort hat, sollte ihn dringend an diesem Tag bis 13 Uhr anrufen!

 Für die Überleitung haben wir einen Musterantrag beigefügt. (siehe Anlage)

 Wichtig: Der Antrag muss spätestens am 29. Februar 2016 bei eurem Arbeitgeber eingehen.

 Hinweis: Kein Wahlrecht haben Kolleg*innen, die als HPU bzw. HFL tätig sind. Sie gelten nicht als Teil des Sozial- und Erziehungsdienstes sondern als Lehrkräfte.

 2. Kolleg*innen in der Leitung bzw. stellv. Leitung (Frist: 30. Juni 2016)

 Bei den Kolleg*innen, die als Leitung oder stellv. Leitung tätig sind, besteht ebenfalls eine Wahlmöglichkeit für die Eingruppierung. Hier gibt es unterschiedliche Eingruppierungen von der S9 bis zur S18 je nach Größe der Kita. Das Risiko der Herabgruppierung wurde nach dem neuen Abschluss zwar verringert, es bleibt aber dennoch zu prüfen ob in einzelnen Fällen eine andere Eingruppierung als die formal vorgesehene besser ist.

Achtung: Diese Höhergruppierungen erfolgen nicht stufengleich und nicht automatisch! Wir raten dringend vorab zu einer Beratung!

Auch dazu bieten wir euch eine Beratung an, bitten euch aber im Hinblick auf die Dringlichkeit (siehe Pkt. 2) bis zum März zu warten.

 3. Heimzulage

 Die Arbeitgeber sind derzeit der Meinung, dass sie aufgrund des Tarifergebnisses die Heimzulage bei einem Teil der Beschäftigten streichen können. Wir widersprechen dieser Auffassung. Die Streichung wurde nicht vereinbart. Dort wo dies geschieht, empfehlen wir euch, formlos schriftlich zu widersprechen und den fehlenden Betrag "geltend" zu machen, so bald ihr dies an Hand eurer Lohnabrechnung feststellt. (Muster siehe Anlage)

Ggf. wendet euch an euren Personal- oder Betriebsrat. Selbstverständlich könnt ihr euch an uns wenden. Wir unterstützen euch dabei, die Zahlung der Heimzulage durchzusetzen.

 4. Umsetzung des Tarifergebnisses

Die vereinbarten stufen- und jahresgleichen Höhergruppierungen werden von den Arbeitgebern automatisch umgesetzt (Ausnahmen siehe oben). Je nach Aufwand kann der Zeitraum variieren. Da die Verträge erst ende Dezember unterschriftsreif waren, verwundert es uns nicht, dass in einigen Fällen noch keine Umsetzung erfolgte. Falls der Arbeitgeber die Nachzahlung "in einem Stück" leistet, können mehr Steuern als üblich anfallen. In diesem Fall empfiehlt sich ein Lohnsteuerjahresausgleich.

 Zur Beratung und Hilfe bei wichtigen Fragen wendet euch bitte an:

 Björn Köhler, Sozialpäd. Büro der GEW Bayern

Email: bjoern.koehler@gew-bayern.de Fax 0911 289206 Tel. 0911 289204

(bitte möglichst Beratungszeiten beachten: Dienstag, 14 - 17 Uhr und Freitag 12 - 14 Uhr –keine Beratung am 26.02.16!)