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Personalratswahlen 2021

Wahlwerbung - so nicht!

In Mittelfranken wurde in mindestens einem Fall den Briefwahlunterlagen Wahlwerbung des BLLV durch die Schulleitung beigelegt. Doppelt brisant: Die Schulleiterin kandidiert selbst auf der Liste.

Ruth Brenner, Vorsitzende des Bezirksverbandes Mittelfranken der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und Mitglied im Hauptpersonalrat und Florian Kohl, stellvertretender Vorsitzender des Landesverbandes Bayern und Personalrat, verurteilen das Verhalten einer Kollegin im Personalratswahlkampf. Die hatte ihre Stellung als Schulleitung ausgenutzt und Wahlwerbung in die Briefwahlunterlagen gesteckt.     

In einem Schulamtsbezirk in Mittelfranken wurden die Wahlunterlagen vom Personalrat an die Schulen ausgegeben mit der Bitte an die Schulleitungen, diese an die Kolleg*innen zu verteilen.

Eine Schulleiterin, gleichzeitig Personalrätin und Kandidatin auf der Liste des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbandes (BLLV) zu den aktuellen Personalrats-Wahlen, nutzte die Gelegenheit und legte in den Umschlag zu den Wahlunterlagen Wahlwerbung ihres Verbandes.

Wir verurteilen dieses Vorgehen ausdrücklich. Wahlwerbung hat in den Wahlunterlagen nichts verloren. Eine derartige Beeinflussung der Wähler*innen widerspricht allen demokratischen Grundsätzen!

Trotz Intervention wurde das Verhalten im Wahlvorstand nicht weiter geahndet, sondern nur als „unüblich und nicht den Gepflogenheiten entsprechend“ abgetan. Es erübrigt sich zu betonen, dass BLLV-Kolleg*innen im Wahlvorstand die Mehrheit haben.

Die Kollegin missbraucht ihre herausgehobene Stellung als Schulleiterin, um in verbotener Art und Weise Einfluss auf die Wahl zu nehmen. Wir fordern die Kollegin auf, ihre Kandidatur zurückzuziehen. Hier fehlt das Verständnis dafür, demokratische Wahlwerbung von dreister Wahlbeeinflussung zu unterscheiden.

GEW-Personalrät*innen vertreten alle Beschäftigten, auch Schulleitungen. Aber in der GEW besteht das Übereinkommen, dass auf den Wahllisten keine Vorgesetzten kandidieren. Warum wir das so handhaben, verdeutlicht dieses Beispiel.

Die Doppelfunktion Schulleiter*in/Personalrät*in birgt immer die Gefahr, dass das Handeln als Personalrät*in durch die Funktion der Schulleiter*in beeinflusst wird. Wir sind tatsächlich überrascht und enttäuscht ob dieses Vorfalls und hoffen, dass es sich um einen Einzelfall handelt, sehen aber deutlich ein systemisches Problem.

 

Wir bleiben bei unseren Werten und sagen deutlicher denn je: Diesmal GEW!

Kontakt
Ruth Brenner
Mitglied im Bezirkspersonalrat Mittelfranken (GMS)
Adresse Fürth
Kontakt
Florian Kohl
stellvertretender Vorsitzender, Bereich Schule
Mobil:  0170 362 33 61