Verordnungen zur Änderung der Zulassungs- und Ausbildungsordnungen für die Lehrämter an Realschulen, Gymnasien und Beruflichen Schulen
(Zum KMS III.10-5 S 5100-PRA. 1597)
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft führt schon seit Jahren, genauer gesagt: Jahrzehnten Kritik an der mangelhaften Theorie-Praxis-Verknüpfung in der bayerischen Lehrer/innen-Ausbildung. Sie ist insofern offen für alle Versuche, mehr – stets theoretisch zu reflektierende - Praxisanteile in die Ausbildung zu integrieren.
Alle solchen Versuche müssen allerdings unter dem Vorzeichen der „Ausbildung“ stehen. Bei dem jetzt eingebrachten Änderungsentwurf der Zulassungs- und Ausbildungsordnungen ist jedoch – bis auf einen salvatorischen Hinweis - von einer solchen Ausbildungskomponente nicht einmal die Rede, statt dessen wird ganz ungeniert zugegeben, dass die Ausweitung des möglichen Stundendeputats in der zweiten Ausbildungsphase der Kaschierung des Lehrermangels dienen soll und außerdem fast drei Millionen Euro einspart.
Die Bezahlung der künftig sechs (bisher fünf) wöchentlichen Unterrichtsstunden nach der Mehrarbeitsvergütungsregelung ist eine Zumutung für die Referendar/innen. Diese Stunden werden ebenso intensiv vor- und nachbereitet wie alle anderen Stunden und sind daher ebenso zu bezahlen.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft will und kann aus den genannten Gründen den geplanten Veränderungen der Zulassungs- und Ausbildungsordnungen nicht zustimmen.