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Von der Freiheit akademischer Lehre

»Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.« (Art. 5.3 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland)

Mit der Freiheit der Wissenschaft ist das so eine Sache. Bekanntlich wird Forschung seit einigen Jahren aus dem universitären Budget und der Universität selbst zunehmend ausgegliedert. Einzuwerbende Drittmittel, die der Forschungspolitik des jeweiligen Gebers unterliegen, unbezahlte Selbstausbeutung zum Zwecke wissenschaftlicher Karriere und die wachsende Bedeutung außeruniversitärer Forschung schränken Ressourcenzugang und Themenwahl bereits erheblich ein. ...

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