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Fragebogen

Über die „Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst“

Wenn auch die mit dem „Radikalenerlass“ alltäglich gewordene „Prüfung der Verfassungstreue“ in der Bundesrepublik mittlerweile zur Geschichte gehört, lebt sie in Bayern fort.

Wer bei uns im öffentlichen Dienst eine Anstellung sucht, und sei es nur eine studentische Hilfsarbeit, bekommt die „Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst“ vorgelegt. Dabei ist es unwesentlich, ob es hierbei um die Einstellung in ein Beamt*innenverhältnis geht oder um ein Praktikum bei den kommunalen Streetworker*innen: Alle müssen in den der „Belehrung“ beigefügten Listen ankreuzen, ob sie „Mitglied einer oder mehrerer extremistischer oder extremistisch beeinflusster Organisationen“ sind oder waren. Die Definition was „extremistisch“ ist, ist dem Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ überlassen.

Diese Praxis ist durch und durch obrigkeitsstaatlich, reaktionär und Faschismus relativierend. So sind auf dieser Liste neben faschistischen Mörderbanden auch solche Organisationen wie die Deutsche Friedens-Union (DFU), Die LINKE. Sozialistisch-demokratischer Studierendenverband (DIE LINKE.SDS), die Linksjugend (`solid), das Münchner Bündnis gegen Krieg und Rassismus und die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) zu finden. Selbstverständlich auch die Rote Hilfe e. V.

Wir als Ortsgruppe München der Roten Hilfe e. V. gehen davon aus, dass dieser bayerische „Radikalenerlass“ nicht nur undemokratisch ist, sondern auch gegen die Gesetze der Bundesrepublik verstößt. Ein erster Schritt um ihn wegzubekommen, wäre die Klage einer*eines Betroffenen.

Die Rote Hilfe e. V., Ortsgruppe München, berät gerne Betroffene und vermittelt geeigneten Rechtsbeistand.

Rote Hilfe e. V. OG München

Schwanthalerstraße 139
80339 München
Tel.: +49 (089) 44 89 638
E-Mail: muenchen(at)rote-hilfe(dot)de

rhmuc.noblogs.org
Sprechstunde: mittwochs von 18.00 - 19.00 Uhr

Die Rote Hilfe ist eine parteiunabhängige, strömungsübergreifende linke Schutz- und Solidaritätsorganisation.

Die Rote Hilfe organisiert nach ihren Möglichkeiten die Solidarität für alle, unabhängig von Parteizugehörigkeit oder Weltanschauung, die in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund ihrer politischen Betätigung verfolgt werden. Politische Betätigung in diesem Sinne ist z. B. das Eintreten für die Ziele der Arbeiter*innenbewegung, für die internationale Solidarität, den antifaschistischen, antisexistischen, antirassistischen, demokratischen und gewerkschaftlichen Kampf sowie den Kampf gegen Antisemitismus, Militarismus und Krieg. Unsere Unterstützung gilt denjenigen, die deswegen ihren Arbeitsplatz verlieren, Berufsverbot erhalten, vor Gericht gestellt und zu Geld oder Gefängnisstrafen verurteilt werden oder sonstige Nachteile erleiden.

Darüber hinaus gilt die Solidarität der Roten Hilfe den von der Reaktion politisch Verfolgten in allen Ländern der Erde.