Viele Kolleginnen und Kollegen trauten ihren Augen nicht, als sie am 18. September die Süddeutsche Zeitung aufschlugen oder auf entsprechende Meldungen im Internet aufmerksam wurden: „DGB vollzieht Kehrtwende bei Freihandelsvertrag“, hieß es dort, und weiter, der DGB „bekenne sich“ nunmehr zu TTIP. Die Frankfurter Rundschau zog nach und sah „Beistand von den Gewerkschaften“ für Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD). ...
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http://gew.de/TTIP_und_CETA_Gewerkschaften_zeigen_Flagge.html
Eintragen in die selbstorganisierte Europäische Bügerinitiative gegen CETA und TTIP:
http://gew.de/Demokratische_Beteiligung_laesst_sich_nicht_unterbinden.html
Das TTIP-Mandat ist nunmehr vom Rat freigegeben worden. Hier ist die offizielle deutsche Fassung. Bitte beachten, dass das Mandat bereits vom Juni 2013 stammt! Das Papier wurde bisher als Unterlage eingestuft, „deren unbefugte Weitergabe für die Interessen der Europäischen Union oder eines oder mehrerer ihrer Mitgliedstaaten nachteilig sein könnte“. Die Warnhinweise sind nicht gelöscht, sondern mit dem Wasserzeichen „declassified“ aufgehoben worden …
Anmerkungen von Nils Kammradt (GEW) zu den Inhalten:
Eine generelle Ausnahme der öffentlichen Daseinsvorsorge (also auch öfftl. Bildung, r.f.) gibt es – wie bereits bekannt ist – nicht. Ausgenommen sind lediglich rein hoheitliche Tätigkeiten. Zum Schutzniveau der öffentlichen Daseinsvorsorge heißt es:
„Die hohe Qualität der öffentlichen Versorgung in der EU sollte im Einklang mit dem AEUV, insbesondere dem Protokoll Nr. 26 über Dienste von allgemeinem Interesse, und unter Berücksichtigung der Verpflichtungen der EU in diesem Bereich, einschließlich des GATS-Abkommens, gewahrt werden.“
Für die öffentliche Vergabe wird „das Ziel verfolgt (…), einen verbesserten beiderseitigen Zugang zu den Beschaffungsmärkten auf allen Verwaltungsebenen (national, regional und lokal) und im Versorgungsbereich vorzusehen (…).“