Studentische Beschäftigte
Trotz Zusage keine Vertragsverlängerungen
Kurz vor Weihnachten: Universität Passau setzt 50 studentische Beschäftigte vor die Tür. GEW kritisiert Umgang der Universität scharf und bietet Betroffenen Unterstützung.
Die Universität Passau hat angekündigt, die Verträge von knapp 50 studentischen Beschäftigten auslaufen zu lassen – und das nur wenige Tage vor Weihnachten. Ein Großteil der 50 Arbeitsverträge wird Ende Januar auslaufen, weitere werden im März folgen. Die versprochene Weiterbeschäftigung wird nicht beachtet.
Besonders drastisch zeigt sich die Situation in der Universitätsbibliothek: Am Montag erhielten mindestens zehn studentische Beschäftigte eine E-Mail mit der Mitteilung, dass ihre zuvor schriftlich zugesagten Verlängerungsverträge nicht umgesetzt werden. Die Betroffenen stehen nun vor existenziellen Herausforderungen. Einer von ihnen, Jonas Michalczyk, schildert: „Die Ankündigung hat mich völlig überrascht. Ich habe fest mit dem Gehalt gerechnet und auf die Zusage der Universität vertraut, dass mein Vertrag verlängert wird. Jetzt bricht meine Haupterwerbsquelle weg, und ich weiß nicht, wie ich ab Februar weitermachen soll.„“
Auch andere Bereiche betroffen
Im Rechenzentrum (ZIM) betrifft die Entscheidung rund 30 studentische Beschäftigte. Auch in weiteren Bereichen lässt die Universität die Verträge der studentischen Beschäftigten auslaufen.
GEW kritisiert Umgang der Universität scharf
Die GEW zeigt sich entsetzt über das Vorgehen der Universität. Juri Biswas, GEW-Aktiver, erklärt: „Es ist ein moralischer Insolvenzantrag, wenn ein öffentlicher Arbeitgeber 50 Beschäftigte kurz vor Weihnachten vor die Tür setzt, nachdem er sie über Jahre ausgebeutet hat. Kein Wort der Entschuldigung, keine Reue – nur blankes Führungsversagen. Das, was die Uni hier macht, ist für die Betroffenen schlicht existenzvernichtend.„“
GEW bietet rechtliche Unterstützung an
Die GEW rät den betroffenen Beschäftigten, gegen diese Praxis vorzugehen. Die derzeitige Befristung der Verträge ist rechtswidrig. Mit einer Geltendmachung können die Verträge entfristet werden. Hierbei steht der Rechtsschutz der Gewerkschaft zur Verfügung.
Betroffene können sich über die bekannten Kontaktwege an die GEW wenden. Dort erhalten sie Unterstützung.