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Tarifverträge in der Weiterbildung sind die Ausnahme

Die meisten bayerischen Volkshochschulen sind an den TVöD (kommunal) gebunden, der aber regelt nur die wenigen hauptberuflichen Beschäftigungsverhältnisse. Zehntausende Honorarkräfte, davon mindestens 30 % Scheinselbstständige, die von ihrer Arbeit in der Weiterbildung leben müssen, sind arbeitsrechtlich schutzlos und sozialrechtlich auf sich allein gestellt. Um diese miserablen Zustände zu rechtfertigen, haben die vhs-Verbände eine eigene Ideologie produziert: Danach sind Lehrkräfte freie VertragspartnerInnen.

In seiner Absicht, die Erwachsenenbildung vollständig zu privatisieren, denkt der Staat nicht daran, die Honorarlehrkr äfte gesetzlich zu schützen. Tarifrechtlich wäre es möglich, die scheinselbstständigen Lehrkräfte als »arbeitnehmerähnliche Personen« zu definieren und mit ihnen Forderungen zu stellen – tarifpolitisch ein neuer und von Anfang an schwieriger Versuch, dies nicht zuletzt deswegen, weil die Kolleginnen und Kollegen, um die es hier geht, zu einer nennenswerten Größe nicht zu organisieren sind. Und wer sich nicht organisiert, stellt klar: Ich komme allein zurecht! Das mag ein kurioser Irrtum sein, gleichwohl beschränkt er massiv tarifpolitische Durchsetzungsmacht. ...

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