In seiner Absicht, die Erwachsenenbildung vollständig zu privatisieren, denkt der Staat nicht daran, die Honorarlehrkr äfte gesetzlich zu schützen. Tarifrechtlich wäre es möglich, die scheinselbstständigen Lehrkräfte als »arbeitnehmerähnliche Personen« zu definieren und mit ihnen Forderungen zu stellen tarifpolitisch ein neuer und von Anfang an schwieriger Versuch, dies nicht zuletzt deswegen, weil die Kolleginnen und Kollegen, um die es hier geht, zu einer nennenswerten Größe nicht zu organisieren sind. Und wer sich nicht organisiert, stellt klar: Ich komme allein zurecht! Das mag ein kurioser Irrtum sein, gleichwohl beschränkt er massiv tarifpolitische Durchsetzungsmacht. ...
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