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Tariffreie Zone ade!

Die GEW fordert die Wiederaufnahme der Tarifverhandlungen beim bfz. Wir informieren über den aktuellen Stand.

Seit Februar 2020 ruhen die Verhandlungen coronabedingt – Was ist bisher passiert? Details zur bisherigen Tarifsituation im bfz siehe unten. Die Gehälter im bfz sind bislang in einer Betriebsvereinbarung geregelt, die der Gesamtbetriebsrat mit der Geschäftsführung vereinbart. Das ist nicht rechtskonform.

Entgelt gehört mit der Gewerkschaft verhandelt!

Damit dieser rechtswidrige Zustand beendet wird, hat der Gesamtbetriebsrat erstmalig beschlossen: „Aus diesem Grund hält der Gesamtbetriebsrat weitere Verhandlungen mit dem Arbeitgeber zu der Gesamt-BV „Vergütung“ für nicht sinnvoll“.

Dabei gilt nach wie vor die alte Faustregel: Je mehr, desto stärker und durchsetzungsfähiger.

Historie der Tarifbewegung im bfz

Nach langen Vorbereitungskämpfen und Verhandlungen wurde ein Manteltarifvertrag gültig ab 1.1.2006 erstmals in Kraft gesetzt. Dieser enthält außer zu Regelungen wie zum Urlaub und Arbeitszeit einen § 7 „Entgelttarifvertrag“ Es gilt der jeweils abgeschlossene Entgelttarifvertrag mit seinen Anlagen. Die Verhandlungen zu einem Entgelttarifvertrag wurden damals abgebrochen wegen nicht hinnehmbarer Forderungen.

Parallel dazu existiert seit 1999 eine Betriebsvereinbarung Vergütung, die mit dem Gesamtbetriebsrat abgeschlossen wurde. Diese entspricht nicht der Gesetzeslage. Lt. § 77.3 Betriebsverfassungsgesetz und dem Tarifvertragsgesetz § 2 sind ausschließlich die Gewerkschaften für Entgeltverhandlungen zuständig.

Der Manteltarifvertrag wurde zum 31.12.2017 vom Arbeitgeber gekündigt, nachdem die GEW Verschlechterungen wie z.B. mehr als zwei Dienstorte im Arbeitsvertrag, verkürzte Ausschlussfristen und Verschlechterungen bei der Urlaubsübertragung abgelehnt hatte.

Seitdem gilt der Manteltarifvertrag „in der Nachwirkung“. Das bedeutet, dass er gilt, bis etwas neues vereinbart ist. Neue Arbeitsverträge ab dem 1.1.2018 beziehen sich auf den gekündigten MTV und enthalten zwei Änderungen im Vergleich zum MTV:

  • Punkt 12 des Arbeitsvertrags – Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Punkt 9 des Arbeitsvertrags - Arbeitsbefreiung bei erkranktem Kind

2020 wurde ein Vorstoß unternommen, die Tarifbewegung aufzunehmen, den Manteltarifvertrag wieder in Kraft zu setzen und einen Entgelttarifvertrag auszuhandeln. Durch die Pandemie geriet alles ins Stocken.

Als Kurzarbeit angekündigt wurde, forderte die GEW Kurzarbeitstarifverhandlungen. Kurz zuvor war im öffentlichen Dienst in Rekordzeit ein TV Covid für die Kurzarbeit abgeschlossen worden. Im bfz fand eine Verhandlung statt, ein unterschriftsreifer Tarifvertrag wurde vorgelegt und abgelehnt.

 

Kontakt
Gabriele Albrecht-Thum
Gewerkschaftssekretärin Bereich Weiterbildung und sozialpädagogische Berufe (Südbayern)
Telefon:  089 544081-19