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Studienordnung für das Staatsinstitut für die Ausbildung von FörderlehrerInnen (FölSO)

Stellungnahme zum Änderungsentwurf des Kultusministeriums

Die GEW Bayern begrüßt die Pläne des Staatsministeriums, die Ausbildung der FörderlehrerInnen neu zu konzipieren und den aktuellen beruflichen Anforderungen anzupassen. Durch die geplanten Veränderungen soll die Ausbildung intensiviert und die inhaltliche Arbeit aufgewertet werden.

Im Einzelnen wird wie folgt Stellung genommen:

Zu § 3, Aufnahmevoraussetzungen

Das Arbeitsfeld von FörderlehrerInnen hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Neue Einsatzbereiche in der  Förderarbeit sind hinzu gekommen. Um dem gerecht zu werden, ist es geboten, das Eintrittsalter anzuheben und die Aufnahmevoraussetzungen zu ändern.

Die gestiegenen Anforderungen an Voraussetzungen und Reife der InteressentInnen für den Beruf der FöL erfordern andere – höhere Zulassungsvoraussetzungen:

  • Anhebung des Eintrittsalters auf mindestens 18 Jahre
  • Fachabitur (FOS) oder gleichwertigen Abschluss also fachgebundene Hochschulreife

Zu § 5, Eignungstest

Statt Zulassungsprüfung soll einen zweistufigen Eignungstest geben.

Erste Stufe: schriftliches Testverfahren

Zweite Stufe: Gespräch mit den besten BewerberInnen insbesondere über Fragen, die mit der späteren Berufsausübung zusammenhängen. Die Bewertung erfolgt nach Punkten.

Hierbei müssen sowohl die Bewertungskriterien als auch der Bewertungsschlüssel  transparent gemacht werden.       

Zu § 7 Probezeit

Eine Probezeit in der Regel bis Mitte Februar des 1. Ausbildungsjahres ist sinnvoll.

Auch hier muss Transparenz über die Kriterien zum Bestehen der Probezeit gegeben sein.

Zu § 8 … Ausbildungsveranstaltungen

Es wird begrüßt, dass das Praktikumsjahr von Blockpraktika abgelöst wird.

Dadurch sollen Theorie und Praxis enger verzahnt werden.

Die Schulpraktika sollen an Schulen im Einzugsbereich der beiden Ausbildungsstätten Bayreuth und Freising durchgeführt werden.

Das bedeutet, dass es an den jeweiligen Praktikumsschulen sowohl Lehrkräfte als auch FörderlehrerInnen  geben muss, die als BetreuerInnen tätig werden.

Unabdingbar für diese KollegInnen sind:

  • Aus- bzw. Weiterbildung für die Betreuungstätigkeit
  • Entsprechende Stundenermäßigung

Stärkere Gewichtung der förderlehrerspezifischen Aufgaben in der Ausbildung

Die stärkere Gewichtung bereits vorhandener Komplexe bzw. die neu in die Ausbildung aufgenommenen Inhalte  werden begrüßt:

-          Diagnosekompetenz

-          Individuelle Förderung, Lernbeobachtung, Förderplanung

-          Deutschförderung

-          Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten

-          Mitwirkung in gebundenen Ganztagsschulen (GS u. HS)

Zur „Mitwirkung in gebundenen Ganztagsschulen“ ist bereits in der Ausbildungsphase darauf zu achten, dass die Auszubildenden auf den unterrichtlichen Einsatz zur individuellen Förderung und die Durchführung von Stütz- und Förderkursen im Ganztagsbetrieb vorbereitet werden. Sie sollen später nicht zur Beaufsichtigung o. ä. sondern in ihrer originären Förderarbeit eingesetzt werden.

Grundsätzlich hält es die GEW für dringend geboten, Überlegungen über die Zukunft von Förderlehrerinnen und Förderlehrern anzustellen und kurzfristig die besoldungsmäßige Gleichstellung  mit der Berufsgruppe der FachlehrerInnen einzuleiten (Eingangsbesoldung nach A 10 und Regelbeförderung nach A 11 nach festgelegtem Zeitrahmen).

Dringend erforderlich ist eine detaillierte, genau definierte und dem veränderten Berufsbild angepasste Aufgabenbeschreibung, um die eigenständige Förderarbeit, die von FörderlehrerInnen geleistet wird, zu betonen.