... Eine Änderung der BSO sollte zum Anlass genommen werden, um die Ergebnisse der vorangegangenen Änderung zu reflektieren. Aus unserer Sicht hat die Stärkung der Schulleitungen zu Lasten der Lehrerkonferenz das Klima an den Schulen nicht verbessert. Im Gegenteil: Es erreichen uns vermehrt Klagen von KollegInnen über problematisches Verhalten von Schulleitungen. So berichten KollegInnen davon, dass wichtige, die ganze Schule betreffende Entscheidungen im stillen Kämmerlein getroffen werden oder dass Konferenzen durch langatmige Vorträge schulfremder Personen in die Länge gezogen werden. Auch Schulveranstaltungen werden vermehrt ohne Konferenzbeschluss festgesetzt. Dies alles belastet die kollegiale Zusammenarbeit in der Schule.
Deshalb sollten folgende Änderungen überarbeitet werden:
- Streichung der Entscheidungsbefugnis der SchulleiterIn über Schulveranstaltungen (Vgl. § 4 Abs. 2 BSO),
- Streichung der Entscheidungsermächtigung der SchulleiterIn in allen ungeregelten Angelegenheiten (Vgl. § 4 Abs. 4 BSO)
- Umwandlung der Regelung zur Hinzuziehung Dritter zur Lehrerkonferenz von einer Soll-Regelung in eine Kann-Regelung sowie Präzisierung, dass ein Beschluss der Lehrerkonferenz der Einladung vorauszugehen hat.
Hinweis:
Der gesamte Text der Stellungnahme befindet sich in der pdf.