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Stellungnahme zu der geplanten Einführung neuer Lehrpläne und Stundentafeln für die Berufsgruppe „Büro und Organisation“

Gemeinsame Beschulung der Bürokaufleute und Kaufleute für Bürokommunikation - Schulstandorte erhalten

1. Vorbemerkung

Die vorliegende Revision der Lehrpläne und Stundentafeln muss vor dem Hintergrund der anstehenden Neuordnung der Büroberufe betrachtet werden.

Nachdem sich die Tarifpartner bereits am 15.06.2011 auf Eckwerte zur Neuordnung der Büroberufe verständigt haben, wurde im Antragsgespräch beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 01.07.2011 endgültig der Weg für die Neuordnung geebnet.

Das Ministerium wird in kürze eine entsprechende Weisung an das Bundesinstitut für Berufsbildung erteilen. Im Herbst 2011 soll das Neuordnungsverfahren des neuen 3-jährigen Berufes (Arbeitstitel: Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement) auf der Basis des Eckwertekonzepts der Sozialpartner beginnen.

Als Zieldatum für den Start des neuen Ausbildungsberufs wurde der 01.08.2013 genannt. Die neuen curricularen Lehrpläne werden demzufolge mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Beginn des Schuljahres 2013/14 in Kraft treten.


2. Anmerkungen zum Lehrplan für die gemeinsame Beschulung

Grundsätzlich bestehen keine Bedenken gegen eine gemeinsame Beschulung der bestehenden Büroberufe bis zur Neuordnung, da durch den berufsgruppenorientierten Unterricht Berufsschulstandorte in der Fläche gesichert werden können.

Einwendungen ergeben sich hinsichtlich des vorgeschlagenen Lehrplans und der Stundentafel, die sich zum großen Teil mit den Einwendungen bei der getrennten Beschulung decken und deshalb dort beschrieben werden.


3. Anmerkungen zu den Lehrplänen und Stundentafeln für die getrennte Beschulung

Erhebliche Bedenken bestehen hinsichtlich der vorgelegten Einzelpläne der Bürokaufleute und der Kaufleute für Bürokommunikation, die bereits im kommenden Schuljahr auch für die Jahrgangsstufen 11 eingeführt werden sollen und die vor dem Hintergrund der anstehenden

Neuordnung inhaltlich und organisatorisch als sehr problematisch angesehen werden.

Im Einzelnen wird auf folgende wesentliche Problembereiche hingewiesen:

  • Die bisherigen Lehrpläne sahen als Beschulungsform Blockunterricht und Einzeltagesunterricht mit 2 alternativen Stundentafeln (9 – 17 – 9 oder 9 – 13 – 13) vor. Die neuen Stundentafeln (mit 9 – 16 – 9) sehen diese Wahlmöglichkeit nicht mehr vor. Eine Änderung der Beschulungsform Blockunterricht (z.B. in Erlangen mit Siemens) oder Teilzeitunterricht (z.B. mit 9 – 13 - 13 in Erlangen und Fürth) ist kurzfristig nicht möglich, da hier neben dem Berufsschulbeirat auch die Betriebe und die zuständige Stelle eingebunden werden müssen. Es ist davon auszugehen, dass die Ausbildungsbetriebe eine Änderung der Beschulungsform kurz vor der Neuordnung kaum akzeptieren werden.
  • In der 11. Jahrgangsstufe wird die Stundentafel in beiden Berufen um das Fach „Sport“ gekürzt. Dadurch werden an den großen Berufsschulstandorten Sportlehrkräfte freigesetzt und extern bereits angemietete Hallenkapazitäten nicht mehr benötigt. Eine kurzfristige Änderung zum Beginn des neuen Schuljahres ist nicht mehr möglich. Diese Aussagen gelten auch für die gemeinsame Beschulung.
  • Bei den Kaufleuten für Bürokommunikation enden mit den Fächern „Auftragsbearbeitung“ und nun auch „Finanz- und Rechnungswesen“ 2 von 3 zentralen Prüfungsfächern der Abschlussprüfung bereits in der 11. Jahrgangsstufe. Dies erscheint hinsichtlich der Prüfungsvorbereitung für die Schüler nicht sinnvoll.
  • Das Fach „Informationsverarbeitung“ bei den Kaufleuten für Bürokommunikation wird in der 11. Jahrgangsstufe um 2 Stunden gekürzt und in den Fachunterricht des neuen Faches „Finanz- und Rechnungswesen“ integriert. Hier wird der Lernfeldgedanke, der den bestehenden Lehrplänen durch die Integration von Rechnungswesen in das Fach Auftragsbearbeitung zugrunde liegt, wieder aufgegeben. Für viele Schulen, die ihren Unterricht lernfeldorientiert organisiert haben, ist dies ein curricularer Rückschritt, insbesondere auch deshalb, weil die künftigen Lehrpläne des neuen Ausbildungsberufes prozess- und lernfeldorientiert aufgebaut sein werden. Diese Aussagen gelten auch für die gemeinsame Beschulung.
  • Bei beiden Berufen wird das Fach „Finanz- und Rechnungswesen in der 12. Jahrgansstufe um 1 Stunde gekürzt. Die entsprechenden Lerninhalte wurden in die 11. Jahrgangsstufe verlagert. Inhaltliche Änderungen wurden dabei offensichtlich nicht vorgenommen, nur die Zeitrichtwerte für die Lerninhalte verändert. Hierbei erscheinen die vorgegebenen Zeitrichtwerte bei den Bürokaufleuten nicht ausreichend durchdacht zu sein.

4. Zusammenfassende Bewertung

  • Die gemeinsame Beschulung in der Berufsgruppe „Büro und Organisation“ ist, sofern der vorgelegte Lehrplan und die Stundentafel noch einmal kritisch überarbeitet werden, grundsätzlich sinnvoll. Eine Umsetzung wäre dann ggf. auch noch vor der Neuordnung möglich. Die gemeinsame Beschulung kann dazu beitragen, die Berufsschulstandorte in der Fläche zu sichern und Minderklassen zu vermeiden.
  • Der neue Lehrplan für getrennte Beschulung der Einzelberufe ist vor dem Hintergrund der kommenden Neuordnung 2013/14 nicht sinnvoll und deshalb abzulehnen. Auf eine Neuregelung bei der getrennten Beschulung der Einzelberufe sollte deshalb bis zur Neuordnung verzichtet werden.

 

Harald Braunschweiger