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Sozial- und Erziehungsdienst: Tarifabschluss kann jetzt umgesetzt werden | evtl. Antrag stellen!

Bereits am 30. September 2015 hatten sich die Tarifparteien auf einen Abschluss für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst verständigt. Der Tarifabschluss kann nun umgesetzt werden. In bestimmten Fällen sind aber Anträge nötig und Fristen zu beachten.

Bereits am 30. September 2015 hatten sich die Tarifparteien auf einen Abschluss für die Beschäftigten im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst verständigt. Die Gewerkschaftsmitglieder haben das Ergebnis in der anschließenden Urabstimmung mehrheitlich angenommen. Die Verbesserungen treten grundsätzlich rückwirkend zum 1. Juli 2015 in Kraft. Beschäftigte, die durch den Abschluss in eine höhere Entgeltgruppe gelangen, erhalten eine entsprechende Nachzahlung.

Damit die neuen Regelungen umgesetzt werden können, muss jedoch nach jedem Tarifabschluss noch der genaue Wortlaut zwischen den Tarifparteien abgestimmt werden. Diese „Redaktionsverhandlungen“ sind jetzt abgeschlossen und die Verträge können unterschrieben werden. Es ist zu erwarten, dass die Kommunen das Ergebnis nun zügig umsetzen.

Für die große Mehrheit der Beschäftigten werden die Verbesserungen automatisch wirksam, weil ihre Tätigkeit einer neuen Entgeltgruppe zugeordnet wird oder die Beträge ihrer Entgeltgruppe erhöht werden. In bestimmten Fällen sind aber Anträge nötig und Fristen zu beachten. Dazu haben wir ein paar kurze Hinweise (hier) zusammengestellt.