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Kenne deine Rechte!

Fragen und Antworten für studentische Hilfskräfte (SHK)

Auch wenn es manche nicht wahrhaben wollen: Auch studentische Hilfskräfte haben Arbeitsrechte! Antworten auf die häufigsten Fragen und Tipps, wie du dein Recht auch bekommst, findest du in unserem neuen FAQ!

Nicht alle Studierende, die an Hochschulen und Forschungseinrichtungen arbeiten, sind auch wirklich SHKs! Nur wenn die Tätigkeit einen engen Bezug zu Forschung und Lehre aufweist (z.B. Literaturrecherche, Betreuung von Tutorien), darf vom Tarifvertrag der Länder (TV-L) abgewichen werden!

Studierende, die in nicht akademischen Betätigungsfeldern an Hochschulen arbeiten (z.B. Verwaltung, Bibliotheksaufsicht, Öffentlichkeitsarbeit, Betriebskindergarten), sind rechtlich gesehen keine SHKs. Für diese Aufgaben müssen Arbeitsverträge nach TV-L geschlossen werden. Wer auf einer solchen Stelle unter dem Tarif bezahlt wird und Gewerkschaftsmitglied ist (denn nur dann ist der Tarifvertrag bindend), kann das Gehalt bis zu sechs Monate rückwirkend einklagen. Wenn dich das betrifft, melde dich bei deiner Gewerkschaft!

Ab dem Sommersemester 2024 gilt ein bundesweiter Mindeststundenlohn von 13,25€, zum Sommersemester 2025 steigt dieser auf 13,98€. Diese Mindeststundenlöhne wurden in der Tarifrunde der Länder 2023 im Rahmen der bundesweiten Bewegung TVStud auch von der GEW erkämpft. Vorher galt eine, einseitig vom Arbeitgeberverband festgelegte Gehaltsobergrenze für die Universitäten, die für Studierende ohne Bachelorabschluss meist nur den gesetzlichen Mindestlohn gezahlt haben.

Die neue Regelung ist ein Kompromiss. Wir setzen uns weiterhin für einen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte mit deutlich höheren Stundenlöhnen ein. Ein großer Erfolg der Tarifrunde ist jedoch: Ab jetzt werden die Entgelte und Arbeitsbedingungen der Hilfskräfte verhandelt – das heißt, dass ihr über eure Gewerkschaften und die Beteiligung an Streiks und anderen Aktionen Einfluss auf die weitere Entwicklung habt.

TVStud steht für Tarifvertrag studentische Beschäftigte, so wie es ihn in Berlin gibt. Seit 2020 gibt es eine bundesweite Initiative der GEW und ver.di, die für die Tarifierung studentischer Beschäftigter im Rahmen der Tarifrunde der Länder kämpft. Mehr Infos findest du auf der Website der Initiative​​​​​​​. 

Alle Beschäftigten in Deutschland haben ein Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Das heißt konkret: wenn du dich krankgemeldet hast, musst du nichts nacharbeiten und bekommst dein reguläres Gehalt. Also: Vorgesetze*n informieren und dann aufs Gesundwerden konzentrieren! Achtung: Ab dem vierten Tag in Folge musst du in der Regel eine ärztliche Krankschreibung vorlegen. Leider gibt es die Lohnfortzahlung nur bis zu sechs Wochen lang am Stück. Danach müsste die Krankenkasse finanziell einspringen, davon sind Studierende mit Nebenjob aber leider ausgenommen.

Wie alle Beschäftigten hast du Anspruch auf bezahlten Urlaub!

Während deine nicht-SHK Kolleg*innen an der Hochschule dank TV-L von sechs Wochen Urlaubsanspruch pro Jahr profitieren, steht dir derzeit leider nur der gesetzliche Mindestanspruch von vier Wochen zu. Bist du schon seit mindestens sechs Monaten bei der Uni angestellt, kannst du über deinen vollen Jahresanspruch verfügen. Vorher kannst du ihn anteilig nehmen, also z.B. nach drei Monaten Beschäftigungsdauer eine Woche Urlaub.

An einem gesetzlichen Feiertag hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn er auf einen Tag fällt, an dem du üblicherweise arbeiten würdest. Wenn du keine festen Arbeitszeiten hast und ein Feiertag auf einen Wochentag fällt, reduziert sich die Stundenzahl, die du in dieser Woche ableisten musst, anteilig, also um ein Fünftel - bei voller Bezahlung!

Dass SHKs mehr als die vertraglich festgelegte Arbeitszeit arbeiten, ist nicht vorgesehen. Auch in anderen Arbeitsverhältnissen müssen Überstunden explizit angeordnet werden. Du solltest also nie einfach mehr arbeiten und davon ausgehen, das dann auch bezahlt zu bekommen. Wird von dir Mehrarbeit verlangt, kann diese nur über einen weiteren SHK-Vertrag im Umfang der zusätzlichen Stunden vergütet werden. Lass dir schriftlich (z.B. per Mail) versichern, dass du diesen auch wirklich bekommst! Du darfst selbstverständlich auch ablehnen!

Minusstunden entstehen nur, wenn du eine Arbeitsmöglichkeit von dir aus nicht wahrnimmst. Beispiele: Du musst auf eine Klausur lernen, die Literaturrecherche für den SHK-Job hat noch etwas Zeit und du schiebst sie in die nächste Woche. Nach Absprache nimmst du an einer Teambesprechung nicht teil, weil du einen privaten Termin hast. Was leider auch zählt: Dein Zug fällt aus und du kannst nicht an deinen Arbeitsplatz im Labor fahren. Denn die Verantwortung für den Arbeitsweg liegt in Deutschland rechtlich auf Seite der Beschäftigten. Vorgesetzte können verlangen, dass du diese „selbstverschuldet“ versäumten Stunden nacharbeitest.

Nicht nacharbeiten musst du, wenn du bereit warst, zu arbeiten, aber es dir nicht möglich war. Dabei steht dir natürlich dein volles Gehalt zu. Beispiele: Die Bibliothek, in der du arbeitest, muss wegen baulicher Mängel eine Weile schließen und du bekommst keinen anderen Aufgaben. Du arbeitest in freier Zeiteinteilung und dein*e Chef*in gibt dir einfach nichts zu tun. Hier ist es wichtig, dass du im Zweifelsfall belegen kannst, erfolglos nach Arbeit gefragt zu haben - z.B. anhand des Mailverkehrs.

Leider sind sog. „Kettenbefristungen“, also ein Aufeinanderfolgen vieler befristeter Verträge für die gleiche Person auf der gleichen Stelle, in der Wissenschaft immer noch die Regel. Die GEW setzt sich dafür ein, dass sich das ändert. In der Tarifrunde der Länder 2023 konnte zumindest eine kleine Verbesserung für Hilfskräfte erreicht werden: Deine Vertragslaufzeit muss nun mindestens 12 Monate betragen - außer in „begründeten Fällen“. Wenn du als ein solcher Fall behandelt wirst und Zweifel an der Begründung hast, melde dich gerne bei uns!

Wichtig: die Befristung muss vor dem Arbeitsbeginn schriftlich festgelegt werden. Wenn dein Arbeitsvertrag also z.B. erst am 20.10. vorlag, du aber am 15.10. bereits ein Tutorium halten musstest, ist deine Befristung ggf. nicht rechtmäßig und dir steht ein unbefristeter Arbeitsvertrag zu. Wenn du das überprüfen möchtest, melde dich bei uns.

Wenn du weitere rechtliche Fragen hast, wende dich gerne an den Kollegen Erwin Denzler (erwin.denzler(at)gew-bayern(dot)de, Tel: 0911 73 72 19). Eine vollumfängliche Rechtsberatung dürfen wir allerdings nur für Mitglieder durchführen. Informationen zur Mitgliedschaft und das Online-Eintrittsformular findest du hier. Den studentischen Mitgliedsbeitrag von 2,50€ pro Monat zahlt die GEW Bayern für dich, die Mitgliedschaft ist also während des Studiums kostenlos. Als studentische Hilfskraft kann dir eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft Vorteile wie Schlüsselversicherung, professionelle Ansprechpartner*innen oder Rechtsschutz bringen. Vor allem aber unterstützt du damit den Kampf für deine und unsere Rechte - gerne auch als passives Mitglied, am besten jedoch als Aktivist*in, denn nur gemeinsam können wir etwas verändern!

Wenn du mehr über die Studierendenarbeit in der GEW Bayern aber auch vor Ort an deiner Uni erfahren oder sogar bei uns aktiv werden möchtest, schau dich hier um und schreibe uns gerne unter den dort angegebenen Kontaktdaten!

Häufig wissen diejenigen, die Hilfskräfte anstellen, selbst nicht so richtig, wie die Rechtslage ist. Hast du diesen Eindruck bei deine*r zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeiter*in oder Professor*in auch? Dann gib ihm*ihr doch vielleicht erst mal unseren Flyer zu den Rechten studentischer Hilfskräfte oder weise sie*ihn auf dieses FAQ hin. Den Flyer kannst du (gerne auch in größerer Menge für deine Kolleg*innen und Kommiliton*innen) bei uns bestellen. Melde dich dafür einfach bei Sebastian Jung unter sebastian.jung(at)gew-bayern(dot)de .

Um nicht die eine Nervensäge zu sein, die plötzlich meint, Rechte zu haben, gib diesen Flyer oder dieses FAQ auch deinen Kolleg*innen und sprich mit ihnen darüber. Bei Konflikten mit Vorgesetzten ist es immer zu empfehlen, sich mit den anderen SHKs am Lehrstuhl zusammenzuschließen, sich nicht gegeneinander ausspielen zu lassen und gemeinsam und für alle die eigenen Rechte einzufordern. Wenn das nicht hilft, holt euch die Fachschaft, die Gewerkschaft und die anderen Kommiliton*innen mit ins Boot - denn ohne gute Arbeit gibt es auch keine gute Lehre an der Uni! Wer gut vernetzt und organisiert ist, kann durchaus auch mal mehr als die allgemeinen Rechte einfordern, z.B. einen Pausenraum, bessere Kommunikation oder, wenn alle SHKs mitmachen und sich gewerkschaftlich organisieren, sogar eine höhere Vergütung.

Organisier dich! Die GEW Studis setzen sich an den Hochschulen, lokal, bayern- und bundesweit für faire Lern-, Lehr- und Arbeitsbedingungen ein. Wir sind eine Personengruppe innerhalb der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. Diese organisiert alle Beschäftigten im Bildungsbereich und der Forschung von Erzieher*innen über Lehrkräfte bis hin zu Hochschuldozierenden und Wissenschaftler*innen. Besonders als SHK kann dir eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft Vorteile wie Schlüsselversicherung, professionelle Ansprechpartner*innen oder Rechtsschutz bringen. Informationen zur Mitgliedschaft und das Online-Eintrittsformular findest du hier. Den studentischen Mitgliedsbeitrag von 2,50€ pro Monat zahlt die GEW Bayern für dich, die Mitgliedschaft ist also während des Studiums kostenlos. Vor allem aber unterstützt du damit den Kampf für deine und unsere Rechte - gerne auch als passives Mitglied, am besten jedoch als Aktivist*in, denn nur gemeinsam können wir etwas verändern! Die GEW kämpft derzeit im Rahmen von TVStud für einen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte.  Wenn du mehr über die Studierendenarbeit in der GEW Bayern aber auch vor Ort an deiner Uni erfahren und/oder bei uns aktiv werden möchtest, schau dich hier um und schreibe uns gerne unter den dort angegebenen Kontaktdaten!

Kontakt
Lea Dahms
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Erwin Denzler
Gewerkschaftssekretär in den Organisationsbereichen Weiterbildung, Privatschulen und Hochschulen
Adresse Weinbergstr. 32
90766 Fürth
Privat:  0911 737219
Mobil:  0151 18147351