Bisher galt bei den Tarifparteien der Kommunen, dass über Fragen, die über einen Tarifvertrag zu regeln sind, Tarifverhandlungen geführt werden. Dazu gehören auch Regelungen, wer wo eingruppiert wird. Eine solche Eingruppierungsordnung gibt es für fast alle Berufsgruppen bei den Kommunen. Für die kommunalen Lehrkräfte fehlt diese seit Inkrafttreten des TVöD vor nun 13 Jahren. Dazu Daniel Merbitz, Mitglied des geschäftsführenden Vorstands der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und Tarifexperte: „Damit die bei den Kommunen als Angestellte beschäftigten Lehrkräfte gegenüber den beim Land beschäftigten Kolleginnen und Kollegen nicht ins Hintertreffen geraten, ist es an der Zeit, auch ihre Eingruppierung tarifvertraglich zu regeln.“
Nachdem im Länderbereich 2017 auch die Bildungsgewerkschaft GEW für die Lehrkräfte eine solche Regelung mit den Arbeitgebervertretern der Länder abgeschlossen hat, wurde im Herbst vergangenen Jahres die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) aufgefordert, auch im TVöD eine Lehrkräfteeingruppierungsregelung zu vereinbaren. Deren bayerischer Ableger, der Kommunale Arbeitgeberverband Bayern (KAV), hatte sich zuvor für nicht zuständig erklärt. Nun empfiehlt genau dieser der Stadt München: Wendet doch einfach die Länderregelung an!
Die gesamte Pressemitteilung finden Sie hier.