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Rechtsschutz auch für GEW-Mitglieder im Ruhestand
Manche Pensionär*innen und Rentner*innen fragen sich, was es eigentlich noch bringt, nach dem Eintritt in den Ruhestand weiterhin Mitglied der GEW zu bleiben.
Natürlich ist da an erster Stelle die Solidargemeinschaft zu nennen. Der Wille, auch weiterhin die Sache der Lehrerschaft und anderer in der Erziehungsarbeit Tätigen zu unterstützen und für die Interessen unserer Berufsgruppe einzutreten.
Aber auch die eigenen Interessen von uns im Ruhestand befindlichen Mitgliedern werden von der GEW vertreten. Zunächst hat die jüngere Vergangenheit gezeigt, dass weder das Renten- noch das Versorgungs- oder Zusatzversorgungsrecht vor Einschränkungen gefeit sind. Hier braucht es die Gewerkschaften, um Verschlechterungen bestmöglich zu verhindern. Und dann gibt es die Versorgungsempfänger/innen, die aus eigenem Antrieb einen Zusatzjob ausüben oder zwangsläufig auf Grund niedriger Altersversorgung auf eine weitere Tätigkeit angewiesen sind, welche die knappen Finanzen aufbessert. Beispielsweise erteilen Lehrkräfte im Ruhestand in gewissem Umfang Unterricht. Was aber geschieht, wenn es im Rahmen dieser sinnvollen Tätigkeit Probleme gibt?
Grundsätzlich besteht auch für GEW-Mitglieder im Ruhestand die Absicherung, die in der aktiven Zeit gegolten hat, also Berufshaftpflichtversicherung und Rechtsschutz durch die GEW. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:
1. Die Tätigkeit muss der Mitgliederverwaltung in der GEW-Landesgeschäftsstelle gemeldet werden, z. B. per E-Mail an info@gew-bayern.de. Dort wird die Änderung vermerkt und ggf. der Beitrag angepasst.
2. Rechtsschutz darf nur bei ordnungsgemäßer Mitgliedschaft für Tätigkeiten im Satzungsbereich der GEW (also z. B. nicht für Hausmeister-, Verkaufs-, Pflege- oder Fahrdiensttätigkeiten etc.) und satzungsgemäßer Beitragszahlung für Rente, Pension und Tätigkeit gewährt werden.
Unabhängig davon gewährt die GEW Rechtsschutz während der gesamten Ruhestandszeit, sofern es sich um berufsbezogene Angelegenheiten handelt.
Dazu gehören vor allem Widersprüche und ggf. Klageverfahren gegen Beihilfebescheide sowie Probleme mit den Versorgungsbezügen, also Renten und Ruhegehälter. Das gilt auch für die gesetzliche Krankenversicherung und das Schwerbehindertenrecht, eingeschränkt auch für Auseinandersetzungen mit der privaten Krankenversicherung.
Erster Ansprechpartner ist der Landesausschuss der Seniorinnen und Senioren in der GEW Bayern als zuständige Personengruppe. Für Fragen, die von der Personengruppe nicht geklärt werden konnten, steht die GEW-Rechtsschutzstelle als Ansprechpartner zur Verfügung. Sehr wichtig ist, dass sich die Mitglieder dann direkt an die Rechtsschutzstelle wenden. Wenn bereits vorher ein Rechtsanwalt kontaktiert wurde, darf die GEW dafür nicht mehr Rechtsschutz gewähren oder gar die Kosten übernehmen.
Besonders interessant ist oft die Beantwortung der Frage, wie viel man hinzuverdienen darf, ohne dass die Ruhegehaltsbezüge gekürzt werden.
Das ist individuell unterschiedlich, und die Rechtsschutzstelle der GEW kann das in jedem Einzelfall exakt berechnen.
Die Absicherung durch den Rechtsschutz ist ein weiterer Grund, auch im Ruhestand in der GEW zu bleiben – für die aktiven Mitglieder ebenso wie für sich selbst.
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Auszug aus den „Richtlinien der GEW (Bund) für den Rechtsschutz unter 2.7.:
Beratung und Rechtsschutzbewilligung in nicht berufsbezogenen Angelegenheiten sind gesetzlich untersagt