Jetzt reichts! Aktive Gewerkschaftsmitglieder werden bedroht
Offener Brief an die Geschäftsführerin Anna Engel-Köhler
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft ist bei der Leitungsebene der bbw Gruppe nicht gern gesehen. Spätestens seit der Kündigung des Manteltarifvertrags Ende 2017 kann von sozialpartnerschaftlichem Verhalten (§ 2 Betriebsverfassungsgesetz) keine Rede sein. Jüngst war dies bei einem Versuch der GEW, einen Tarifvertrag zu Kurzarbeit zu verhandeln, zu beobachten. Solche Vereinbarungen, die z.B. im öffentlichen Dienst in kurzer Zeit gelingen, scheitern an der kompromisslosen und respektlosen Haltung der Geschäftsführung.
Beim Umgang mit gewerkschaftlich organisierten Betriebsratsmitgliedern wird dies überdeutlich. So wurden schon in der Vergangenheit GEW-Mitglieder, die eine offensive Gewerkschaftsarbeit im Sinne der Beschäftigten betreiben, immer wieder gegängelt und ungleich behandelt. So kann es in den Betrieben der bbw-Gruppe bereits ein Problem darstellen, Werbematerial/Plakate/Flyer der GEW aufzuhängen bzw. auszulegen. Selbst die beliebten schulischen Wandkalender der GEW wurden schon widerrechtlich abgehängt. Solchen Vorkommnissen kann ein versiertes GEW-Mitglied mit dem Hinweis auf die Rechtslage begegnen. Falls dann jedoch verlangt wird, dass z.B. Arbeitszeitnachweise nur von GEW-Mitgliedern oder unliebsamen BR-Mitgliedern verlangt werden, hört der Spaß auf. Beliebt ist auch die persönliche An- und Abmeldung bei Arbeitsbeginn und -ende.
Richtig zur Sache ging es dann bei der Gründung eines Wahlvorstands am Standort Landshut, als der vom Gesamtbetriebsrat frisch bestellte Wahlvorstand (GEW-Mitglied) direkt gekündigt wurde. Natürlich alles Zufall. Außerdem gibt es immer wieder Beispiele, auch an besagtem Standort, aber beileibe nicht nur dort, dass Betriebsratsmitglieder mit befristeten Verträgen keine Verlängerung bzw. Entfristung erhalten. Auch alles Zufall.
Was jetzt aber im Zuge der äußerst schwierigen Verhandlungen zu den Kurzarbeits-Betriebsvereinbarungen passiert, ist nicht mehr tolerierbar und es muss dem mit wirksamer Öffentlichkeitsarbeit begegnet werden:
Die stellvertretende Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats und Betriebsratsvorsitzende in Ingolstadt wurde des Arbeitszeit-/und Reisekostenbetrugs verdächtigt. Der Betriebsratsvorsitzende des Standorts Weiden und Konzernbetriebsratsmitglied erhielt eine Abmahnung wegen Arbeitszeitbetrugs und soll als freigestelltes Betriebsratsmitglied nachweisen, wo er sich zu bestimmten Zeitpunkten aufhielt. Zufällig! haben beide an ihren Standorten die Betriebsvereinbarungen zur Kurzarbeit noch nicht unterschrieben, da sie die Notwendigkeit nicht sahen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt….
Wir denken, dass es evtl. noch mehr solcher „Zufälle“ und Gängeleien gibt. Wir wollen diese sammeln und einen offenen Brief an Frau Engel-Köhler schreiben, der selbstverständlich dann öffentlichkeitswirksam auch an Presse/Rundfunk geht. Wer sich in der Öffentlichkeit als prämierter und ausgezeichneter Arbeitgeber präsentiert und öffentliche Gelder erhält , muss auch die geltenden Gesetze und die Interessenvertretungen der Beschäftigten respektieren.