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Wider stagnierender Förderungssätze und höherer Verschuldung

Nullrunde bei der 29. BAföG-Änderung

Obwohl das Bundesverfassungsgericht sich aktuell mit der Frage beschäftigt, ob die aktuellen BAföG-Sätze so niedrig angesetzt sind, dass sie verfassungswidrig sind, bleibt eine Erhöhung der Förderung im Gesetzesentwurf zu Änderung des BAföG aus. Weder Inflation noch die Mietpreisexplosionen der letzten Jahre nimmt die Koalition als Anlass, die Ausbildungsförderung auf ein Niveau anzuheben, von dem Studierende leben können.

 

29. BAföG-„Reförmchen“: geringfügige Verbesserungen ändern nichts an Armut unter Studierenden

Einzelne Verbesserungen wie die Studierendenstarthilfe für Einkommensschwache Studierende, die Erleichterung des Studienfachwechsels oder die Erhöhung der Förderhöchstdauer um ein Semester für Bachelor und Master sind zu begrüßen. Ohne Erhöhung der Fördersätze bleiben diese allerdings nur ein Tropfen auf den heißen Stein:

Aktuell macht die Höhe der Fördersätze eine Nebentätigkeit neben dem Vollzeitstudium alternativlos. Das begünstigt, dass sich gerade Studierende aus einkommensschwachen Familien nicht im selben Maße auf ihr Studium konzentrieren können wie andere Studierende. So fallen sie häufig aufgrund der niedrig angesetzten Fördersätze aus der Förderhöchstzeit – Regelstudienzeit + 1 „Flexibilitätssemester“ – heraus.

 

Steigende Schuldenobergrenze: wie die Koalition Bildungsgerechtigkeit verhindert

Die Schuldenobergrenze für die Rückzahlung des Darlehen-Anteils des BAföG oll mit der Reform vom 10.010 € auf 11.550 € steigen: Eine fatale Verschlechterung, die BAföG für Studierende unattraktiver macht. Diese steht im Widerspruch zur Einigung im Koalitionsvertrag, welcher eine Absenkung des Darlehensanteils anstrebt.

„Die Idee, aus dem Studium mit Schulden herauszugehen, löst gerade für Studierende aus einkommensschwächeren Familien berechtigte Ängste aus. Diese Last auch noch zu erhöhen, wird Studierende unabhängig von ihrer Eignung für ein Studium vom Zugang zu Bildung abhalten.

Statt diesem Reförmchen mit Verschlechterungen durch die Hintertür braucht es eine ganz andere Lösung, wenn wir Bildungsgerechtigkeit verbessern wollen: BAföG als Vollzuschuss mit Fördersätzen, von denen Studierende leben können!“, so Theresa Hofmann, Mitglied des Bezirksvorstands der GEW Schwaben.