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Zur Situation der angestellten Lehrkräfte

Beschluss der LVV 2005

 

Die GEW Bayern wird aufgefordert, die angestellten Lehrkräfte an öffentlichen und privaten Schulen auf allen Ebenen in der Vertretung ihrer beruflichen Interessen zu unterstützen:

Dabei müssen mindestens folgende 5 Problemkreise bearbeitet werden:

  1. Jahresverträge dürfen an Angestellte nur 2 Mal hintereinander vergeben werden. Die Stelle darf nach zwei Jahren nicht durch eine andere Person besetzt werden. Ab dem 3. Dienstjahr ist ein unbefristeter Vertrag zu vergeben. Dienstunterbrechungen dürfen zu keinen Nachteilen für die Beschäftigten führen.
     
  2. Die Bruttoentlohnung der angestellten Lehrer/innen muss so gesteigert werden, dass sie ein den Beamten vergleichbares Nettogehalt erzielen können. Zudem muss die Schieflage zwischen Renten und Pensionen überwunden werden. Für gleiche Arbeit muss eine gleiche Entlohnung gegeben werden.
     
  3. Die sozialen und finanziellen Leistungen für angestellte Lehrer/innen bei Krankheit oder Invalidität sind denjenigen der verbeamteten Lehrer völlig gleichzustellen. Für gleiche Arbeit muss eine gleiche Entlohnung gegeben werden.
     
  4. Die finanziellen Nachteile der ab August 2003 angestellten Lehrer/innen durch die Kürzungen bei den Sonderzahlungen sind rückwirkend aufzuheben. 
     

Den befristet und unbefristet angestellten Lehrer/innen sind Vertragsänderungen mindestens 3 Monate im voraus bekannt zu geben.
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