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Zertifizierung beruflicher Schulen

Meinungen zur Zertifizierung bewegen sich auch innerhalb der GEW in einem breiten Spektrum. Mit einer allseits beliebten Metapher beschrieben, reichen sie von »Durch Wiegen wird die Sau nicht fett.« bis hin zu »Nur beim Wiegen stellt man fest, ob die Sau fett ist.«

Wettbewerb mit privaten Bildungsanbietern
Fachschulen, die im Wettbewerb mit anderen Bildungsträgern stehen, versprechen sich von einer Zertifizierung eine Stärkung der Wettbewerbsposition. Allerdings fordert die Bundes Agentur für Arbeit bei der Vergabe von Bildungsgutscheinen von öffentlichen Schulen keine extra Zertifizierung. Das traditionelle Qualitätsmangagementsystem öffentlicher Schulen, bestehend aus Lehrplänen, Schulordnungen, Schulaufsicht, etc. ist einem privat zertifizierten Qualitätsmanagementsystem gleichwertig.

Allerdings wird bei einigen Berufstätigkeiten, von halböffentlichen Verbänden (zB. VDE) oder Großunternehmen (zB. Lufthansa) ein besonderer Sachkundenachweis verlangt, der nur durch zertifizierte Weiterbildungen erworben werden kann. Auch vor der Vergabe öffentlicher Aufträge wird in der Regel der Nachweis einer Zertifizierung verlangt. Eine Zertifizierung wird deshalb für immer mehr Unternehmen existenznotwendig. Insbesondere bei einer Meister- und Technikerschule stellt sich deshalb die Frage, wie den Absolventen Kenntnisse im Qualitätsmanagement (QM) und in Zertifizierungssystemen vermittelt werden können, wenn diese nicht auch auf die Schule angewandt werden.

Privatisierung von Bildungseinrichtungen
Ein weiterer Punkt ist die Notwendigkeit, Zertifizierungsbestrebungen für öffentliche Schulen besonders unter dem Aspekt drohender Privatisierung von Bildung zu diskutieren. Hier stellt sich die Frage, ob öffentliche Schulen durch das Anbieten von kostenpfichtigen zertifizierten  Weiterbildungsbausteinen der Privatisierung Vorschub leisten oder ob dies den Bestand der Schule in einem privatisierten Markt sichert.

Weiter stellt sich die Frage, wieso an öffentlichen Schulen ein zweites paralelles Qualitätssicherungssystem eingeführt werden soll. Denn mit Lehrplänen, Schulordnungen und Schulaufsicht verfügen öffentliche Schulen bereits über ein System zur Qualitätssicherung, welches durchaus mit den Qualitätsmanagementsysten der Privatwirtschaft vergleichbar ist.
Die hohen Kosten, die mit einer Zertifizierung verbunden sind, werden in selten berücksichtigt. Ihre Grenzen zeigen QM-Systeme auch regelmäßig daran, dass Schwachstellen zwar erkannt werden, dann aber häufig der politische Wille fehlt, die zur Behebung der Probleme benötigten Finanzmittel aufzubringen.

Evaluation und (Nasen-)leistungsprämien
Zeitlich liegen die Einführung von "Leistungsprämien" sowie Evaluierung von Schulen nahe beeinander. Es besteht die Befürchtung, dass die (Nicht-)beteiligung an Schülerbefragungen, als Kriterium für die Vergabe von "Leistungsprämien" herangezogen wird. Infolge dessen besteht die Gefahr, dass dies zur Konkurrenz zwischen Lehrkräften führt.

Gewerkschaftliche Forderungen
- Die Entscheidung über Zertifizierung sollte für Kollegien freiwillig sein.
- Zertifizierung sollte nur dann erfolgen, wenn dies notwendig scheint.
- Von der Schulverwaltung sollten Ressourcen für professionelle QM-Systeme bereitgestellt werden, damit nicht jede Schule ein neues QM-System entwickeln muss.
- Das betroffene Kollegium muss in den QM-Prozess einbezogen werden.
- Ein QM-Prozess darf nicht zur Konkurrenz unter den KollegInnen führen.
- Ergebnisse von Schülerbefragungen dürfen nicht in die dienstliche Beurteilung einfließen.
- Die Rechte von Lehrerkonferenz und Personalrat dürfen durch einen QM-Prozess nicht ausgehölt werden.
- Die Arbeitszeit der KollegInnen darf nicht für das Schreiben dicker Qualitätshandbücher zweckentfremdet werden.
- Die Schulaufsicht sollte sich um eine Anerkennung ihrer Tätigkeit im Sinne der Gleichwertigkeit mit einer Zertifizierung bemühen.
- Erfahrungen mit QM-Systemen sollten ausgetauscht werden.