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Wofür steht die bayerische GEW?

Bausteine für eine bildungspolitische Positionsbestimung der GEW Bayern

  1. Integriertes Bildungssystem

    Als GEW Bayern setzen wir uns für ein integriertes Bildungssystem ein, das alle Kinder und Jugendlichen zur Gestaltung solidarischer Lebensverhältnisse befähigen soll. Angesichts der unkoordinierten Vielfalt verschiedenster Einrichtungen und Angebote (teils staatlich, teils privat) im Erziehungs- und Bildungsbereich gehen wir von der Notwendigkeit aus, diese neu zu strukturieren, aufeinander abzustimmen, im Interesse einer ganzheitlichen Bildung schon vom Kleinkindalter aus.

  2. Grundbildung als Ausgangspunkt für lebensbegleitendes
    Lernen

    Wir fordern das Recht auf Bildung für alle Kinder und Jugendlichen. Eine umfassende Förderung, die auf Chancengleichheit orientiert, muss mit frühkindlicher Bildung beginnen, damit die Schule nicht unterschiedliche Ausgangsbedingungen reproduziert. Grundbildung kann nur dann ihren Anspruch einlösen, wenn sie nicht zugleich mit Selektionsinstrumenten gekoppelt ist. Wir wissen und akzeptieren, dass Kinder und Jugendliche unterschiedliche Zeit benötigen, um die erforderlichen Ergebnisse zu erreichen. Die für ein lebensbegleitendes Lernen benötigten Fähigkeiten und Fertigkeiten, die durch die gemeinsame Grundbildung zu erwerben sind, erfordern Voraussetzungen für eigenständiges Lernen. Besonderen Stellenwert messen wir in der Grundbildung der Erziehung zur Gleichstellung der Geschlechter, dem interkulturellen Unterricht und dem Anspruch auf Unterricht in der Muttersprache bei.

  3. Umfassender Bildungsbegriff

    Wir gehen von einem umfassenden Bildungsbegriff aus. In einer Welt, die immer enger zusammenrückt (Globalisierung), treten zunehmend neue Fragestellungen und Qualifikationen in den Mittelpunkt. Traditionelles Lernen, also Aneignung von Lernwissen (abfragbares Wissen), das schnell veraltet, verliert seinen Stellenwert. Im Unterschied zu anderen, die auf Auslesemechanismen nicht verzichten wollen, sehen wir eine Lösung nur, wenn die Grundbildung aus dem Konkurrenzverhältnis herausgenommen wird. D.h., Kinder und Jugendliche sollen nicht gegeneinander, sondern miteinander lernen und arbeiten. So schließt unser Bildungsverständnis die Ausprägung von Sozialkompetenz und Aneignung von Werten nicht nur mit ein. Vielmehr schafft es auch materiell die Grundlage dazu. Wenn wir von Werten sprechen, geht es nicht um die Sekundärtugenden (Fleiß, Ordnung, Disziplin ...). In unserem Verständnis sollen Werte wie Gerechtigkeit, Solidarität, Einsatz für Frieden und Umwelt vermittelt und eingeübt werden. Für uns stellt sich also nicht die Frage: Wie können wir unsere Kinder und Jugendlichen fit machen, damit der ominöse Standort Deutschland in der Weltmarktkonkurrenz stärker wird?
     
  4. Erziehung zur Kritik- und Veränderungsfähigkeit

    Bildung schließt für uns ein, dass sich alle Kinder und Jugendlichen Grundlagen aneignen, vor allem als mehrheitlich später abhängig Arbeitende, zur Gestaltung ihres eigenen Lebens in dieser Gesellschaft und zur Mitwirkung an der Veränderung dieser Gesellschaft. Alle Kinder und Jugendlichen sind so zu bilden und zu erziehen, dass sie in dieser Gesellschaft bestehen und zugleich in der Lage sind, sie kritisch zu hinterfragen und zu ihrer Veränderung beizutragen.
     
  5. Demokratische Struktur des Bildungswesens

    Für uns als GEW Bayern müssen die Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass die in den Bildungseinrichtungen lebenden und arbeitenden Menschen, die Beschäftigten, SchülerInnen und Eltern ihre Belange selbstständig gestalten und somit demokratisches Handeln erleben können. Die aktuelle Diskussion um Autonomie bzw. Teilautonomie von Bildungseinrichtungen steht für uns in engem Zusammenhang mit der bereits weit fortgeschrittenen Privatisierung bisher öffentlicher Dienstleistungen. »Es geht (...) darum, die Bildungseinrichtungen zu deregulieren, zu privatisieren und betriebswirtschaftlichen Rentabilitätskriterien zu unterwerfen und damit Bildung letztendlich zu einer marktkonform produzierten Dienstleistung, das heißt zu einer Ware zu machen.« (Beschluss des Gewerkschaftstags vom 19. Mai 1999)
    Deshalb hat diese aktuelle Diskussion nichts mit unserer Forderung nach Demokratisierung des Bildungswesens zu tun. 
     
  6. Arbeitsbedingungen

    Als Gewerkschaft treten wir für eine einheitliche und tarifvertragliche Regelung aller Beschäftigungsverhältnisse ein. Diese Art der Regelung fordern wir auch für Gruppen-/Klassenstärken, Verfügungszeiten und Personalschlüssel. Gleichwertige Ausbildung von LehrerInnen und dafür gleiche Bezahlung halten wir für längst überfällig. Jede besondere Treuepflicht lehnen wir ab. Die Arbeitssituation muss so sein, dass ohne Selbstausbeutung gearbeitet werden kann. Es geht nicht an, dass mit dem Hinweis auf ein besonderes pädagogisches Berufsethos den im Bildungsbereich Beschäftigten unzumutbare Belastungen aufgezwungen werden (z.B. Verlängerung von Wochen- und Lebensarbeitszeit, hohe Klassen- und Gruppenstärken ...).

  7. Verantwortung des Staates

    Bildung ist für uns eine öffentliche, gesamtgesellschaftliche Aufgabe, deshalb ist die Sicherung finanzieller Ressourcen auch gesellschaftlich wahrzunehmen. Kindergarten, Schule und grundlegende allgemeine und berufliche Bildung einschließlich Hochschulbildung müssen unentgeltlich bleiben, bzw. wieder werden. Die Verantwortung des Staates erstreckt sich auch auf die Gewährleistung einer von den jungen Menschen eigenverantwortlich gestalteten Jugendfreizeitarbeit. Wir wenden uns gegen alle Tendenzen, den Staat aus dieser Verantwortung zu entlassen und das Bildungswesen mehr und mehr über die verschiedensten Wege der Privatisierung und der so genannten Neuen Steuerungsmodelle den Marktbedingungen zu überantworten und der so genannten Standortsicherung unterzuordnen. Marktmechanismen verstärken zwangsläufig die soziale Ungleichheit. Als GEW lehnen wir trotz der bestehenden Unterfinanzierung des Bildungswesens private Finanzierungsalternativen (Schulgeld, Elternbeiträge, Sponsoring ...) ab. Jeder Einstieg in diese Art von Finanzierung hat den weiteren Ausstieg des Staates aus seiner Verantwortung zur Folge. Formen privater Finanzierung erübrigen sich, wenn Unternehmen entsprechend besteuert werden.

 

 

Eine Schule  für alle 

„Zweigliedrigkeit“ ist keine Alternative

 Wir wollen eine inklusive Schule, die alle Kinder und Jugendlichen willkommen heißt, unabhängig von Geschlecht, sozialer Herkunft und Bildung, Nationalität und Muttersprache, Hautfarbe, Religion, sozialen Fähigkeiten, Begabungen und besonderen Beeinträchtigungen.

Dies bedeutet, alle Kinder besuchen bis zum Ende der Pflichtschulzeit, also in der Regel zehn Jahre lang, die gleiche Schule.

Eine Schule für alle ist keine weitere Schulform im gegliederten System, sondern die einzige Schule für alle Kinder.

Sie ist eine Ganztagsschule, in ihr arbeiten pädagogische Fachkräfte mit unterschiedlichen Schwerpunkten zusammen. Für besondere Bedürfnisse stehen Fachdienste zur Verfügung.

  

Hochschule und Forschung

 

Die bayerische GEW will die demokratische Hochschule in öffentlicher Verantwortung – als ein Ort der kritischen Wissensaneignung und Forschung, der Reflexion, des sozialen Lernens und des streitbaren Diskurses; und als ein Ort, an dem im produktiven Wechselverhältnis mit allen gesellschaftlichen Kräften Probleme und Fragen der Gesellschaft bezogen auf Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft erforscht, diskutiert und gemeinsam Verbesserungen und Lösungen für gesellschaftliche Probleme erarbeitet werden.

An diesem Prozess von Bildung, von Lehren und Lernen, müssen alle Interessierten und Beteiligten in gleicher demokratischer Weise partizipieren können. Dies gilt in gleicher Weise für die innere Verfasstheit der Hochschulen wie für deren offen Sein gegenüber allen, die am Bildungsprozess an den Hochschulen teilnehmen wollen. Damit steht die bayerische GEW für gleichberechtigte Mitwirkung und Mitbestimmung aller an den Hochschulen vertretenen Gruppen in deren Gremien und Organen sowie für den grundsätzlich freien Hochschulzugang, ohne soziale Selektion durch mangelhafte Ausbildungsfinanzierung und ohne jegliche Art von Studiengebühren.

Gleiche Bildungschancen im Hochschulbereich heißt denn auch für uns, für die Vernetzung der Hochschulen mit anderen Bildungsinstitutionen und die Durchlässigkeit im Bildungswesen insgesamt einzutreten. Wir lehnen daher alle Maßnahmen ab, die im Hochschulbereich, wie in anderen Bildungsbereichen auch, auf Selektion durch Geschlecht, Herkunft, das heftig umstrittene Kriterium der Begabung oder finanzielles Vermögen setzen und gleichzeitig die Elitenbildung und -förderung vorantreiben.

Die bayerische GEW will eine Hochschulreform. Allerdings nicht von oben nach unten, sondern in einem demokratischen Prozess gestaltet. Zu einem solchen Prozess passt es nicht, dass zunehmend nur noch ökonomische Kriterien entlang betriebswirtschaftlicher Effizienz- und Profitmaßgaben die zukünftige Funktion der Hochschulen in Wissenschaft und Forschung bestimmen sollen. Die

betriebswirtschaftlich durchorganisierte Hochschule bedeutet langfristig den Tod kritischer und nicht der reinen Verwertungslogik sich unterwerfender Wissenschaft und Forschung, der Meinungsvielfalt und eines breiten Fächerkanons, bedeutet Abbau an Demokratie und Ausbau autoritärer und hierarchischer Personal- und Machtstrukturen sowie eine weitere Verschlechterung der Arbeitsverhältnisse des Großteils des an den Hochschulen beschäftigten wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Personals. Die bayerische GEW setzt sich daher für dauerhafte und tariflich abgesicherte Arbeitsplätze an den Hochschulen und für einen Ausbau der Mitbestimmungsrechte der Personalräte und Gleichstellungsbeauftragten ein.

 

 

Weiterbildung

 

Weiterbildung wird gebraucht wie nie zuvor, wenn es um eine Gesellschaft gut informierter, emanzipierter und qualifizierter Menschen geht und wenn alle ihren Anspruch auf lebenslanges Lernen realisieren können, um ihre Chancen auf Partizipation in Gesellschaft und Arbeitswelt aufrecht erhalten zu können.
 

Die gesellschaftliche Notwendigkeit lebenslangen Lernens hat dazu geführt, dass Weiterbildung innerhalb des Gesamtsystems Bildung zum größten und wichtigsten Bildungsbereich gewachsen ist. Betrachtet man die Arbeits- und Entgeltbedingungen dieser Branche, so fallen deutliche Unterschiede zu den anderen Teilen des Bildungssystems auf: Die sozialversicherungspflichtige unbefristete Vollzeitbeschäftigung ist die Ausnahme, prekäre und unterwertige Beschäftigung die Regel. Ein Riesenheer von Honorarkräften, denen – selbst bei eindeutiger wirtschaftlicher Abhängigkeit – die soziale Absicherung verweigert wird, bestimmt die Lage auf der Seite der Beschäftigten.

Politische Entscheidungen der letzten Jahre (Agenda 2010, Hartz-Gesetze u.a.) haben diese Entwicklung drastisch verschärft. Entgegen den Lippenbekenntnissen zum „lebenslangen Lernen“ wurden und werden die öffentlichen Ausgaben für allgemeine, für berufliche und für politische Weiterbildung gekürzt. 
 

Mit dem Umbau der Bundesanstalt für Arbeit zu einer nach Marktgesetzen arbeitenden Vermittlungsagentur ist der öffentlich geförderte Teil der beruflichen Weiterbildung  vollständig umgekrempelt worden. Nicht mehr die Integration Arbeitsloser und ihre Qualifikationsbedürfnisse stehen im Mittelpunkt, es geht den Arbeitsagenturen primär um die schnelle Vermittlung in jeden noch so schlecht bezahlten und sozial miserabel abgesicherten Job (schnelle Einarbeitungsphasen, sog. Trainingsmaßnahmen). Statt den Erwerb solider Qualifikationen zu fördern, wird der Niedriglohnsektor ausgebaut – teils gestützt durch satte Lohnsubventionen an die Arbeitgeber. Langzeitarbeitslose werden zu so genannten 1-Euro-Jobs gezwungen, die kaum Qualifikation schaffen oder erhalten, sondern feste Arbeitsverhältnisse zerstören.
 

In den Jahren 2003 bis 2005 sind schätzungsweise 40.000 Angestellte in der Weiterbildung entlassen worden, viele Bildungsträger wurden in den Ruin getrieben. Statt unbefristeter Arbeitsverhältnisse mit angemessener Bezahlung gibt es immer mehr pädagogische Wanderarbeiter mit Armutshonoraren. Entgegen allen Bekenntnissen zum Qualitätsmanagement sinkt die Qualität der Arbeitsbedingungen, die Qualität der Bezahlung, die Qualität eines emanzipatorischen, kritischen Angebots, die Qualität der Weiterbildung insgesamt. Das gilt exemplarisch für die vom Zuwanderungsgesetz vorgeschriebenen Integrationssprachkurse, die pädagogisch unzureichend konzipiert und extrem unterfinanziert sind, so dass gravierende Nachteile für Lehrkräfte, Teilnehmende und Träger eingetreten sind.

 
Die bayerischen Volkshochschulen werden sowohl von staatlichen wie auch von kommunalen Mittelkürzungen bedrängt. Unter dem Druck der Marktkonkurrenz richten viele Volkshochschulen ihr Programm vor allem an zahlungskräftiger Nachfrage aus. Der Staat wird sich durch eine Novelle des Gesetzes zur Förderung der Erwachsenenbildung (Ebfög) bis auf kümmerliche Reste aus der Finanzierung zurückziehen. Darauf muss die Kritik sich konzentrieren.
 

Wenn die Beteiligung an Erwerbsgesellschaft, Politik und Kultur Weiterbildung verlangt oder gar voraussetzt, kann Weiterbildung nicht den Kräften des Marktes überlassen bleiben. Denn auf dem Markt setzen sich die wirtschaftlich stärkeren Träger mit Angeboten durch, die überwiegend wirtschaftlich kurzfristig verwertbar sind. Allgemeinbildung, politische Bildung, das Recht auf Persönlichkeitsentwicklung und ausreichendes Wissen über die Rechte von Beschäftigten im Betrieb und in der Gesellschaft sind jedoch keine kurzfristig verwertbaren Güter. Hier hat der Staat seine Verantwortung wahrzunehmen und durch Regelungen (Sicherung eines grundlegenden Angebots an Weiterbildungsmaßnahmen; Setzung von Qualitätsstandards; qualifiziertes und tariflich bezahltes Personal als Voraussetzung für staatliche Förderung – z.B. durch ein adäquates Vergabegesetz –, Einbeziehung aller Beschäftigungsverhältnisse in das Sozialversicherungssystem u.a.) sowie durch finanzielle Förderung das verfassungsmäßige Recht auf Bildung zu garantieren. Dies kann durch ein Bundesrahmengesetz für die Weiterbildung, wie es die GEW fordert, geschehen. Darüber hinaus ist das Recht auf Weiterbildung einschließlich eines Anspruchs auf Bildungsurlaub in Bayern noch grundsätzlich zu regeln, im Gegensatz zu fast allen anderen Bundesländern gibt es hier kein Weiterbildungsgesetz.

 
Der Staat hat dafür zu sorgen, dass die Weiterbildung nicht Experimentierfeld neoliberaler Marktpolitik bleibt. Gewerkschaftliche Kernaufgabe ist es, die Arbeits- und Entgeltbedingungen tariflich zu regeln, am besten durch einen Tarifvertrag Bildung. Vergleichbare Arbeit hat auch gleich bezahlt zu werden. Denn einheitliche Regelungen für alle Bildungsbereiche entsprechen den Interessen der Bildungs-Beschäftigten.

 

Bleibt die Weiterbildung weiterhin außerhalb der gesetzlichen und tariflichen Regelungen des Bildungssystems, werden weitere Bereiche dem Markt geopfert werden. Beispiele hierfür sind bereits zu sehen: Mittagsbetreuung an Grundschulen in privater Trägerschaft, geplante private Trägerschaft der Praxistage in den Praxisklassen, Ausgliederung des Zweiten Bildungsweges an private Träger, Förderschulen in kirchlicher Trägerschaft bei gleichzeitigem schleichenden Ausstieg der Kirchen aus dem Tarifvertrag, Regelschulen in privater Trägerschaft bei nur pauschalierter Förderung, die Einführung von Studiengebühren und Bildungsgutscheinen bei grundsätzlicher Einschränkung staatlicher Förderung.

 

 

Jugendhilfe und Sozialarbeit

 

Vor, während und nach der Schulzeit leisten Kleinstkindeinrichtungen, Kindergärten und Horte, Aktivspielplätze und Freizeitheime eigenständige Bildungsarbeit.

In der Diskussion von Bildungsverläufen wird häufig unterschätzt, welche Potenziale kleine Kinder haben und dass die Lernentwicklung in den ersten Lebensjahren am stärksten ist. Lernprozesse und Bildungserfahrungen müssen also sehr früh beginnen und mit großer Intensität geweckt werden. In Kindertagesstätten werden also bereits elementare Bildungsprozesse eingeleitet.

Wenn dies nicht geschieht, sind spezifische Lernzugänge später kaum noch zu aktivieren. Die ohne entsprechende Förderung entstehenden Entwicklungsverzögerungen und daraus resultierenden Chancenungerechtigkeiten setzen sich häufig im weiteren Leben fort.

Die GEW fordert deshalb, allen Kindern und Jugendlichen ein möglichst hohes Maß an Bildung zukommen zu lassen und dadurch soziale Benachteiligungen und Bildungsprivilegien zu überwinden.

Die GEW tritt ein für eine möglichst umfassende integrative Erziehung und Bildung von Anfang an. Sie sieht dafür nicht nur humanistische und sozialpolitische, sondern auch spezifisch pädagogische Gründe: Das gemeinsame Leben, Spielen und Lernen aller Kinder und Jugendlichen führt zu positivem Sozialverhalten und ist ein Mittel zur Gewaltprävention.

Insbesondere die Tageseinrichtungen Kinderkrippe und Kindergarten müssen intensiv zur Integration von Behinderten und Nichtbehinderten, aber auch anderer Kinder mit besonderem Förderbedarf genutzt werden.

Zum einen gelingt Integration umso besser, je früher sie einsetzt, zum andern bieten im Elementarbereich gut ausgestattete Einrichtungen die besten Rahmenbedingungen für diese Aufgabe.

Die GEW fordert daher Staat und Jugendhilfeträger auf, flächendeckend integrative Tageseinrichtungen zu planen und sie mit dem dafür erforderlichen Personal auszustatten, sowie den bedarfsgerechten Ausbau von Frühförderung und mobilen heilpädagogischen Diensten sicherzustellen. Organisatorisch gewachsene, Kinder und Jugendliche trennende Strukturen dürfen nicht gegen das Prinzip der integrativen Erziehung und Bildung aufrechterhalten werden!

Ein integrativ ausgebautes System von Kleinkindeinrichtungen darf vor der Grundschule nicht halt machen: vielmehr ist in Fortsetzung dieser Bildungsaufgabe auch hier eine Schule für alle Kinder zu fordern, die Fachkräfte der Schul-, Sonder- und Sozialpädagogik sowie therapeutische Kräfte vereinigt. In diesem Zusammenhang muss die in Bayern extrem frühe und kinderfeindliche Selektion (Schulreife, Dia-Fö-Klassen, R6) und das ihr zugrunde liegende Dogma vom lernzielgleichen Unterricht zugunsten einer am Individuum orientierten Pädagogik aufgegeben werden.

Die zu schaffende integrative Schule wird wiederum Auswirkungen auf die soziale Zusammensetzung von Kindern in Horten, im Freizeitbereich, ja in der Jugendarbeit ingesamt haben. Schule und Jugendhilfe können sich in diesem gemeinsamen Auftrag positiv begegnen und gegenseitig unterstützen.

Grundsätzlich muss für alle Kinder und Jugendlichen der Besuch von Bildungseinrichtungen kostenfrei sein!

Die GEW setzt sich deshalb nachhaltig dafür ein, dass 150 Jahre nach Abschaffung des Schulgeldes auch die Elterbeiträge für Tageseinrichtungen abgeschafft werden.

Die GEW verlangt von allen pädagogischen Einrichtungen und Trägern vernetztes Denken, d.h. alle Angebote müssen

  • inhaltlich aufeinander aufbauen, also das nachfolgende auf dem vorhergehenden; (z.B. Grundschule auf dem Kindergarten
  • auf der Grundlage der Gleichwertigkeit inhaltlich miteinander verzahnt werden; (z.B. Schule – Hort – offene Kinderarbeit

Zu derartig vernetztem Denken gehört die Einbeziehung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen.

Jugendhilfe und Schule müssen ihre Angebote so gestalten und organisieren, dass sie auf die Interessen und Bedürfnisse ihrer Adressaten und deren Eltern abgestimmt sind. Dazu gehören z.B. die Einrichtungen von Ganztagesschulen, Horte, SchülerInnentreffs, ganztägige Angebote, offene Kinder- und Jugendarbeit und nicht zuletzt Schulsozialarbeit für alle Schularten.