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Beamtenbesoldung

Übernahme des Tarifergebnisses angekündigt!

Auch die Beamtinnen und Beamten profitieren vom Tarifabschluss der angestellten Kolleg*innen.

Die Bayerische Staatsregierung hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, wie das Tarifergebnis auf die Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen übertragen werden soll.

Nachdem das bayerische Finanzministerium bereits am 4. März per Pressemitteilung angekündigte, den Tarifabschluss auf die Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen zu übertragen, hat die Staatsregierung nun einen Gesetzentwurf vorgelegt.
Der Entwurf beinhaltet:

  • Erhöhung um 3,2 Prozent rückwirkend zum 01.01.2019
  • Erhöhung um 3,2 Prozent zum 01.01.2020
  • Erhöhung um 1,4 Prozent zum 01.01.2021
  • Die Anwärter*innengrundbeträge werden erhöht: Ab 01.01.2019 um 50 Euro und ab 01.01.2020 um 100 Euro.
  • Das Weihnachtsgeld bleibt unangetastet (Im Tarifabschluss werden die Sonderzahlungen eingefroren)
  • Zudem sieht der Entwurf die Streichung der ersten mit einem Wert besetzten Stufe in allen Besoldungsgruppen vor (A3-A10)

Die Erhöhungen sollen rückwirkend zum 01.01.2019 gelten. Wir gehen davon aus, dass die Erhöhung mit den Juni-Bezügen Wirkung entfaltet.

Aktuell handelt es sich um einen Gesetzentwurf, der vom Landtag noch beschlossen werden muss. Wir gehen davon aus, dass dies passiert.

Die GEW Bayern begrüßt das Vorhaben der bayerischen Staatsregierung, das Tarifergebnis für die angestellten Kolleg*innen wirkungsgleich auf die Beamt*innen zu übertragen.