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Stellungnahme der GEW Bayern

Thema: Verpflichtendes Arbeitszeitkonto

Die GEW lehnt die geplante „Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Einführung eines verpflichtenden Arbeitszeitkontos für Lehrkräfte“ ab.

Unterricht führen würde.

Die GEW schlug immer wieder Maßnahmen vor, um die Unterrichtsqualität zu sichern und die Gesundheit der Lehrkräfte zu schützen und zu erhalten:

  • A 13 als Einstiegsbesoldung und gleiche Aufstiegsmöglichkeiten für alle Lehrkräfte.
  • Höhergruppierung der Fach- und Förderlehrkräfte und der angestellten Lehrkräfte, um den Beruf für alle attraktiver zu machen.
  • Erneute Aussetzung der externen Evaluation.
  • Reform der Lehrkräfteausbildung, um der Realität der Bildungslandschaft gerecht zu

werden.

  • Vorübergehende Reduzierung der Stundentafel als eine Notmaßnahme, um für alle Schüler*innen flächendeckend qualifizierte Bildungsangebote zu sichern. Dies ist in unseren Augen die einzige Maßnahme, die kurzfristig dem Personalmangel entgegenwirkt, ohne die Kolleg*innen zusätzlich zu belasten. Diese vorübergehende Reduzierung muss ohne jegliche Kürzung von Haushaltsmitteln im Schulbereich erfolgen.

 

Zum geplanten Arbeitszeitkonto sehen wir darüber hinaus weitere Alternativen, um dem Lehrkräftemangel zu begegnen:

 

  • Frühzeitige und verlässliche Zugeständnisse an Lehrkräfte bezüglich Einsatzart (Stichworte „mobile Reserve“, „Klassenführung“), Einsatzschule (Stichwort „Wohnortnähe“) und Klassenzuteilung hätten zur Folge, dass viele Lehrkräfte in Teilzeit ihre Stunden aufstocken würden. Unterschiedliche Arbeitsbelastungen bei gleicher Unterrichtsstundenanzahl sorgen momentan dafür, dass Lehrkräfte eine geringere Stundenzahl für ihre Teilzeit beantragen, um bestimmte Verwendungen von vornherein auszuschließen.
  • Die Anzahl der Studienplätze für das Lehramt an Grundschulen muss umfassend und vor allem schnell wirksam ausgeweitet werden. A13 als längst überfällige Besoldungsstufe wird die Attraktivität des Berufs deutlich steigern und neue Studienanfänger*innen motivieren, den Lehrberuf in der Grundschule zu ergreifen. Mittelfristig sollte sich das Lehramtsstudium hin zu einem flexiblen,  schulart-übergreifenden Studium ändern.
  • Die Maßnahmen der Zweitqualifikation bei vorhandener Lehrbefähigung in einem anderen Lehramt müssen massiv erleichtert werden. Derzeit werden den Zweitqualifikant*innen so viele bürokratische Steine in den Weg gelegt, dass sie den Schritt gar nicht erst gehen oder währenddessen abbrechen. Zweitqualifikant*innen werden während ihrer Umschulung nach E 11 bezahlt, was unattraktiv ist.
  • Schulleitungen könnten mehr Unterrichtsstunden geben, wenn sie von zahlreichen Pflichten entlastet würden, z.B. nur noch Anlassbeurteilungen statt Regelbeurteilungen; Stunden und Zahl der Verwaltungsangestellten erhöhen, um möglichst alle verwaltungstechnischen Aufgaben abgeben zu können.
  • Es muss intensiv versucht werden, Grundschullehrkräfte, die zu Zeiten der Wartelisten nicht eingestellt wurden, wieder anzuwerben. Dazu müsste die Altersgrenze für die Verbeamtung angehoben werden. Zudem müssten Tätigkeiten nach Beendigung des zweiten Staatsexamens als förderlich anerkannt werden, um eine höhere Erfahrungsstufe zu erreichen.
  • Befristete Verträge müssen entfristet werden.
  • Ein vorübergehendes freiwilliges Arbeitszeitkonto wäre möglich und zu prüfen.

 

Mit dem vorgelegten Verordnungsentwurf geht das Kultusministerium jedoch einen anderen Weg:

Statt Arbeitsentlastungen anzubieten, wird durch die Einführung eines Arbeitszeitkontos noch mehr Arbeitsleistung von den Lehrkräften an den Grundschulen gefordert. Die der Gesundheit förderlichen Arbeitszeitregelungen wie Teilzeit, Antragsruhestand oder das Sabbatjahr werden gleichzeitig eingeschränkt oder komplett ausgesetzt.

Kolleg*innen, die nicht mehr können, werden die Perspektiven auf Entlastung nahezu vollständig genommen.

Dies alles geschieht ohne die Berücksichtigung vorhandener Studien zur Arbeitsbelastung von Lehrkräften. (https://www.gew.de/presse/pressemitteilungen/detailseite/neuigkeiten/bundesweite-studie-lehrkraefte-arbeiten-laenger-als-andere-beschaeftigte)

Um es an dieser Stelle noch einmal deutlich zu formulieren: Der Personalmangel an Grund-, Mittel- und Förderschulen ist hausgemacht und Folge einer verfehlten Planung. Geburtenraten, Ruhestandsversetzungen und Ausbildungskapazitäten sind Größen, die bekannt sind und in langfristige Planungen hätten einbezogen werden müssen. Die Konsequenzen dieser Fehlplanungen bekommen nun vor allem die Kolleg*innen an den Schulen zu spüren.

Wir lehnen dies entschieden ab und fordern die Staatsregierung auf, den Verordnungsentwurf unverzüglich zurückzunehmen! Wenn das Personal für das zu bewältigende Arbeitsvolumen nicht mehr ausreicht, muss letzteres verringert werden!

Kontakt
Kathrin Frieser
Bereich Grundschule
Adresse Neumarkter Straße 22
81673 München
Kontakt
Florian Kohl
Mitglied im Hauptpersonalrat
Telefon:  0170 362 33 61

Fachgruppe Sonderpädagogische Berufe, Sonderpädagoge

Im HPR für die Gruppe der Lehrer*innen an Förderschulen und Schulen für Kranke