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Scheitern der Verhandlungen

Tarifvertrag Kurzarbeit bfz gGmbH und gfi gGmbH

Die Verhandlung wurden von der Geschäftsführung für beendet erklärt! Wir informieren.

pixabay.de

Frau Engel-Köhler schreibt am 27. April 2020 zu den Verhandlungen:

Aufgrund verschiedener Faktoren verzögerten sich die Verhandlungen, am 23.04.2020 erhielten wir das Angebot zum Vertragsabschluss. Damit wurde das Ziel nicht erfüllt, mit der GEW einen schnellen Abschluss zu erreichen und eine Gültigkeit der Regelung für alle Mitarbeiter*innen zu erzielen.

Zu Erinnerung: Das erste Gespräch per Videokonferenz zwischen der Geschäftsführung und der GEW ist noch keine 3 Wochen her!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist zwar längst bekannt, doch hat dieses Tarifvertrags-Schauspiel nochmals eindrücklich gezeigt, dass Tarifverhandlungen ohne Durchsetzungskraft keinerlei Erfolg haben werden!

Die Fakten:

Die durch das Corona-Virus (SARS-CoV-2/COVID-19) verursachte Pandemie und die dadurch verursachte Krise hat das Bildungssystem mit am schwersten betroffen. Das generelle Verbot von Bildungsveranstaltungen mit Teilnehmendenpräsenz verunmöglicht in weiten Bereichen die Arbeit der Beschäftigten und Einrichtungen. Im Gegensatz zu den staatlichen Bildungsbereichen, v. a. dem Schulsektor mit seiner weitüberwiegenden tariflichen oder beamtenrechtlichen gesicherten Beschäftigtenstruktur, trifft die gegenwärtige Krise die Beschäftigten in Weiterbildungseinrichtungen häufig in prekären Lagen. Das löste bei vielen Betroffenen große Ängste und Besorgnis aus. Was ist mit meinem Arbeitsplatz und der Absicherung der Beschäftigung? Drohen mir wirtschaftliche Verschlechterungen? Diese Sorgen und Fragen wollten wir aufnehmen. GEW-Mitglieder haben um Hilfe gebeten, da sie an ihrem Standort unter Druck gesetzt wurden, Zwangsurlaub angeordnet wurde, Mehrarbeit abgebaut werden musste.

Es galt, die Arbeitsplätze und den Lebensunterhalt dieser Beschäftigten zu sichern. Deshalb soll dort, wo es erheblichen Arbeitsausfall gibt und andere Beschäftigungsmöglichkeiten nachweislich nicht vorhanden sind, Kurzarbeit auf der Grundlage eines speziellen und zeitlich befristeten Tarifvertrages möglich sein.

Vor dem diesem Hintergrund und des zu dem Zeitpunkt gerade abgeschlossenen Tarifvertrag TV Covid im öffentlichen Dienst hat die GEW ein Gespräch und auch Verhandlungen zu einem Tarifvertrag Kurzarbeit angeboten, wohlwissend, dass es keinerlei Druckmittel geben würde, bessere Bedingungen als die angebotenen, durchzusetzen. Das war ein Wagnis, jedoch im Sinne und zum Wohle aller Beschäftigten durchaus im Bereich des Möglichen! Und so kam es:

Am 8. April wurden mit der Geschäftsführung Eckpunkte verabredet und es wurde zugesagt, dass nach Beratung mit der Tarifkommission eine eventuelle Zustimmung mitgeteilt wird.

Wie schon erwartet, hatte die Tarifkommission mit der Aufstockungsobergrenze von 3400,00 Euro größte Schwierigkeiten. Immerhin gingen damit alle Kolleg*innen leer aus, die bereits seit vielen Jahren in den Unternehmen arbeiten und maßgeblich zu deren Erfolg beigetragen haben. Denn eins ist doch klar: Auch bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von über 3400,00 Euro trifft es den einzelnen sehr hart, wenn sich das Nettoeinkommen um 40% reduziert (bei Kurzarbeit Null). Die monatlichen festen Verpflichtungen wie z.B. Miete und Autokredit bleiben ja gleich und es konnte dafür nicht entsprechend vorgesorgt werden. Zusätzlich führt die starre Grenze zu Verwerfungen: Ab 3401,00 Euro wird das Nettogehalt bei ansonsten gleichen Bedingungen deutlich geringer, da keine Aufstockung. Das ist nicht erklärbar.

Dennoch war die Aufstockungsgrenze und auch die Aufstockungsbeträge höher, als die bis dahin abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen. Deshalb wurde bereits am 15. April signalisiert, wir machen mit, formulieren einen Tarifvertragstext (den gab es bis dato noch gar nicht). Da war gerade eine Woche vergangen mit zwischenzeitlich zwei Osterfeiertagen. Doch hier hätte lt. Frau Engel-Köhler schon die Zusage der GEW erfolgen müssen.

Und obwohl der Vorschlag der Geschäftsführung im Nachhinein noch einmal modifiziert wurde und nicht verhandelbar war, haben wir zugestimmt, da es für niemanden einen Nachteil, aber für einige eine Besserstellung gegenüber den örtlichen Betriebsvereinbarungen bedeutet hätte!!

Zwischenzeitlich wurden an weiteren Standorten Betriebsvereinbarungen abgeschlossen, Überraschung! alle mit dem Ergebnis, das die GEW erzielt hatte. Somit war die Notwendigkeit eines Tarifvertrags für die Geschäftsführung nicht mehr gegeben. Zumindest hat die GEW die besseren Bedingungen dort erreicht. Die Geschäftsführung fordern wir hiermit auf, die Betriebsvereinbarungen nachzuverhandeln, die dem Ergebnis nicht entsprechen!

Angesichts der soliden finanziellen Lage der bbw-Gruppe und der Durchfinanzierung vieler Maßnahmen kann mit Fug und Recht der hohe Zeitdruck bezweifelt werden.
Die bbw-Gruppe ist nicht akut von Insolvenz bedroht. Die Finanzierung der Maßnahmen ist unter bestimmten Voraussetzungen gesichert. Zudem sind eine Reihe von Schutz- und Rettungsschirmen verfügbar. An vielen Standorten wird es sehr mühsam, die für die Gewährung von Kug nötigen 10% Ausfall zu erreichen. Es gibt sogar Einstellungen an einzelnen Standorten.
Des Weiteren blickt die bbw-Gruppe auf viele wirtschaftlich sehr erfolgreiche Jahre zurück und hat ein solides Finanzpolster angehäuft. Durch die Änderungen bei den Regularien der Kurzarbeit werden dem Arbeitgeber sämtliche Sozialversicherungsbeiträge erstattet. D.h., bei Kurzarbeit 0 entstehen dem Arbeitgeber keinerlei Kosten für das in Kurzarbeit befindliche Personal.

Wir fordern die Betriebsratsgremien auf, ihre Mitbestimmung bei der Menge und der Auswahl der Kurzarbeiter*innen sehr penibel wahrzunehmen!

Falls es überhaupt zu weiteren Verhandlungen eines Manteltarifvertrags oder gar eines Entgelttarifvertrags kommt, dann hat sich der Arbeitgeber richtig Gegenwind verdient. Lasst uns gemeinsam dafür Wind machen!

Wir freuen uns über viele Beitritte, denn die Beschäftigten bei bfz/gfi/gps und bbw haben mehr verdient!

28. April 2020

Kontakt
Gabriele Albrecht-Thum
Gewerkschaftssekretärin Bereich Weiterbildung und sozialpädagogische Berufe (Südbayern)
Telefon:  089 544081-19