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Tarifverhandlungen

Tarifverhandlungen zur Eingruppierung der kommunalen Lehrkräfte gestartet

Am 2. Juli trafen sich die Verhandlungsdelegationen von GEW und Kommunalem Arbeitgeberverband Bayern (KAV) zur ersten Tarifverhandlung in der Geschäftsstelle des KAV in München.

Die Arbeitgeberseite wurde vertreten von KAV-Geschäftsführer Dr. Armin Augat und Tarifreferent Sven Thanheiser. Zur sechsköpfigen Delegation der GEW gehörten Daniel Merbitz, im geschäftsführenden Vorstand der Bundes-GEW zuständig für Tarifarbeit, Dagmar Roselieb, Referentin für Tarifpolitik im Hauptvorstand, der GEW-Landesvorsitzende Anton Salzbrunn sowie die erfahrenen Personalratsmitglieder aus Nürnberg und München, Dr. Doris Zeilinger, Alexander Lungmus und Mathias Sachs, die ihre Expertise einbringen konnten.

Der Verhandlungsauftakt fand in sachlicher und konstruktiver Atmosphäre statt. Es wurden erste Positionen ausgetauscht, um die Verhandlungen zu strukturieren und Sachverhaltsaufklärung zu betreiben. Einigkeit bestand darin, dass die Eingruppierung der kommunalen Lehrkräfte in einem Eingruppierungstarifvertrag zu regeln ist, der zum Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes Bund und Kommunen gehört (TVöD).

Kommunale Lehrkräfte sind eine bayerische Besonderheit, hier gilt der staatliche Bildungsauftrag auch für die kommunalen Schulen. Aufgrund der Vielzahl von Städten und Landkreisen mit kommunalen Schulen in Bayern ist daher eine einheitliche Regelung für die Eingruppierung der Lehrkräfte im TVöD erforderlich. Auch darüber war man sich einig. Betroffen sind, so die Schätzung der GEW, ca. 3.500 tarifbeschäftigte Lehrkräfte.

Beide Parteien legten zu Beginn der Verhandlungen ihre Grundpositionen dar. Für die GEW machte Daniel Merbitz deutlich, dass es keine Schlechterstellung im Vergleich zu bestehenden Regelungen geben dürfe. Dies gelte sowohl für Bestandslehrkräfte als auch für Neueinstellungen. Vielmehr müssen durch die tarifliche Regelung Verbesserungen erreicht werden. Die KAV-Vertreter nahmen das zunächst zur Kenntnis und verwiesen darauf, dass sie, ebenso wie die GEW, nur in enger Abstimmung mit ihren Mitgliedern, den Städten, Gemeinden und Bezirken handeln können.

Die KAV Vertreter stellten ebenfalls klar, dass die vom Münchner Stadtrat kürzlich beschlossene Arbeitgeberrichtlinie zur Eingruppierung der Lehrkräfte, mit der der Eingruppierungstarifvertrag der Lehrkräfte der Länder auf die kommunalen Lehrkräfte angewendet wird, eine Übergangsregelung sei und keinen Einfluss auf die laufenden Verhandlungen habe. Mit Inkrafttreten eines Tarifvertrages, der die Eingruppierung der bayrischen kommunalen Lehrkräfte speziell regelt, tritt diese Richtlinie ohnehin außer Kraft. Die Regelung per Stadtratsbeschluss wird von der GEW dennoch als grober Verstoß gegen die Tarifautonomie gewertet.

Mehr Informationen im Tarifinfo 7 hier.