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Tarifabschluss

Tarifabschluss über eine Sonderzahlung mit der Humanistischen Vereinigung

Wichtiger Abschluss erreicht: zum Haustarifvertrag der GEW mit der Humanistischen Vereinigung, wurde ein Tarifvertrag zu einer Corona-Sonderzahlung und zu Sonderurlaub vereinbart.

Die Humanistische Vereinigung sieht das herausragende Engagement und die enorme zusätzliche Belastung seiner Mitarbeiter*innen wegen Corona. Der Haustarifvertrag mit der GEW sichert seit Anfang des Jahres die Anwendung der aktuellen Tabellen des TVöD. Was aber nicht klar vereinbart ist, ist die Sonderzahlung des TVöD im Dezember. Daher hat die GEW nun zügig einen weiteren Tarifvertrag mit der HV abgeschlossen.

  • Im Dezember erfolgt für die allermeisten eine Sonderzahlung
  • 2021 werden zwei zusätzliche Tage Urlaub gewährt

Vorbild war der Tarifabschluss für die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst (TVöD). Dort wurde im Oktober eine Sonderzahlung als Anerkennung während der Pandemie vereinbart.

Der HV ist aber nicht der öffentliche Dienst. Derzeit fehlen wegen Corona den freien Trägern bspw. einige Elternbeiträge in den Kitas. Auch blieb trotz Nachfrage beim Ministerium unklar, ob die Sonderzahlung den freien Trägern refinanziert wird. Daher musste die Tarifkommission der GEW beim HV eine andere Lösung finden.

Übernommen vom TVöD wurde die soziale Staffelung der Sonderzahlung. Konkret bedeutet dies: die unteren Entgeltgruppen erhalten mehr als die oberen Entgeltgruppen.

  • für die Entgeltgruppen 1 bis 8 bzw. S2 bis S8b: 300,00 Euro
  • für die Entgeltgruppen 9 bis 12 bzw. S9 bis S18: 200,00 Euro
  • für die Entgeltgruppen 13 bis 15: 150,00 Euro

Die Beträge sind jeweils bezogen auf eine Vollzeitstelle, ohne Abzug von Steuer oder Sozialversichung und mit dem Dezembergehalt! Die Tarifkommission der GEW hielt es für wichtig, gerade den unteren Gruppen höhere Barmittel zukommen zu lassen, dort geht das Einkom­men sehr oft direkt in Ausgaben für die Existenzsicherung, also Miete, Ernährung, Kleidung, etc.

 „Auch das ist Solidarität und dafür steht die GEW!“, so der zuständige Gewerkschaftsekretär der GEW Bayern, Mario Schwandt. 

Die Sonderzahlung erhalten alle Beschäftigten, die zwischen 01. März 2020 und 30. Novem­ber 2020 an mindestem einem Tag Entgelt erhalten haben und deren Probezeit vorüber ist. Auch die Optiprax Praktikant*innen und die Beschäftigten im Berufspraktikum erhalten einen Bonus von 112,50 Euro.

Zudem haben wir zusätzlich zwei Tage Sonderurlaub 2021 vereinbart, das ist der Unterschied zum öffentlichen Dienst. Beschäftigte (inkl. Optiprax Praktikant*innen und Berufsprakti­kant*innen) erhalten jeweils am 01.01.21 und 30.06.21 einen Tag gutgeschrieben. Damit ist der Abschluss in Bezug auf den Geldwert noch über den vereinbarten Beträgen im TVöD. Falls der Urlaub nicht genommen wird, worauf der Arbeitgeber hinwirken muss, ist er zum 31.12.2021 auszuzahlen.

„Uns hat die Arbeit in der Tarifkommission wieder viel Spaß gemacht. Es zeigt sich, dass GEWerkschaften was bringen und wir würden uns wünschen, mehr Kolleg*innen willkommen zu heißen. Nur so können wir etwas bewegen!“ ziehen Sabine Wietz und Moritz von Salomon aus der GEW Tarifkommission Bilanz.

Ein Tarifvertrag gilt rechtssicher nur für Mitglieder der abschließenden Gewerkschaft! Daher Mitglied werden und von vielen weiteren Leistungen und einer starken Gemeinschaft profitieren!

Mitglied werden ist ganz einfach: www.gew.de/mitglied-werden. Deine Freundin, dein Freund ist bereits Mitglied? Super! Lass dich werben, dein, deine Freundin erhalten eine Prämie: www.gew.de/praemienwerbung.

Kontakt
Mario Schwandt
Gewerkschaftssekretär im Organisationsbereich sozialpädagogische Berufe (Nordbayern)
Adresse c/o GEW Sozialpädagogisches Büro, Kornmarkt 5-7
90402 Nürnberg
Telefon:  0911 289204
Mobil:  0151 53 50 78 63
Fax:  0911 289 206