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Sozialwahl 2017

Mehr als 50 Millionen Versicherte sind aufgerufen, ihre "Versichertenparlamente" zu wählen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, in der gesetzlichen Unfallversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die KandidatInnen der Versichertenseite werden von Gewerkschaften und anderen Arbeitnehmervereinigungen mit sozial- und berufspolitischer Zwecksetzung sowie von Arbeitgebervereinigungen vorgeschlagen.

Die gewählten VertreterInnen wirken bei Entscheidungen mit, die sich unmittelbar auf die soziale Sicherheit der Versicherten, RentnerInnen und der jeweiligen Familienangehörigen auswirkt.

Alle Infos zur Sozialwahl auf http://sozialwahl.dgb.de/