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Rücknahme der Verordnung zur Ganztagsschule

Beschluss des Antrags B1 auf der LVV 2009 Antragsteller/in: Landesfachgruppe Sozialpädagogische Berufe

Rücknahme der Verordnung zur Ganztagsschule

 

1. Die GEW Bayern lehnt die vom Bayrischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus erlassenen Richtlinien zur offenen Ganztagsschule ab.

2. Die GEW Bayern fordert das Bayrische Staatsministerium für Unterricht und Kultus auf, diese Richtlinien umgehend zurückzunehmen.

3. Stattdessen ist ein neues Konzept mit Vertretern aller Betroffener, den Eltern, den Kommunen, den Trägern der Angebote und den Gewerkschaften zu erarbeiten und umzusetzen.

 

Begründung: 

Die zum 01.Juli 2009 veröffentlichten und zum 01.09.2009 in Kraft getretenen Richtlinien zur offenen Ganztagsschule hinterlassen den Eindruck eines übereilten, unausgegorenen Schnellschusses. In dieser Form bedeutet das einen Rückfall hinter als anerkannt geltende Standards der Pädagogik, auch und gerade in der Sozialarbeit und Jugendhilfe.

Die vorgelegten Richtlinien fallen hinter die Erwartungen an eine an den Bedürfnissen der Betroffenen orientierte Jugendhilfe zurück. Sie erinnern eher an Angebote zur Verwahrung denn zur Betreuung und zur Förderung der Schülerinnen und Schüler.

Der Personal- und Ausstattungsschlüssel für die Angebote bleibt weit hinter den etwa für Kinderhorte geltenden Vorgaben zurück. Es sind weder Bedarfserhebungen noch Bedarfsplanungen vorgesehen, im Gegensatz zu den im SGB VIII aufgeführten Anforderungen an die kommunalen Gebietskörperschaften. Der Bedarf wird auf dem Verordnungswege auf 12 Wochenstunden an 4 Wochentagen festgesetzt. Darüber hinausgehende Angebote haben von den Kommunen und/ oder Eltern finanziert zu werden. Einerseits  wird diese offene Ganztagsschule als Pflichtveranstaltung incl. Schulstrafen benannt, andererseits wird indirekt die Schulmittelfreiheit abgeschafft.

Dafür fehlen andererseits verbindliche Vorgaben zum Sachaufwand.

Ein Miteinander mit bereits bestehenden Jugendhilfeanboten ist offensichtlich nicht vorgesehen.

Unklar ist auch, wie dieses Angebot umgesetzt werden soll. Bis jetzt sind häufig freie Träger und gemeinnützige GmbH´s mit der Durchführung betraut. Anscheinend soll diese Billiglösung weiterhin aufrecht erhalten werden. Schon bisher widersprechen die Beschäftigungsverhältnisse und -bedingungen des pädagogischen Personals dieser Anbieter denen der anderen an den Schulen Beschäftigten.

Neu hinzukommt, dass der einzelne Schulleiter jetzt allein und frei über das pädagogische Konzept (und seine Umsetzung?) entscheiden kann. Das Direktionsrecht des Schulleiters ist der notwendigen Zusammenarbeit sicher nicht unbedingt immer förderlich. Ein verantwortungsbewusster Schulleiter wird auch zukünftig die Zusammenarbeit suchen, allerdings besteht hierzu keine Verpflichtung mehr.

Insgesamt fällt bei diesen Richtlinien auch auf, dass das Staatsministerium für Unterricht und Kultus offenbar aus sehr eigenen Interessen, in Konkurrenz zum Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Frauen, Familie und Jugend, gehandelt hat. Es besteht der Eindruck, dass kein Kontakt und Erfahrungsaustausch mit dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Frauen, Familie und Jugendhilfe stattgefunden hat. Anders wäre eine derart unzeitgemäße Konzeption nicht zu erklären. Auch versucht das Staatsministerium anscheinend über den Umweg über die Schulleiter Einfluss auf und Kontrolle über die Träger der Jugendarbeit zu erreichen. Dies wird z. B. auch dadurch deutlich, dass über die vorgeschriebene Prüfung der Verfassungstreue für Beamte und Angestellte des Freistaats auch das Personal der freien Träger überprüft werden soll.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Richtlinien zur offenen Ganztagsschule den fachlichen Anforderungen dieses Aufgabengebietes in keiner Weise gerecht werden. Es wird ein Bildungssparprogramm gefahren, welches die Schülerinnen und Schüler zu Versuchsobjekten degradiert und die fachlichen Forderungen der Jugendhilfe in Frage stellt.

Die Richtlinien sind in der derzeit existierenden Form vollständig abzulehnen und vom zuständigen Staatsministerium schnellstmöglich zurück zunehmen. Stattdessen muss ein den aktuellen Bedürfnissen und Kenntnissen angepasstes Modell von Ganztagsschule entwickelt werden.