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Regulärer Schulbeginn auch für geflüchtete Kinder und Jugendliche

GEW Bayern mahnt regulären Schulbeginn auch für geflüchtete Kinder und Jugendliche aus den Sammelunterkünften an

Die Schule hat auch in Bayern wieder begonnen – aber nicht alle Kinder dürfen hin. Geflüchteten Kindern und Jugendlichen in diversen Flüchtlingsunterkünften des Freistaats wird der Zugang zu regulären Schulen außerhalb der Lager verwehrt. Sie bekommen höchstens eine Art „Rumpf-Unterricht“ in den „Lagerschulen“. „Bis zu zwei Jahre Isolation in den Unterkünften, das verstößt klar gegen die UN-Kinderrechtskonvention“, sagte heute der GEW-Landesvorsitzende Anton Salzbrunn in München. Die ebenfalls gesetzlich vorgeschriebene Inklusion stelle man sich anders vor. Salzbrunn weiter: „Wir appellieren an die Staatsregierung, alle Wege zu prüfen, um geflüchteten Schulpflichtigen den Besuch regulärer Schulen außerhalb der Unterkünfte zu ermöglichen. Die Staatsregierung und alle Behörden fordern wir dazu auf, sich zum Grundsatz Bildung und Schule von Anfang an zu bekennen.“

Das Verwaltungsgericht München hatte Anfang diesen Jahres sechs Kindern aus dem Lager Ingolstadt das Recht zuerkannt, die reguläre Schule außerhalb der Unterkunft zu besuchen. In einem dürren Schreiben an den Bayerischen Landtag hat Minister Sibler am 3. September2018 berichtet, dass „insgesamt 8 Vollzeitschulpflichtige“ aus dem „Transitzentrum Manching/Ingolstadt den Unterricht in einer Sprengelschule“ besuchen durften. Auf einen Beschluss des Landtags hin listet die Staatsregierung insgesamt auf, dass 1350 Schulpflichtige in den diversen Unterkünften leben. Zum Auftrag des Landtags zu berichten, ob nach dem Gerichtsurteil allen Schulpflichtigen der Besuch von regulären Klassen ermöglicht wird, schweigt Minister Sibler. Die GEW erwartet hier eine rasche Antwort.

Ansonsten bleibt die Staatsregierung weiter hinter ihrem Anspruch zurück, eine humane Asyl- und Migrationspolitik zu gestalten. Gerade auch die für den 11. September wieder angesetzten Abschiebungen nach Afghanistan lehnt die GEW Bayern als klar menschenrechtswidrig ab. Nachdem die Abschiebungen nach Afghanistan im August besonders brutal durchgeführt wurden und auch Schüler aus Berufsintegrationsklassen trafen, plant die Staatsregierung jetzt unter anderen die Deportation eines gesundheitlich schwer beeinträchtigten Flüchtlings nach Kabul.


Rückfragen gerne an:  
Bernhard Baudler, Tel. 089 / 54 40 81–21, Mail: bernhard.baudler@gew-bayern.de

 

V.i.S.d.P:  Anton Salzbrunn, Vorsitzender der GEW Bayern, Tel. 0176 / 65 54 40 36