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Per Wahlrecht zur Arbeitnehmer*in?

Wenn im Frühjahr die Betriebsräte gewählt werden, sind im Bildungsbereich zahlreiche Mitarbeiter*innen ausgeschlossen. In sehr vielen Sprachschulen, bei Trägern der beruflichen Bildung und der allgemeinen Erwachsenenbildung gelten gerade jene Kolleg*innen nicht als Arbeitnehmer*innen, die den Großteil der pädagogischen Arbeit übernehmen: die Honorardozent*innen.