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"Neues Dienstrecht" und "Sparmaßnahmen"

Besonders BeamtInnen sind Opfer der aktuellen Kürzungspolitik

Das neue Dienstrecht gilt - kaum jemand merkt schon etwas

Seit Jahresbeginn ist das neue Dienstrecht für bayerischeBeamtInnen, z. T. mit Auswirkungen auf LehrerInnen mit Arbeitsvertrag (z. B. dienstliche Beurteilung), inKraft.
Faktisch wird sich im Jahr 2011 für die Betroffenen noch nicht viel ändern, denn ein Teil der Neuerungen wurde gleichzeitig mit dem Inkrafttreten auch schon wieder ausgesetzt.
Die Verlängerung der Lebensarbeitszeit greift erstmals2012.
Ab sofort erfolgt allerdings der Einstieg in die Besoldungstabelle altersunabhängig in die erste mit Wert belegte Stufe. Diese Maßnahme betrifft in der GEW vor allem zahlreiche KollegInnen an Berufsschulen, die sich nach einer jahrelangen beruflichen Tätigkeit zur LehrerIn nachqualifizieren. Beim so genannten »Spitzengespräch« des DGB mit dem Finanzminister am 28. Oktober 2010 sicherte dieser zu, dass »berufsförderliche Tätigkeiten« bis zu sieben Jahren bei der Eingruppierung in die Besoldungstabelle anerkannt werden sollen. Allerdings gleicht diese Anerkennung nicht alle denkbaren Verschlechterungen aus. Ein Teil der betroffenen KollegInnen wird die Endstufe später oder u. U. auch gar nicht erreichen.

Grund-, Haupt- und Mittelschul-LehrerInnen bleiben bei der Eingangsbesoldung benachteiligt

GEW und DGB forderten bei den Anhörungen zu denGesetzesänderungen die Streichung eines Halbsatzes vonArt. 23 des Bayerischen Besoldungsgesetzes. Dieser Halbsatzlautet: »für Grund- und Hauptschullehrer ... gilt abweichenddie Besoldungsgruppe A 12«. Ohne diesen Halbsatz wäre die längst überfällige Eingruppierung aller Lehrämter
in A 13 zu Beginn der Dienstzeit Wirklichkeit geworden! ...

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