Zum Inhalt springen

LVV beschließt: Unterstützung der Bündnisplattform 10-Euro-Mindestlohn/500-Euro-Eckregelsatz!

Die GEW Bayern unterstützt die Forderungen der Bündnisplattform für 10 Euro Mindestlohn und 500 Euro Eckregelsatz (www.500-euro-eckregelsatz.de): Ein lohnsteuerfreier, gesetzlicher Mindestlohn von mindestens 10 Euro brutto muss eingeführt werden. Der Hartz-IV-Eckregelsatz von derzeit 359 bzw. 364 Euro muss auf mindestens 500 Euro erhöht werden.

 

Ab dem 1. Mai können Unternehmen und Behörden in Deutschland LohnarbeiterInnen aus Polen und anderen osteuropäischen EU-Ländern zu den in deren jeweiligen Ländern geltenden niedrigen Löhnen unter Vertrag nehmen. Kapital und Berliner Regierung fördern damit Lohnsenkungen in breitem Maßstab. Deswegen kämpfen sie gegen einen gesetzlichen Mindestlohn.


Unsere Forderung nach zehn Euro gesetzlichem Mindestlohn trifft hier ins Schwarze. Deshalb treten wir dafür ein, in der nächsten Zeit von unseren beiden Forderungen die Forderung nach zehn Euro gesetzlichem Mindestlohn in den Vordergrund zu stellen.
Weitere Gründe dafür findet ihr in der Erklärung des Kampagnenrats (siehe auch unten):
www.mindestlohn-10-euro.de/2011/04/04/treffen-der-kampagne-500-euro-eckregelsatz-hartz-iv-und-10-euro-mindestlohn-am-29-januar-2011/

Unsere Kampagne für 500 Euro Eckregelsatz/zehn Euro Mindestlohn gewinnt dadurch an Aktualität. Der 1. Mai ist die nächste Gelegenheit, in dieser Sache offensiv in die Öffentlichkeit zu gehen. Der Aktionstag der Partei „Die Linke“ am 21. April und vor allem der 1. Mai sind die nächsten Gelegenheiten, in dieser Sache offensiv an die Öffentlichkeit zu gehen.

Wir haben verschiedene Sachen erarbeitet, die ihr nutzen könnt:

a) Ein neues Flugblatt „Für einen gesetzlichen Mindestlohn von zehn Euro brutto, lohnsteuerfrei“www.mindestlohn-10-euro.de/wp-content/uploads/2011/03/Mindestlohnkampagne2011_27_03.pdf
Ihr könnt es kostenlos bestellen über info(at)klartext-info(dot)de

b) Überarbeitete Unterschriftenlisten der Kampagne.
www.500-euro-eckregelsatz.de/mat/unterschr_2011-03-27.pdf
Wir setzen die Unterschriftensammlung für unsere beiden Forderungen fort, leicht verändert mit dem Schwerpunkt Mindestlohn. Bisher haben wir 12.000 Unterschriften.

c) Eine aktualisierte Bündnisplattform
www.500-euro-eckregelsatz.de/mat/plattform_2011-03-27.pdf

d) Neue Aufkleber mit dem Logo „Zehn Euro gesetzlicher Mindestlohn, lohnsteuerfrei“ www.500-euro-eckregelsatz.de/mat/ZehnEuro_Aufkleber.JPG kostenlos zu bestellen über info(at)klartext-info(dot)de. Die Aufkleber können schon bestellt werden, müssen aber erst noch gedruckt werden. Wir bitten um etwas Geduld.

e) Neue Transparente mit dem Logo und der Forderung: Gesetzlicher Mindestlohn 10 € brutto, lohnsteuerfrei – Alg II mindestens 500 € Eckregelsatz.
www.mindestlohn-10-euro.de Das Transparent können wir gegen eine kleine Spende abgeben.

f) Neue Website
www.mindestlohn-10-euro.de Hier findet ihr unsere Materialien und andere Ausarbeitungen zum Thema. Bitte teilt uns immer mit, wieviele Flugblätter, Aufkleber usw. ihr haben wolltet, damit wir nicht noch einmal nachfragen müssen.
Unsere Forderungen sind gerade jetzt besonders dringlich, das Material steht für euch bereit. Viel Erfolg, mit Schwung in den 1. Mai!

Euer Kampagnenrat
Martin Behrsing, Frank Eschholz. Rainer Roth, Edgar Schu und Helmut Woda


Erklärung des Kampagnenrats

Gesetzlicher Mindestlohn 10 Euro pro Stunde, lohnsteuerfrei! – JETZT!

Das ist für die nächste Zeit der Schwerpunkt der Kampagne für “500 € Eckregelsatz/10 € Mindestlohn“. Mit der Festsetzung des Eckregelsatzes auf lächerliche 364 Euro, rückwirkend zum 1. Januar 2011, ist es Zeit, für unsere Kampagne für eine Erhöhung des Eckregelsatzes auf mindestens 500 Euro Zwischenbilanz zu ziehen und die nächsten Kampagnenschritte anzuvisieren. Als positiv sehen wir unter gegenwärtigen Umständen allenfalls an, dass die Warmwasserkosten in Höhe von 8,37 € aus dem Eckregelsatz in die Kosten der Unterkunft verschoben wurden.

Die Bündnisplattform 500 Euro Eckregelsatz (und 10 Euro lohnsteuerfreier Mindestlohn) hat allerdings in den letzten Monaten wichtige Impulse in die Diskussion über den Eckregelsatz in Organisationen und in die Gesellschaft getragen:
Die wichtigste Teilforderung unserer Bündnisplattform nach „80 Euro mehr alleine für Ernährung“ wurde zum Hauptthema des in gewerkschaftliche Kreise hinein reichende Erwerbslosenbündnisses Krach statt Kohldampf (www.krach-statt-kohldampf.de) und wurde so auch von Bauern- und Umweltorganisationen als gemeinsames Interesse wahrgenommen (www.wir-haben-es-satt.de). An diesen gesellschaftlichen Erkenntnisprozess wollen wir anknüpfen. Unserer Forderung nach einem Eckregelsatz von mindestens 500 Euro kann jedoch im Moment bei weitem mehr Druck verliehen werden, indem sie als Maßstab für die Höhe eines gesetzlichen Mindestlohns auftritt.

Die Situation, auf Parlament und Regierung Druck auszuüben, ist relativ günstig.

70 % der Bevölkerung sprachen sich in einer repräsentativen Umfrage schon Januar 2010 für einen Mindestlohn von 10 Euro aus. Unter den Lohnabhängigen ist die Akzeptanz dieser Forderung noch weit höher (Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur, IWAK, 22.01.2010 ). Im Bundestag werden von den Oppositionsparteien Anträge auf einen gesetzlichen Mindestlohn gestellt, die von den Regierungsparteien abgelehnt werden.

Auch ins Lager  der Unternehmer ist Bewegung gekommen. Ab 1. Mai gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit der EU auch für Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn. Dieses gewaltige Arbeitskräftepotential wird bewirken, dass der Druck auf mittlere und untere Löhne in Deutschland weiter zunimmt. Das Interesse der LohnarbeiterInnen an einem Mindestlohn wird weiter wachsen. Viele Unternehmer fürchten sich vor der Billigkonkurrenz aus dem Osten und sind deswegen bereit, Mindestlöhne als Schutz vor der Konkurrenz in ihren Branchen zu akzeptieren.
Der Stimmung trägt auch Arbeitgeberpräsident Hundt Rechnung, wenn er sich inzwischen für  Mindestlöhne in der Leiharbeit  einsetzt, wenn auch nur von 7,79 € West  und 6,88 € Ost. Aber es reicht grundsätzlich nicht, den Mindestlohn nur für einzelne Branchen zu fordern. Die Löhne und besonders die Löhne des unteren Drittels der Arbeitenden sinken ständig. Immer mehr können von ihrem Arbeitslohn nicht mehr leben. Die Gesetzgebung muss endlich gezwungen werden, mit einem gesetzlichen Mindestlohn das Lohndumping in allen Branchen einzuschränken.

Der gesetzliche Mindestlohn ist das Gebot der Stunde!


Im Bürgertum gibt es Kräfte, die großmütig für einen gesetzlichen Mindestlohn eintreten, darunter aber nur 5 bis 6 Euro pro Stunde verstehen (so z.B. Alexandra Endres in Zeit-online vom 28.10.2010 ). Das ist absurd und nur dazu da, die Bewegung zu spalten. DGB und SPD fordern seit 2010 8,50 € als allgemeinen Mindestlohn.
Aber dieser Betrag führt nur zu einem Einkommen auf Hartz-IV-Niveau. Wir wollen keinen gesetzlichen Hungerlohn, sondern eine untere Lohngrenze, die wenigstens für ein bescheidenes Leben reicht. Deshalb:

10 Euro brutto pro Stunde, lohnsteuerfrei

Unsere Position ist, dass  das gesellschaftliche Existenzminimum eines Alleinstehenden erst gewährleistet ist, wenn der Eckregelsatz bei Hartz  IV auf mindestens 500 Euro erhöht wird. Daraus folgt, dass erst  bei einem Bruttolohn von 10 Euro lohnsteuerfrei eine Lohnhöhe erreicht ist, die dem einzelnen Arbeitnehmer eine Existenz über dieses gesellschaftlichen Existenzminimum hinaus ermöglicht.
Da wir darauf bestehen, dass das Existenzminimum steuerlich nicht belastet werden darf – einem Nackten kann man nicht in die Tasche greifen – verlangen wir, dass der steuerliche Grundfreibetrag auf 20.000 Euro angehoben wird.

Gemeinsam können wir Druck ausüben


Die Kampagne 500-10 führen wir weiter, indem wir den Schwerpunkt auf die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn verlagern.

Wir haben dazu ein Flugblatt entwickelt, mit dem wir die Forderung popularisieren wollen. Das Flugblatt kann kostenlos bezogen werden unter info@klartext-info.de.

Wir sind dabei, Aufkleber, Plakate und Transparente zu entwickeln, die ebenfalls über uns bestellt werden können.

Wir fordern auf, mit unseren Materialien in die bestehende Bewegung einzugreifen, z.B. den Aktionsschwerpunkt Mindestlohn der Partei „Die Linke“ bis Ende Juni mit dem Aktionstag für zehn Euro gesetzlichen Mindestlohn vom 21. April.
Wir wollen dafür Sorge tragen, dass auch am 1. Mai die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn von 10 € brutto lohnsteuerfrei deutlich zu sehen ist.