Zum Inhalt springen

LVV 2008 - Verabschiedete Anträge und Resolutionen

Tarifpolitik

A1

Leistungsentgelt wird abgelehnt

A2

Keine Leiharbeit im Schuldienst

A3

Altersteilzeit über 2009 hinaus!

A4

Altersvorsorgefonds

 

Bildungs- und Schulpolitik

B1

Forderungen zum BayKiBiG

B2

Fortschreibung des „Bausteins“ Schule

B3

Keine halben Sachen! Ganze Ganztagsschulen in Bayern!

 

Satzung und Organisation

D1

Landestarifkommission der GEW Bayern

D2

Aufgaben und Zusammensetzung der Landestarifkommission

D3

Landesausschuss Schulleitung

D4

Internetauftritt der GEW Bayern

D5

Erhöhung der Zuweisung für München

D6

Rechtsschutz der GEW: Rechtsanwaltswahl

 

Gesellschafts- und Wirtschaftspolitik

E1

Privatisierungsvorhaben Öffentlicher Dienstleistungen

E3

Bertelsmann – nicht Teil der Lösung sondern Teil des Problems

E5

Geld für Bildung statt für den Transrapid

E6

Verbot der NPD

 

 

o.N

Solidaritätsadressen


A 1 Leistungsentgelt wird abgelehnt

Die GEW wird aufgefordert, keine über die bisherigen Festlegungen hinaus gehenden neuen Vereinbarungen zur Einführung von Leistungskomponenten bei der Bezahlung abzuschließen.


A 2 Keine Leiharbeit im Schuldienst

Die GEW Bayern lehnt das in Unterfranken am 01. Oktober 2007 angelaufene Pilotprojekt, bei kurzfristigen Unterrichtsausfällen Leiharbeitskräfte als Lehrer einzusetzen, ab.


A 3 Altersteilzeit über 2009 hinaus!

Die GEW Bayern soll als einen ihrer Arbeitsschwerpunkte in den nächsten Jahren das Hinwirken auf eine Verlängerung der Altersteilzeitregelungen sehen. Das Auslaufen der derzeitigen Regelung ist nicht akzeptabel. Auch an den Hauptvorstand werden entsprechende Anträge weitergeleitet.


A 4 Altersvorsorgefonds

Im Zusammenhang mit der Föderalismusreform ist endlich die finanzielle Altersvorsorge der BeamtInnen ins politische Blickfeld geraten. Die GEW begrüßt die Entscheidung der bayerischen Landesregierung, eine Pensionsrücklage/einen Pensionsfonds (für neu eingestellte) BeamtInnen zu bilden. Die LVV möge beschließen: Die LVV fordert die Landesvorstände der GEW, des DGB und der Gewerkschaft ver.di auf, sich bei der Gründung dieses Altersvorsorgefonds für die folgenden Grundsätze einzusetzen: - keine finanzielle Eigenbeteiligung der BeamtInnen ohne Entgelterhöhung - keine Finanzierung des Fonds aus Krediten (keine Nettoneuverschuldung) - Auffüllung des Fonds bis zur gänzlichen Deckung der Pensionsansprüche aller BeamtInnen - regelmäßige Mitteilungen der Pensionskasse an die BeamtInnen über die ihnen persönlich zustehenden und erworbenen Versorgungsansprüche - keine risikobelastete Anlage des Pensionsvermögens - paritätische Besetzung der Pensionskassenleitung/des Kassenkontrollorgans von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite - gesetzliche Regelung des gesamten Vorgangs mit 2/3-Mehrheit des Landtags, desgleichen Quorum bei Eingriffen in das Regelwerk - Verbot der Verwendung von Fondsgeldern für außerhalb des Fondszwecks liegende Ausgaben.


B 1 Forderungen zum BayKiBiG

Die GEW sieht im BayKiBiG nach wie vor die Schaffung eines Betreuungsmarkts, aber kein Bildungsgesetz für den Elementargbereich. Die GEW fordert eine vollständige Novellierung des Gesetzes und orientiert sich im Hinblick auf die Landtagswahl ´08 an der Beschlusslage, an unseren vorgelegten Alternativen und an den Forderungen in der Begründung dieses Antrages.

(Aus der Antragsbegründung:

1) Forderungen zum Personal

· Echte, alters- und entwicklungsadäquate Personal-Kind-Relationen statt Anstellungsschlüssel 3-5:10 unter 3 Jahren, 1:8 für Kindergarten und Hort · Personalausgleich bei Fortbildung, Urlaub, Personalvertretung etc · 1/3 der Arbeitszeit des pädagogischen Personals für Beobachtung, Dokumentation, Eltern, Team und Vernetzung, nicht auf die Personal-Kind-Relation anzurechnen. · (Teil)freistellung der Leitungen - je nach Personal (bereits in den tarifierbaren Arbeitsbedingungen, 1994 formuliert) · Verbesserung der Personalqualifikation: Fachkräfte-Ergänzungskräfte wie 2:1 · Bezuschussung der Krankheitsvertretung ab 1 Woche spätestens · Integrationsgruppen erhalten eine Zusatzfachkraft und Fachdienste mit mind. 2 Wocheneinheiten/Kind · Reduzierung der Verwaltungsarbeit auf ein Minimum durch trägereigene Kräfte und die Aufgabe des buchungszeitbezogenen Personaleinsatzes unter 6 Stunden (vgl. Sockelfinanzierung) · Verbot von sachgrundlosen Befristungen und sog. Dehnverträgen · Personalkostenförderung nach TVöD oder Tariflohn für alle bei gleicher Arbeitszeit durch öffentliche Förderung nur bei Tariftreue · Gefährdungs- bzw. Belastungsanalyse unter Einschluss von psychosozialen Faktoren

2) Eltern/Kinder

· Bei Beibehaltung des Buchungszeitsystems: 2-stündige Pauschalen, kein Zwang zu Mindestbuchungszeitangeboten, 5-6 Stunden für alle Kinder im von 0-6, 4-5 Stunden für alle Hortkinder ohne Prüfung · Abschaffung der Gewichtungsfaktoren, stattdessen Zusatzkräfte für soziale Integration, individuelle Förderung und integrative Gruppen, sowie besondere Aufgaben · ganzheitliche Sprachförderung in der Kita statt selektive und repressive Deutschkurse (D 160) an Schulen · ausreichende Räumlichkeiten für Kleingruppenarbeit, Mittagsschlaf, Mahlzeiten, Hausaufgaben etc · Anerkennung von Öffnungszeiten während der Schulzeit bei gemeinsamer Konzeption zwischen Schule und Hort · Kostenloses und ökologisch wertvolles Mittagessen für Ganztagskinder · Wirtschaftliche Jugendhilfe mindestens 6 Stunden und für alle Einrichtungen · Echtes Wahlrecht der Eltern zwischen professionellen und semiprofessionellen (Tagespflege, Mittagsbetreuung, Netz für Kinder) Angeboten · Bezuschussung nicht wirtschaftlicher Öffnungszeiten im Interesse der öffentlichen Jugendhilfe · Abschaffung der schikanösen Gastkinderregelung

3) Träger/Eltern

· Abschaffung der schikanösen Gastkinderregelung · Koppelung der öffentlichen Förderung an die Gemeinnützigkeit der Träger · Sockelfinanzierung von 30 Stunden Öffnungszeit (Personal) durch Staat mit zwei Fachkräften, der Zusatzkräfte durch Kommunen und Staat · Betriebskostenübernahme durch Defizitverträge mit Gemeinde oder Landkreis, inklusive der Kosten für hauswirtschaftliches Personal · Bei Beibehaltung des Buchungszeitsystems: erhebliche Steigerung des Basiswerts · Altersmischung nur unter sozialpädagogischen Gesichtspunkten · Gebührenfreiheit ab dem 1. Kitajahr für bis zu 6-stündige Belegungen · Weiterführung des BEP bis zum 10. Lebensjahr

4) Ausbildung

· Weiterbildungsangebot zum Bachelor für alle ErzieherInnen, für alle Kinderpflegerinnen zur ErzieherIn · Anspruch auf Fachberatung, Fortbildung und Supervision · Förderung der Ausbildungsfunktion der Einrichtungen: Zeit zur bezahlten Anleitung, Zusammenarbeit mit Ausbildungsstätten, Qualifikation der Ausbildenden · Vergütung der Auszubildenden, v.a. des Erzieherpraktikums: gesetzlicher Mindestlohn oder 600€ fürs erste Jahr · Schaffung eines öffentlich finanzierten Fonds auf Jugendamtsebene zur Bezuschussung der Auszubildenden)


B 2 Fortschreibung des Bausteins Schule in der bildungspolitischen Positionsbestimmung

Eine Schule für alle - "Zweigliedrigkeit" ist keine Alternative

Wir wollen eine inklusive Schule, die alle Kinder und Jugendlichen willkommen heißt, unabhängig von Geschlecht, sozialer Herkunft und Bildung, Nationalität und Muttersprache, Hautfarbe, Religion, sozialen Fähigkeiten, Begabungen und besonderen Beeinträchtigungen. Dies bedeutet, alle Kinder besuchen bis zum Ende der Pflichtschulzeit, also in der Regel zehn Jahre lang, die gleiche Schule. Eine Schule für alle ist keine weitere Schulform im gegliederten System, sondern die einzige Schule für alle Kinder. Sie ist eine Ganztagsschule, in ihr arbeiten pädagogische Fachkräfte mit unterschiedlichen Schwerpunkten zusammen. Für besondere Bedürfnisse stehen Fachdienste zur Verfügung.


B 3 Keine halben Sachen! Ganze Ganztagsschulen in Bayern!

Die GEW Bayern fordert die Staatsregierung auf, den PISA Ergebnissen endlich Taten folgen zu lassen und Ganztagsschulen zu schaffen um Chancengleichheit herzustellen und bessere Förderung aller Schüler und Schülerinnen sicher stellen zu können. Hierzu müssen entsprechend ausreichende Mittel im Haushalt des Kultusministeriums eingestellt werden.


D 1 Satzungsänderung: Landestarifkommission der GEW Bayern

§ 23 Abs. 1d der Landessatzung wird geändert: Der Begriff "Landesangestelltenausschuss" wird ersetzt durch den Begriff "Landestarifkommission".


D 2 Aufgaben und Zusammensetzung der Landestarifkommission

Aufgaben und Zusammensetzung der Landestarifkommission werden vom LA der GEW Bayern festgelegt.


D 3 Satzungsänderung: Gründung eines Landesausschusses Schulleitung.

Die Satzung wird wie folgt geändert: In § 23 Nr. 1 d) wird "des Landesausschusses Schulleitung" eingefügt."

§ 23 heißt dann: 1. Dem Landesausschuss gehören an: a) b) c) d) die Vorsitzenden des Angestelltenausschusses, des Frauenausschusses, des Landesausschusses Junge GEW, des Landesausschusses multikulturelle Politik, des Landesausschusses Schulleitung und des Ruhestandsausschusses bzw. deren Stellvertreter/innen.


D 4 Satzungsänderung: Internetauftritt der GEW Bayern

In § 24, Absatz 3. ist hinter "DDS" ein Komma und das Wort "Internet-Auftritt" zu ergänzen.

Außerdem ist folgender Paragraph analog zu §27 zu ergänzen:

§ 28 Der Landesverband unterhält einen Internet-Auftritt. Er ermöglicht den Organen und Gremien, den Personen- und Fachgruppen und weiteren Arbeitsgruppen und -ausschüssen des Landesverbandes Informationen und Kommentare zu ihren Bereichen im Internet zu veröffentlichen. Der Landesausschuss regelt die Zusammensetzung eines Redaktionsausschusses sowie die Arbeit von Redaktionsausschuss und dem/der Internetbeauftragten. Er achtet auf eine enge Zusammenarbeit der Redaktionen von Print- und online-Medien sowie der Pressesprecherin bzw. des Pressesprechers.


D 5 Erhöhung der Zuweisung für München

Der Stadtverband München erhält ab dem 01.01.2006 eine von derzeit ca. 18 Prozent des Gesamtbeitragsaufkommens auf 22 Prozent erhöhte Zuweisung. Das sind nach dem derzeitigem Mitgliederstand und Beitragsaufkommen ca. 1600 Euro im Monat mehr. Ab dem 01.01.2009 wird der Beitragsanteil auf 25 Prozent erhöht.


D 6 Rechtsschutz der GEW: Rechtsanwaltswahl

Im Rechtsschutz der GEW wird in Verwaltungsrechtsverfahren die freie Rechtsanwaltswahl als Option (wieder) zugelassen.


E 1 Privatisierungsvorhaben Öffentlicher Dienstleistungen

Die LVV fordert den Lands- und den Bundesvorstand der GEW sowie die übrigen Gewerkschaften und den DGB auf, sich allen (Teil-) Privatisierungsvorhaben öffentlicher Dienstleistungen im Form von Public-Private-Partnership (PPP) zu widersetzen und überall dort, wo PPP-Projekte bekannt werden, öffentliche Aufklärungsarbeit zu leisten und Widerstand gegen diese Projekte zu organisieren.


E 3 Bertelsmann - nicht Teil der Lösung sondern Teil des Problems

  • Die GEW Bayern schließt sich den Forderungen der Bertelsmannkritischen Tagung vom 27. Oktober 2007 an ("Frankfurter Appell gegen Bertelsmann 2007").
  • Die LVV beauftragt den Landesvorstand, das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus aufzufordern, eine Übersicht über den bisherigen Stand der Kontakte der Bertelsmann-Stiftung mit der Bildungsbehörde sowie den öffentlichen Bildungseinrichtungen im Lande Bayern zu erstellen und zusammen mit den bestehenden Verträge zwischen privaten Stiftungen und Beraterfirmen einerseits und dem Freistaat Bayern andererseits sofort zu veröffentlichen.
  • Es ist zu überprüfen, ob tatsächlich von einer Zusammenarbeit der Landes- wie Bundes-GEW mit der Bertelsmann-Stiftung geredet werden kann. Dazu bedarf es der Schaffung von Transparenz, wann, wo und in welchem personellen und finanziellen Umfang gemeinsame Projekte laufen und liefen, wann und wo ehemalige und aktive GEW-FunktionärInnen an Gremien der Bertelsmann-Stiftung bzw. Kommissionen oder Projekten teilgenommen haben bzw. teilnehmen. Die LVV beauftragt den Landesvorstand, diese Überprüfung beim Bundesvorstand zu beantragen.
  • Sollte sich dabei herausstellen, dass es sich nur um kritische Teilnahmen und nicht um wirklich inhaltliche bzw. praktische Zusammenarbeit handelt bzw. handelte, soll dem Hause Bertelsmann und anderen untersagt werden, weiterhin von einer Zusammenarbeit zwischen GEW und Bertelsmann-Stiftung zu sprechen.
  • Sollte es tatsächlich eine nennenswerte Zusammenarbeit zwischen der GEW und der Bertelsmann-Stiftung, dem Bertelsmann-Konzern und/oder Töchtern des Bertelsmann-Konzerns gegeben haben bzw. geben, ist diese selbstkritisch zu bewerten, einzustellen und keine neue zu vereinbaren.
  • Für die Zeit der Überprüfung sind die Kontakte der GEW zur Bertelsmann-Stiftung, zum Bertelsmann-Konzern und/oder zu Töchtern des Bertelsmann-Konzerns einzufrieren.

(Aus der Antragsbegründung:

Ob es

  • die Blaupausen zum gewaltigsten Angriff nach 1945 (Agenda 2010, Hartz-Gesetzgebung) auf den Lebensstandard der abhängig Beschäftigten sind,
  • die Umgestaltung des öffentlichen Bildungssektors in einen von Profitmaximierung bestimmten „freien“ Markt,
  • die Umlenkung der Zahlungsströme weg von staatlicher, steuerbasierter Bildungsfinanzierung hin zur (noch größeren) Belastung der einzelnen BildungsnehmerInnen, (Bildungsgutscheine, Bildungskonten, KiTa-card, Studiengebühren, ...),
  • die Aushebelung von Mitbestimmung in Betrieben und Institutionen,
  • die völlige Aushebelung des gesetzlichen Kündigungsschutzes,
  • die Abschaffung der Gewerbesteuer,
  • die Halbierung des Sozialhilfe-Sockelbetrags unter Inkaufnahme noch größerer Kinderarmut,
  • der Einstieg in die Privatisierung von Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung („Kapitaldeckung“)
  • die Privatisierung der öffentlichen Verwaltungen in Deutschland und Zentraleuropa,
  • die Ermunterung zu weltweiten Präventivkriegen („präventive weltweite Militärmissionen“),
  • die Ermunterung zu einem deutschen Zugriff auf französisches und britisches Atomwaffenpotential mittels Europäischer Armee unter deutsch-französisch-britischer Führung,
  • das Ersetzen des Asylrechts durch „humankapitalorientiertes Strömungsmanagement“,
  • und last not least die weitere Entdemokratisierung dieser Gesellschaft ist,

in all unseren gewerkschaftlichen Verteidigungskämpfen gegen diese und noch weitere Angriffe sehen wir immer wieder die Bertelsmann-Stiftung an entscheidender, Impuls und Geld gebender und vernetzender Stelle auf Seiten derer, die diese Angriffe gegen uns vortragen - zynischerweise auch noch mit unseren Steuermitteln ...)


E 5 Geld für Bildung statt für den Transrapid

Der Landesvorstand wird hiermit beauftragt, Materialien (Plakate, Handzettel usw.) zum Thema "Mehr Geld für Bildung und Soziales statt für den Transrapid" zu erarbeiten und an die KVs zu versenden, sollte die Staatsregierung weiterhin an dem Projekt festhalten.


E 6 Verbot der NPD

Der Landesverband der GEW Bayern fordert das Verbot der NPD und möglicher Tarnorganisationen. Dazu unterstützt - auch finanziell - der LV Aktivitäten, die darauf gerichtet sind. Der LV wird Mitglied in antirassistischen (Aktions-)Bündnissen und arbeitet in entsprechenden Kampagnen mit. Der LV setzt sich in der GEW auf Bundesebene und auf Landesebene im DGB für ein NPD-Verbot ein und wirbt dafür bei den anderen Gewerkschaften. Das Verbotsverfahren darf nicht zu dem Ausbau eines Überwachungsstaates führen. V-Leute sind aus den Gremien der NPD zurückzuziehen. Telefonüberwachung und systematisches Filmen von Demonstrationen müssen ein Ende haben.


Solidaritätserklärung an die kämpfenden Kolleginnen und Kollegen bei den T-Punkten

Die LandesvertreterInnenversammlung der GEW Bayern solidarisiert sich mit eurem Kampf um bessere Arbeitsbedingungen.

Auch die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes befinden sich in einer Tarifauseinandersetzung. Lasst uns den Kampf für menschenwürdige Arbeitsbedingungen und bessere Entlohnung gemeinsam führen.

Solidarität ist unsere Stärke! Euer Kampf ist unser Kampf! Für ein kämpferisches und erfolgreiches Jahr 2008!


Solidaritätserklärung zum TVöD-Tarifkampf

Die Delegierten der LandesvertreterInnenversammlung der GEW Bayern grüßen alle im Warnstreik und Tarifkampf stehenden KollegInnen der GEW und ver.di in Schulen, Kitas, Jugendhilfe- und Behinderteneinrichtungen, Verwaltungen sowie allen anderen Bereichen. Ihr habt unsere volle Solidarität! Ihr befindet Euch in einer Auseinandersetzung mit den öffentlichen Arbeitgebern, die von diesen benutzt wird, um nachhaltig Gehälter zu drücken und die Arbeitszeit zu erhöhen. Ein Ergebnis im Sinne der Arbeitgeber wäre ein Schlag ins Gesicht aller ArbeitnehmerInnen und ein Rückfall in die Zeit von vor 30 Jahren. Wir wissen, wie schwierig es ist, unter den derzeitigen Bedingungen sich zur Wehr zu setzen. Euer Widerstand ist der richtige Schritt, um die Arbeitsbedingungen in den Betrieben und Dienststellen zu verbessern. Gelingen wird dies um so eher, je mehr Kolleginnen und Kollegen sich an den Streiks und Aktionen beteiligen. Ihr geht mit gutem Beispiel voran - lasst euch nicht entmutigen! Die GEW Bayern wird alles in ihren Kräften stehende tun, um diesen Tarifkampf zu unterstützen und zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Euer Kampf ist unser Kampf.