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Leistungsbezogene Bezahlung in TV-L und Dienstrecht

Leistungsbezogene Einkommensanteile

Wie alle öD-Gewerkschaften hat auch die GEW ein Interesse an Verfahren, die für Tarifbeschäftigte und Beamt/innen gleichermaßen gelten.

Grundsätzlich wollen wir für alle Beschäftigten eine Regelung, wie sie beim TV-L für dieses Jahr absehbar ist: Gleichmäßige Ausschüttung der sog. „Leistungsprämie“ entsprechend dem „eingezahlten“ Betrag (1 % der Jahreslohnsumme). Dann stellt sich auch die Frage der zusätzlichen Leistungsfeststellung nicht.

Denkbar wäre auch – wenn dies nicht zu erreichen ist – ein Modell mit einem hohen Sockelbetrag und wenig Spielräumen für eine individuelle Differenzierung.

Wir verkennen keineswegs, dass nicht alle Beschäftigten zu jeder Zeit gleich gute Leistungen erbringen; wir halten aber das Instrument der Leistungsbezahlung für nicht geeignet, das Leistungsniveau insgesamt nachhaltig zu erhöhen.

Abgesehen davon verbietet sich eine vorgebliche Leistungsmessung als Grundlage für leistungsgbezogene Einkommensbestandteile im pädagogischen Bereich schon dadurch, dass Leistung in pädagogischen Arbeitsfeldern nur schwer „objektiv“ messbar ist (im Zusammenhang mit der Regelbeurteilung haben wir immer wieder darauf hingewiesen). Immer geben persönliche Bewertungen den Ausschlag. Die bisherige Praxis der Vergabe von Leistungsprämien der letzten Jahre in den Schulen bestätigt dies ebenso wie die Regelbeurteilung seit Jahrzehnten.

Sollten dennoch Leistungskriterien zu formulieren sein, gilt für uns:

  • Es sind nur solche Kriterien akzeptabel, die grundsätzlich auch von allen erreicht werden können, nicht solche, die nur für einen Teil der Beschäftigten in Frage kommen (z. B. Leitung einer Kindertagesstätte, Tätigkeiten in der Schulleitung, als Klassenleiter/in, als Schulpsycholog/in, Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen, zu denen nicht alle Zugang haben…)
  • Zusätzlich übernommene Aufgaben sind durch eine höhere Eingruppierung bzw. die Übertragung entsprechender Funktionen oder durch Entlastung von anderen Aufgaben zu würdigen, nicht durch Leistungsprämien (daher kann nur „prämiert“ werden, wer seine Aufgaben in besonderer Qualität erfüllt, nicht, wer zusätzliche Aufgaben übernimmt).
  • Die Festlegung von Kriterien muss transparent und unter Beteiligung der Beschäftigten und der Personalvertretung erfolgen.
  • Bei der Vergabe kommt dem Personalrat eine wichtige Kontrollaufgabe zu, keine Beteiligung, was die Auswahl der Begünstigten betrifft.