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"Kettenbefristung" von Arbeitsverhältnissen

Ein Hinweis der Landesrechtsstelle der GEW Bayern

 

"Kettenbefristung" von Arbeitsverhältnissen

Das Bundesarbeitsgericht hat am 18. Juli 2012 dazu zwei Entscheidungen gefällt, wonach langjährige und vielfache Befristung – hier 13 befristete Arbeitsverträge bei einer Gesamtdauer von mehr als 11 Jahren – zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers rechtsmissbräuchlich und daher unwirksam sein kann. Zur Entscheidung, ob im konkreten Fall Rechtsmissbrauch vorliegt, hat es den Fall an das LAG Köln zurück verwiesen - 7 AZR 443/09.

In der zweiten Entscheidung – 7 AZR 783/10 – sah es einen Fall mit 4 Befristungen über eine Gesamtdauer von 7 Jahren nicht als rechtsmissbräuchlich an und hat die Klage abgewiesen.

Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor. Die Presseerklärung des BAG findet sich als PDF-Anhang unter diesem Text.

Hans Schuster (Landesrechtsstelle)