Zum Inhalt springen

In der Extremismusfalle

Seit 18 Monaten müssen Träger von Projekten gegen Rechtsextremismus die umstrittene Extremismusklausel unterzeichnen, wenn sie staatliche Fördergelder erhalten wollen.

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) hält eisern daran fest und lässt sich trotz massiver Kritik von Opposition, Gewerkschaften und Wissenschaft nicht vom Kurs abbringen. Auch in Bayern sind eine Reihe von Projekten davon betroffen – beispielsweise wurde dem Fürther Bündnis gegen Rechtsextremismus und Rassismus finanzielle Förderung gestrichen, nachdem das Bündnis sich geweigert hatte, die Klausel zu unterzeichnen. Da ein politischer Kurswechsel in der Regierungskoalition trotz der Enthüllungen rings um die NSU-Mordserie nicht in Sicht ist, wird die nächste Runde des Streits um die Extremismusklausel nun vor Gericht ausgetragen: Am 25. April 2012 hat das Verwaltungsgericht Dresden eine erste Anhörung zur Klage des AkuBiz gegen die Klausel anberaumt. Der Verein klagt gegen den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Konkret geht es um die Förderung für ein Projekt zum ehemaligen NS-Konzentrationslager Königstein. In einem Zuwendungsbescheid über Fördergelder des Landkreises, die dieser vom Landessozialministerium erhält und an die Trägervereine im Rahmen von „Lokalen Aktionsplänen“ weitergeben soll, wird die Auszahlung der Gelder mit der Unterzeichnung der Extremismusklausel verbunden. Der Dresdner Anwalt Robert Uhlemann, der den Verein AkuBiz vertritt, verweist darauf, dass die Klausel einen Eingriff in die Meinungsfreiheit bedeute und der Begriff „extremistisch“ außerdem unbestimmt sei. Wie das Verwaltungsgericht entscheiden und wie lange das Verfahren dauern wird, ist äußerst ungewiss. Das AkuBiz und seine UnterstützerInnen setzen darauf, dass die Landesregierung einem Gesichtsverlust durch eine Abschwächung der landeseigenen Klausel zuvorkommen könnte. Im Bundesfamilienministerium jedenfalls gibt man sich gelassen. „Wir bleiben dabei. Die Demokratie-Erklärung ist richtig“, zitiert die Süddeutsche Zeitung einen BMFSFJ-Sprecher am 18. November 2011.

Das Beharren auf die Extremismusklausel

Die ersten Enthüllungen über die fatale Mischung von Ignoranz, Fehlverhalten, Inkompetenz und Entpolitisierung auf Seiten der Sicherheitsbehörden und Geheimdienste im Kontext des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) waren gerade einmal zehn Tage alt, da meldete sich auch Bundesfamilienministerin Kristina Schröder erstmals zu Wort....

...weiterlesen s. Datei unten