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Corona-Krise

Gute Beispiele - trotz Krise

Aktuell könnten wir über viel Kritisches schreiben, was uns in der alltäglichen Beratungspraxis begegnet. Wir stellen hier aber gezielt gute Ideen vor, wie Träger und Einrichtungen auf die Situation reagieren. Die GEW fordert die Arbeitgeber*innen dringend auf, sich an solchen Beispielen zu orientieren.

Respekt Kolleg*innen!

Zunächst einmal möchten wir unseren vollen Respekt für die Kolleg*innen in der Behindertenhilfe und den Jugendwohngruppen, in den Schulen und Betrieben der Weiterbildung, sowie all den Kolleg*innen, die nun nicht im Homeoffice arbeiten können, aussprechen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihr leistet Großartiges!

Momentan erreichen uns viele Anfrage, der Beratungsbedarf ist hoch. Neben problematischem Vorgehen, hören wir allerdings auch viele kreative und gute Vorschläge, wie Einrichtungen, Schulen und Betriebe mit der momentanen Situation umgehen. Diese möchten wir hier vorstellen und die Arbeitgeber*innen zur Nachahmung aufrufen.

Wir bitten alle Kolleg*innen, Ihre Erfahrungen mit uns zu teilen und Ihre Lösungen (und Probleme) mitzuteilen: sozpaed[at]gew-bayern.de

 

Gute Beispiele, die Schule machen sollten

Ein kleiner Ausflug in die Abgründe, die sich auftun, können wir nicht ersparen. Es gibt alles: Verordnung unbezahlten Urlaubs, „freiwilliges“ Unterschreiben von unbefristeten Arbeitsverträgen mit weniger Stunden ohne Grund, erzwungener Urlaub, etc. Viele Arbeitgeber*innen scheinen nun zu meinen, sie könnten alles tun.

Aber es gibt die Guten!

Viele Träger wenden sich erst einmal an die Verwaltung und die Politik und verlangen, ihre Einrichtungen zu schützen. Die GEW hat dazu heute auch eine Pressemitteilung herausgegeben. Denn eines ist klar, die Finanzierung der sozialen Einrichtungen aller Art ist nie ausreichend, kaum ein Träger kann größere Ausfälle verschmerzen, sie arbeiten bis auf wenige Ausnahmen nicht gewinnorientiert und dürfen gar keine großen Rücklagen aufbauen. Viele Verbände und Träger tun also das, was sie tun sollten: sich an die richtigen wenden, nicht ihre Beschäftigten!

Wir hören von Kommunen, die nun einen Defizitausgleich für die Kindertagesstätten zusagen. Diese haben nun das Problem dass zwar nicht die Landes- und kommunale Förderung ausfallen, aber die Elternbeiträge könnten ausfallen. Das macht bis zu 40% der Einnahmen aus. Viele Eltern signalisieren übrigens auch, dass sie die Beiträge aus Solidarität gar nicht zurück wollen! Respekt!

Aus Werkstätten ist zu hören, dass Partnerfirmen einspringen und bei der Produktion helfen. Die Menschen mit Behinderung dürfen seit 17.03. nicht mehr an ihre Arbeitsplätze. Viele Behindertenhilfeeinrichtungen sind aber auf die Produktionserträge angewiesen. Werkstätten sind nicht profitorientiert, aber auf Erträge aus der Arbeit angewiesen. Respekt!

Wir wünschen uns noch viele mehr solch guter Beispiele. 

Aus Krippen, Horten, Kitas hören wir Unglaubliches. Zum Beispiel sitzen 35 Kolleg*innen auf Anweisung der Leitung (die selbst im Homeoffice arbeitet) im kleinen Gruppenraum eng an eng. Kinder seien kaum da! Zu den Aufgaben von Bildungsprofis scheint auch Rasenmähen und Putzen zu gehören. Gehts noch? Die geringfügig Beschäftigten, die das sonst machen, hätten nun frei – ohne Bezahlung! Mal am Rande: auch die haben alle Rechte wie alle Arbeitnehmer*innen!

Wir hören aber auch gute Modelle. Einrichtungen schicken erst mal alle Kolleg*innen ab 60 mit Arbeitsaufträgen, aber auch ohne nach Hause, bezahlt. Wie kann es auch sein, dass empfohlen wird, die Enkel nicht von den Großeltern betreuen zu lassen und in der Kita arbeiten Kolleg*innen mit Enkeln mit den Kindern der anderen. Der Rest arbeitet ohne engen Kontakt zueinander in kleinen Gruppen. Alle Kolleg*innen, die nicht gebraucht werden in der Einrichtung, gehen nach Hause. Die mit eigenen kleinen Kindern sowieso, vor allem wenn der Partner nicht daheimbleiben kann, weil er auch in der kritischen Infrastruktur arbeitet. Die Zeit zu Hause wird genutzt um Fachbücher zu lesen, das Angebot zu erweitern, für Diskussionen über das Gelesene in Onlinekonferenzen, für die Planung des Infektionsschutzes, dem Stricken von Notfallplänen, usw. usw.  Wie schön, dass es auch solche Beispiele gibt!

Der kommunale Arbeitgeberverband hat für Mitarbeiter in kommunalen Einrichtungen beschlossen, dass bis 05.04.2020 unter Fortzahlung der Vergütung eine Freistellung gewährt werden kann. Ein wichtiges Signal an die Kommunen!

Der Freistaat Bayern hat den bei ihm Beschäftigten Eltern ermöglicht, 10 Tage bezahlten Sonderurlaub zu erhalten, wenn sie keine Betreuung der Kinder sicherstellen können. (FMS vom 18.03.2020).

Aktuell wurden per Allgemeinverfügung die Schutzvorschriften des Arbeitszeitgesetz gelockert. Arbeitnehmer zur Produktion von existentiellen Gütern und für Dienstleistungen zur Gewährleistung der Daseinsvorsorge, die im Zusammenhang mit den Folgen der Ausbreitung des Corona-Virus anfallen, dürfen täglich über acht bzw. zehn Stunden hinaus beschäftigt werden. Sie können an Sonntagen arbeiten, die Pausenzeiten wurden reduziert, welche noch auf Kurzpausen verteilt werden können und die Mindestruhezeit zwischen zwei Arbeitseinsätzen wurde auf 9 Stunden reduziert. Nachzulesen beim Sozialministerium.

Normalerweise würden wir nun unseren Apparat hochfahren und dagegen Sturm laufen. Es ist auch wirklich sehr fraglich, ob das nun notwendig, angemessen, erforderlich und geeignet ist, aber darum geht es an dieser Stelle nicht. Auch ist die Aufzählung unbestimmter Rechtsbegriffe beängstigend. Was ist denn mal ganz genau „Daseinsvorsorge“?

Dennoch, aus einer Jugendwohngruppe ist uns ein gutes Beispiel bekannt. Die Kolleg*innen arbeiten nun wieder in 24 Stunden Schichten (mit Bereitschaft) und finden das gut. Zu ihrem Schutz und dem Schutz der Betreuten. Sie wollen auf jeden Fall den Betrieb aufrechterhalten, was unseren vollen Respekt verdient. Die Betreuten sollten keinesfalls in Elternhäuser zurückgehen müssen, die derzeit unter enormen Druck stehen. 

Ihr Plan ist wie folgt: Kein Kontakt der Beschäftigten untereinander. Teamsitzungen finden per Videokonferenz statt. Zwei Teams arbeiten nun abwechselnd eine Woche durch. Jedes Teammitglied muss zwei bis dreimal die Woche einen Dienst leisten. Jedes Team hat dann eine volle Woche zur Erholung. Diese Arbeitsform ist enorm anstrengend, viele kennen das noch von früher, als das Arbeitszeitgesetz zwar auch nicht viel anders war, aber die Rechtsprechung dazu noch  nicht so eindeutig. Aber alle finden das nun sinnvoll! Im Falle einer Infektion in der Wohngruppe, steht dann ein Team hoffentlich gesund zur Verfügung. Was die Kolleg*innen übrigens nicht wissen, ist wie der Betrieb bei einer Quarantäne zu betreiben ist. Darf der Mitarbeiter dann heim, wer ersetzt ihn mit welchen Schutzmaßnahmen? Sie haben keine Schutzausrüstung und sind auch nicht geschult. Sie fühlen sich bei diesen Fragen sehr im Stich gelassen. Das Jugendamt hätte nur auf das Gesundheitsamt verwiesen.

Ob das sich mit einem Tarifvertrag wie dem TVöD verträgt ist unklar, aber der gilt in diesem Beispiel auch nicht. Die Frage ist tatsächlich sehr komplex und auch sehr neu. Unseres Erachtens geht es aber nur mit Freiwilligkeit!

Dieses Beispiel kann auch in den Wohnheimen der Behindertenhilfe geprüft werden.

Der Inhaber einer Sprachschule ruft bei uns an. Er weiß nicht, wie er seine Lehrkräfte bezahlen soll, die er vorbildhaft angestellt hat und nicht mit Honorarverträgen abgespeist. Eigentlich beraten wir Arbeitgeber nicht, aber in diesem Fall verweisen wir sehr gerne auf die Möglichkeit des Kurzarbeitergeld hin. Das wusste er einfach noch nicht. Wie schön, so etwas zu erleben!

Wie schrecklich aber die Existenznot vieler Kolleg*innen, die nicht einen solchen Arbeitgeber haben. Viele Hinweise für Sie, sind hier und hier zusammengefasst.

Bis vor kurzem war unklar, wie in diesem Schuljahr mit Schuleinschreibungen umzugehen ist. Ist eine persönliche Vorsprache notwendig?

Das Kultusministerium hat dann relativ schnell bekannt gegeben, dass in diesem Jahr keine persönliche Anmeldung des Kindes erforderlich ist. Die Kinder sollen für das Schuljahr 2020/2021 telefonisch oder schriftlich (per E-Mail) angemeldet werden. Die Modalitäten zur Schuleinschreibung finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums.  https://www.km.bayern.de/lehrer/meldung/6903/faq-zur-einstellung-des-unterrichtsbetriebs-an-bayerns-schulen.html