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GEW Stellungnahme zur Änderung der Grund- und Mittelschulordnung

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Bayern und der DGB Bayern nehmen zu der geplanten Änderung der Grund- und der Mittelschulordnung Stellung.

Zur geplanten Änderung der MSO:

DGB Bayern und GEW Bayern begrüßen es, dass Lernentwicklungsgespräche das Zwischenzeugnis
in Jahrgangstufe 5 ersetzen können.
Wir fordern darüber hinaus deren Ausweitung auf die weiteren Jahrgangsstufen der Mittelschule.
Zusätzliche Lernentwicklungsgespräche bedeuten mehr Arbeit. Der Notendruck
bleibt bestehen. Die schwammige Formulierung „können“ lässt viele Möglichkeiten offen,
die an einzelnen Schulen zu hohen Erwartungen von Seiten der Eltern und /oder Schulleitungen
führen werden. Insgesamt zeigt dies, dass es den Verantwortlichen weiterhin nicht ernst
damit ist, tatsächlich auf Benotung zu verzichten. Zusätzliche Gespräche können auch jetzt
schon geführt werden, sofern von Eltern und Lehrkraft gewünscht.
Je früher die Kinder und Jugendlichen in verschiedene Zweige bzw. Schularten aufgeteilt
werden desto schlimmer. Daher lehnen DGB und GEW ein Vorziehen der Praxisklassen auf
Jahrgangsstufe 8 ab. Die Schüler*innen sind noch sehr jung, ihren Schwierigkeiten kann besser
pädagogisch als berufsvorbereitend begegnet werden. Ausnahmen waren auch vorher
schon möglich.

 

Zur geplanten Änderung der GrSO:

Als entscheidend sehen wir hier die Änderung in Paragraph 1, Ziffer 11 an. Danach sollen in
Folge des sogenannten Bayerischen „Integrationsgesetzes“ Abweichungen von der Stundentafel
für schulpflichtige Kinder und Jugendliche in Abschiebelagern ermöglicht werden.
Durch diese Änderungen besteht für die staatlichen Schulämter die Möglichkeit, die Unterrichtszeit
und Fächer bei Übergangsklassen in besonderen Aufnahmeeinrichtungen auf ein
Minimum zu kürzen. Dies ist mit dem Menschenrecht auf Bildung nicht vereinbar. Wir bestehen,
in Übereinstimmung mit vielen anderen Organisationen, wie z. B. dem Forum Bildungspolitik
in Bayern, darauf, dass die Normierungen hierzu in der Bayerischen Verfassung
(Artikel 128), in der UN-Kinderrechtskonvention, in der Richtlinie 2013/33/EU und in der
Charta der Grundrechte der EU verbindliche Richtschnur bleiben: Bildung ist Menschenrecht,
von Anfang an, unabhängig vom Aufenthaltsstatus. DGB und GEW lehnen die hier geplante
Änderung daher entschieden ab.
Diese Änderung ist entsprechend für die Mittelschule beabsichtigt (Paragraph 2, Ziffer 18
bb.) und wird von uns aus den genannten Gründen auch für die MSO entschieden abgelehnt.


Grundsätzliche Anmerkungen:

Auf den „Vorblättern“ für Gesetzes-und Verordnungsänderungen wird unter „C) Alternativen“
sehr oft vermerkt: „keine Alternativen“. Wir sehen diese durch nichts begründbare Behauptung
gerade in diesem Fall als eine Abwertung aller Organisationen und Personen, die
seit Jahren realisierbare und gut begründete bildungspolitische Alternativen aufgezeigt haben.
Der DGB Bayern und die GEW Bayern sind grundsätzlich der Überzeugung, dass die Schule
dann eine menschenwürdige ist, wenn sie alle Kinder und Jugendliche mit ihren ganz unterschiedlichen
Fähigkeiten willkommen heißt, wenn dort jede und jeder aus intrinsischen Motiven,
ohne Benotung, in selbstgewählten Lerngruppen, im eigenen Lerntempo, ohne Angst
vor Beschämung, Bedrohung oder Versagen, mit Unterstützungsangeboten engagierter Pädagog*
innen nachhaltige und die eigene Persönlichkeit stärkende Lernerfahrungen sammeln
und sich an allen wesentlichen Entscheidungen nach demokratischen Prinzipien beteiligen
kann.