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GEW fordert ein sofortiges Ende der Ausgrenzung von geflüchteten Kindern mit Behinderungen!

Kinder wie alle Menschen mit und ohne Behinderungen haben gleiche Rechte und dürfen nicht diskriminiert werden, nimmt man die UN Behindertenrechtskonvention ernst.

Zudem hat jedes Kind mit Behinderungen ein Recht auf eine aktive Teilnahme am Leben der Gemeinschaft und ein Recht auf angemessene Betreuung. So will es Art. 23 der UN Kinderrechtskonvention, die Deutschland 2009 unterschrieben hat. „In Bayern scheint das Kinderrecht nicht zu kümmern“, kritisiert Gewerkschaftssekretär Mario Schwandt von der Bildungsgewerkschaft GEW Bayern und ergänzt: „Die Diskriminierung von Geflüchteten im Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz, kurz BayKiBiG, ist umgehend zu ändern!“

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