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GEW Bayern: SGB VIII für Geflüchtete nicht aufweichen!

Die bayerische Landesregierung will, dass die Standards bei der Betreuung von geflüchteten Minderjährigen abgesenkt werden können. Zudem sollen Heranwachsende (18-21) aus dem Kinder- und Jugendhilferecht ausgenommen werden können. GEW Bayern und andere Verbände widersprechen scharf!

In einen Beschlussvorschlag an die Ministerpräsidentenkonferenz sprach sich die bayerische Landesregierung dafür aus, die Qualität bei der Betreuung von geflüchteten Minderjährigen und Hernwachsenen massiv abzusenken.

GEW Bayern: Heranwachsende Geflüchtete nicht benachteiligen!

So will die bayerische Landesregirung, dass die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe auf die Versorgung von Minderjährigen (u18) "konzentriert" wird. Die Auswirkungen wären für junge Heranwachsende fatal: Sie könnten nur noch in absoluten Ausnahmefällen Unterstützung durch die Systeme der Kinder- und Jugendhilfe erhalten und es gibt die begründete Befürchtung, dass die Jugendämter nun auch schon bei 16 und 17jährigen sehr zurückhaltend mit Maßnahmen sein werden, wenn klar ist, dass diese mit 18 enden sollen und die Möglichkeit, Heranwachsende bei der Verselbständigung und Loslösung zu unterstützen, fast unmöglich wird. Quasi: Erwachsen Schlag 0:00h am Geburtstag.

Gerade für unbegleitete junge Geflüchtete stellt dies eine Gefahr dar, wenn sie mitten im Prozess der Integration in die unübersichtlichen und oft repressiven Systeme des Ausländer- und Asylrechts gedrängt werden. Es drohen Abbruch von Schule und Ausbildung und die Gefahr von Ausbeutung und Radikalisierung wird gefördert!

Angemessene Finanzierung statt Auschluss von Betroffenen!

GEW-Sekretär Björn Köhler vom Sozialpädagogischen Büro der GEW wird deutlich: "Diese Regelung ist ein Schlag ins Gesicht aller Fachkräfte, die sich um die Integration von jungen Erwachsenen tagtäglich bemühen und zunehmend Erfolge aufweisen! Zwar sind die Mittel, z.B. für notwendige Schulsozialarbeitsstellen bei den Ü-Klassen, die von vielen Geflüchteten besucht werden, jetzt schon zu niedrig bemessen, die Lösung kann aber nicht heißen, junge Geflüchtete von diesen wichtigen Leistungen auszuschließen!" Statt dessen müsse mehr Geld ins System um allen jungen Geflüchteten beim Schulbesuch oder bei der Suchen nach einem geeigenten Ausbildungsplatz zu unterstützen.

Auch ist zu befürchten, dass durch diese Regelung insbesonder Mädchen und junge Frauen benachteiligt werden, denen es erfahrungsgemäß erst spät gelingt, aus problematischen Familienverhältnissen den Sprung in die Jugendhilfe zu machen.

Keine Diskriminierung von unbegleiteten Minderjährigen!

Die Forderung der Landesregierung nach "Jugendwohnen" als Standard für diese Gruppe wäre ein eklatanter Verstoß der UN-Kinderrechtskonvention, nach der die Kinder und Jugendlichen das Recht haben bedarfsgerecht unterstützt zu werden! Während in Heimen ein Fachkraftschlüssel von 1:4 herrscht ist dieser beim Jugendwohnen im Rahmen der Jugendsozialarbeit bei 1:10 bis sogar 1:40!

Der ursprüngliche Gedanken des "Jugendwohnen" war, jungen Menschen Mobilität, z.B. beim Schulbesuch zu ermöglichen. Angebote zur Verselbständigung oder Integration sind jedoch meist nicht vorgesehen! Die bayerische Landesregierung geht wohl davon aus, dass allein geflohene Kinder und Jugendliche auf ihrer Flucht bereits alle Fähigkeiten erworben haben, um sich in unserer Gesellschaft zurechtzufinden.  "Eigenständigkeit" als UMF während der Flucht kann jedoch nicht mit Selbständigkeit oder der Fähigkeit, in Deutschland eine Perspektive zu entwickeln, gleichgesetzt werden! Zumal die oft traumatischen Erfahrungen einhergend mit der Trennung aus meist allen familären Systemen bei den vielen Betroffenen erst zeitversetzt zum Vorschein kommen. Fachkräfte befürchten nicht nur in Einzelfällen die Gefahr einer psychischen Belatung bis hin zum Selbstmord bei dieser Gruppe, was zu einer Zunahme der Fälle für die Kinder- und Jugendpsychiatrie führen könnte. Diese Verlagerung ins Gesundheitssystem ist absehbar jedoch erheblich teurer, als eine vernünftige, sozialpädagogische Begleitung im Sinne des SGB VIII!

Bayerischer Vorschlag schaut nur auf Kosten, nicht auf Kindeswohl!

Auch ist ein gesetzlicher Vorrang des preiswerteren "Jugendwohnens" sinnfrei, da das SGB VIII bereits jetzt über genügend Differenzierungsmöglichkeiten verfügt. Der große Unterschied ist jedoch, dass das SGB VIII bei den Bedürfnissen der Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden ansetzt, der bayerische Vorschlag jedoch lediglich die Kosten im Blick hat!
Der Landesvorsitzende der GEW Bayern, Anton Salzbrunn, kritisierte die Landesregierung für ihren Vorstoß scharf: "Nach dem bayerischen Integrationsgesetz hat die Regierung erneut ihre Maske fallen gelassen! Echte Integration von Geflüchteten scheint der bayerischen Regierung ein Dorn im Auge zu sein! Die GEW Bayern wird sich dafür einsetzen, dass die Fachkräfte bei ihrer wertvollen Arbeit unterstützt werden, denn sie sind der Schlüssel für ein friedliches, gelingendes Zusammenleben in unserer Gesellschaft!" ermutigte er die Beschäftigten in diesen Arbeitsfeldern, auch selbst gegen die Pläne der Regierung zu protestieren.

Wie wichtig es ist, gegen die schwerwiegenden bayerischen Pläne vorzugehen, zeigt sich auch im fachlichen Protest: Innerhalb von 2 Tagen einigten sich rund 40 Verbände auf eine fachliche  Position, die die GEW Bayern als Erstunterzeichnerin mitträgt.

Den Appell als Download sowie einen Link zum bayerischen Antrag und zu weiteren Fachinformationen finden Sie  oben rechts.