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Hochschule

GEW Bayern kritisiert: Hochschulen verweigern Lohnnachzahlungen an Studentische Hilfskräfte

Seit letzter Woche hat sich gezeigt, dass Hochschulen auf rechtswidrige Beschäftigungsverhältnisse zurückgreifen, um überhaupt grundständige Leistungen wie angemessene Bibliotheksöffnungszeit anbieten zu können. Studierende an der Universität Regensburg haben aufgrund ihrer rechtswidrigen Beschäftigung ihr Recht tariflich angestellt zu werden eingefordert.

Die GEW Bayern kritisiert dabei den Umgang mit den Betroffenen. Studierenden wird eine rückwirkende Lohnnachzahlung verweigert, wenn sie keine Gewerkschaftsmitglieder sind. „Es ist schon ein Unding, dass die Universität sich hier so aus der Verantwortung zieht und nicht einmal die bereits geleisteten Stunden ausgleichen möchte. Es stellt sich die Frage, wie ernst es die Universität mit ihrer sozialen Verantwortung als öffentlicher Arbeitgeber nimmt”, sagt Anton Salzbrunn, Vorsitzender der GEW Bayern. Salzbrunn ergänzt: „Wenn die finanziellen Mittel nicht ausreichen, müssen sich die Hochschulen auch mal an die nächste höhere Stelle wenden und Forderungen formulieren!”

Das jetzige Vorgehen zeigt nur, dass die Hochschulen jedes Schlupfloch suchen, um möglichen Forderungen, die aufgrund der rechtswidrigen Anstellungsverhältnisse im Raum stehen, zu entgehen.

Die gesamte Pressemitteilung finden Sie hier!

Berlin, 06.11.2014 Bundesweiter Aktionstag der Lehrbeauftragten an Hochschulen gegen prekäre Beschäftigungsverhältnisse, abgebildet ist die Berliner Kundgebung von GEW und DOV vor der Senatsverwaltung für Bildung