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GEW Bayern begrüßt Urteil des Verwaltungsgerichts

Auch die Kinder im "Transitzentrum" haben das Recht auf regulären Schulbesuch!

Das Verwaltungsgericht München hat am 8. Januar einer Klage von sechs Schulkindern gegen den Freistaat Bayern voll umfänglich stattgegeben. Seit Schulbeginn im September war ihnen der Be-such der regulären Schule verweigert worden. Sie wurden auf die "besonderen" Klassen im Transitzentrum Manching/Ingolstadt verwiesen, wo nur eine Art Rumpfunterricht angeboten wird. Diese Gruppen sind eingerichtet für ausländische Kinder, deren Deutschkenntnisse noch nicht für den regulären Unterricht ausreichen. Das ist bei den betroffenen Kindern nicht der Fall. Sie haben bereits vorher erfolgreich die Schule außerhalb des Abschiebelagers besucht.
Mit einer einstweiligen Verfügung bestimmte das Gericht, dass die Sprengelschulen diese sechs Schulkinder jetzt in ihren Unterricht aufnehmen müssen, zunächst bis zum Ende des laufenden Schuljahres.

Das CSU-Schulministerium, die Regierung von Oberbayern und die Sprengelschule haben dieses Urteil eigenartig missverstanden. Als die Kinder am 23. Januar zur Schule gingen, wurde ihnen von der Schulleitung, nach Rücksprache mit der Regierung von Oberbayern und dem Ministerium, der Schulbesuch verweigert: Sie wurden wieder heimgeschickt.
Hubert Heinhold, Anwalt der Schulkinder, bewertet dies als eindeutig rechtswidrig und hat daher Vollstreckungsanträge beim Gericht gestellt, um das Urteil auch umzusetzen. Die CSU-Staatsregierung macht inzwischen, richtigerweise, aber deutlich zu spät, einen Rückzieher: Das Kultusministerium teilte der GEW mit, dass die sechs Kinder "ab nächster Woche" in die reguläre Schule gehen könnten und der Freistaat keine Rechtsmittel mehr einlegen werde.

Die ganze Pressemitteilung können Sie hier lesen.