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Für ein besseres BayKiTa-Gesetz

Beschluss der LVV 2005

Die GEW Bayern spricht sich gegen das vorliegende, noch nicht beschlossene Bayerische Kita-Gesetz aus und verweist auf ihre ständige Kritik an der damit verbundenen Einführung eines ‚Neuen Fördermodells’. Pädagogik darf grundsätzlich nicht unter das Diktat der Betriebswirtschaft gestellt werden.

Der Bildungsanspruch von Kindern darf nicht abhängig gemacht werden vom freien Buchungsverhalten der Eltern und/oder der Finanzkraft der jeweiligen Kommune.

Der Freistaat muss in Zukunft die Sockelkosten jeder KiTa (bis zu 6 Stunden Öffnungszeit mit entsprechendem Fachpersonal) garantieren.

 Darüber hinaus kritisiert die GEW Bayern am neuen Gesetzentwurf

 Die Öffnung für gewerbliche, gewinnorientierte Träger

  • Das mögliche Unterlaufen des Wunsch- und Wahlrechts der Eltern durch die Gemeinden
  • Die Gleichsetzung von Tagespflege und KiTa-Plätzen
  • Die Abwicklung von sog. unwirtschaftlichen Zeiten durch Tagespflege
  • Die im Gesetzentwurf fehlenden verbindlichen fachlichen Qualitätsstandards

 Wir fordern den Gesetzgeber auf, das künftige Bayerische KitaGesetz als Bildungsgesetz auf der Basis der Eckpunkte der ‚Alternative’ (erarbeitet von ‚Kinder brauchen Qualität’) zu beschließen.